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   LAG Hessen, 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94   

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LAG Hessen, 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94 (https://dejure.org/1995,38106)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94 (https://dejure.org/1995,38106)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. Januar 1995 - 16 SaGa 2127/94 (https://dejure.org/1995,38106)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hessen, 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02

    Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung

    Dann ist und bleibt es notwendig und erforderlich, dass der Arbeitnehmer, der eine auf Beschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung erreichen will, Tatsachen vorträgt und glaubhaft macht, aus denen sich herleiten lässt, dass er durch die Nichtbeschäftigung Beeinträchtigungen erleiden würde, die über sein bloßes Interesse an (rechtzeitiger) Erfüllung hinausgehen (vgl. Kammerbeschluss vom 26.11.1990 - 16 SaGa 769/90; Kammerurteil vom 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94; LAG Frankfurt am Main, 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87 - NZA 88, 37).

    Vielmehr bedarf es dafür eines besonderen Vertrags des einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung erstrebenden Arbeitnehmers (vgl. Kammerurteil vom 23.01.1995, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10

    Einstweilige Verfügung - Rechtmäßigkeit einer Umsetzung

    In diesem Falle hat der Arbeitgeber kein schutzwürdiges Interesse daran, den Arbeitnehmer - auch vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache - nicht beschäftigen zu müssen (so mit unterschiedlichen Nuancierungen Hess. LAG 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02 - ZTR 2004, 213 (LS); Hess. LAG 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06 - Juris; Hess. LAG 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94 - BB 1995, 2276 (LS); LAG Köln 14.08.2009 - 9 Ta 264/09 - DÖD 2009, 327; LAG Mecklenburg-Vorpommern 12.05.2009 - 5 Sa Ga 4/08 - Juris; Sächsisches LAG 08.03.1996 - 3 Sa 77/96 - NZA-RR 1997, 4).
  • ArbG Frankfurt/Main, 19.11.2003 - 2 Ga 251/03

    Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel für die Zeit eines gekündigten

    LAG vom 23.1.1995 - 16 SaGa 2127/94, BB 1995 S. 2276 L; LAG Hamm vom 27.9.2000 - 2 Sa 1178/00, LAGE InsO § 55 Nr. 3, zu II; noch einschränkender LAG Hamm vom 18.2.1998 - 3 Sa 297/98, LAGE BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 41.
  • ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
    Wegen der Regelungen der §§ 935, 940 ZPO und des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache ist es notwendig und erforderlich, dass der insofern darlegungs- und beweisbelastete Arbeitnehmer, der eine auf (Weiter-)Beschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung erreichen will, Tatsachen vorträgt und glaubhaft macht, aus denen sich herleiten lässt, dass er durch die Nichtbeschäftigung wesentliche Nachteile erleiden würde, die über sein bloßes Interesse an (rechtzeitiger) Erfüllung hinausgehen (vgl. Hess. LAG, Urt. v. 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02 , juris, Rz. 27; Hess. LAG, Beschl. v. 26.11.1990 - 16 SaGa 769/90, juris; Hess. LAG, Urt. v. 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94, juris; Hess. LAG, Urt. v. 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87, NZA 1988, 37).
  • ArbG Frankfurt/Main, 13.04.2005 - 9 Ga 57/05
    Anders als in den Fällen, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer überhaupt nicht beschäftigt, muss sich in Konstellationen wie der vorliegenden die im Eilverfahren erforderliche Dringlichkeit gerade am ideellen Interesse an der eingeklagten Beschäftigung ausrichten (Hess. LAG, U. v. 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94 unter Bezugnahme auf Walker; Hess. LAG, U. v. 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02).
  • ArbG Frankfurt/Main, 08.10.1998 - 2 Ga 214/98

    Auf konkrete Stelle gerichteter Beschäftigungsanspruch ; Freistellung bis Ablauf

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