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OLG Schleswig, 08.09.2008 - 16 SchH 1/08 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Auslegung des Begriffs der "freundschaftlichen Arbitrage" in einer Schiedsvereinbarung zu einem Alleinvertriebsvertrag; Platzusancen für den Hamburgischen Warenhandel § 20
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
Sonstige Gerichtsverfahren: - Verfahrensgegenstand, Feststellung Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens; - Zuständigkeit, örtlich Schiedsvereinbarung: - Inhalt, Bestimmbarkeit des Schiedsgerichts, Auslegung
- Judicialis
ZPO § 1032; ; ZPO § 1043; ; ZPO § 1062; ; Platzusancen für den Hamburgischen Warenhandel § 20
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung des Begriffs der "freundschaftlichen Arbitrage" in einer Schiedsvereinbarung zu einem Alleinvertriebsvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Freundschaftliche Arbitrage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.03.1955 - II ZR 323/53
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2008 - 16 SchH 1/08
Eine entsprechende Formulierung, nämlich "Meinungsverschiedenheiten sind durch Verkäufers Wahl entweder durch Hamburger freundschaftliche Arbitrage und Schiedsgericht oder durch die ordentlichen Gerichte zur Entscheidung zu bringen" ist bereits Gegenstand des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 03. März 1955 - II ZR 323/53 -, BB 1955, 552) gewesen, in dem die Vorinstanz - für den Bundesgerichtshof bindend - eine Hamburger freundschaftliche Arbitrage als vereinbart angesehen hat. - LG Hamburg, 27.07.1990 - 70 O 56/89
Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2008 - 16 SchH 1/08
Das Landgericht Hamburg hat in der von beiden Parteien angeführten Entscheidung vom 27. Juli 1990 - 70 O 56/89 - RIW 1991, 419 für eine sprachlich vergleichbare Schiedsabrede ("Hamburger freundschaftliche Arbitrage und Schiedsgericht in accordance with rules and conditions of the Waren-Verein der Hamburger Börse e. V. - Hamburg") entschieden, dass man aus dieser Klausel keinesfalls folgern könne, dass das Schiedsgericht des Waren-Vereins vereinbart sei.