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   LAG Hessen, 16.05.2003 - 16 Ta 158/03   

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LAG Hessen, 16.05.2003 - 16 Ta 158/03 (https://dejure.org/2003,67155)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.05.2003 - 16 Ta 158/03 (https://dejure.org/2003,67155)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Mai 2003 - 16 Ta 158/03 (https://dejure.org/2003,67155)
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Wird zitiert von ... (15)

  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Das gleiche gilt für das LAG Hessen (Beschluss v. 16.5. 2003 - 16 Ta 158/03 - juris; Beschluss v. 23.4. 1999 - 15/6 Ta 28/98 - NZA-RR 99, 434).
  • LAG Hessen, 16.08.2005 - 13 SaGa 929/05

    Beschäftigung - Freistellung - Kündigungsfrist

    Grundlage solcher staatlicher Zwangsmittel kann nur ein eindeutiger, unmissverständlicher Titel sein (Hess. LAG vom 16. Mai 2003 - 16 Ta 158/03 - zitiert nach Juris).

    Dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als die bisherige Tätigkeit des Klägers zwischen den Parteien nicht im Streit ist (vgl. hierzu allgemein: LAG Köln vom 16. Dezember 2004 - 3 (7) Ta 358/04 - zitiert nach Juris; Hess. LAG vom 16. Mai 2003, a.a.O.; LAG München vom 07. Mai 2003, LAGE Nr. 1 zu § 611 BGB 2002, Beschäftigungspflicht; LAG Baden-Württemberg vom 08. Mai 2000, NZA-RR 2000, 663; BAG vom 15. März 2001, AP Nr. 46 zu § 4 KSchG 1969).

  • LAG Köln, 16.12.2004 - 3 (7) Ta 358/04

    Weiterbeschäftigung, Vollstreckbarkeit, Urteilstenor, Klausel, Bestimmtheit

    Hinreichend bestimmt ist daher ein Titel, wenn sich aus ihm - das heißt aus dem Urteilstenor und dem Tatbestand sowie den Entscheidungsgründen - der Inhalt des zu vollstreckenden Anspruchs zweifelsfrei ergibt (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.05.2000 - 5 Sa 14/00 - NZA-RR 2000, 663; LAG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2003 - 16 Ta 158/03 - LAG Köln, Beschluss vom 24.10.1995 - 13 (5) Ta 245/95 -, NZA-RR 1996, 108, 109; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.1998 - 7 Ta 313/98 -).

    Dies gilt im vorliegenden Fall um so mehr, als die bisherige Tätigkeit des Klägers zwischen den Parteien nicht im Streit ist (vgl. LAG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2003 - 16 Ta 158/03 - zum gegenteiligen Sachverhalt einer auch für das Arbeitsgericht unklaren Beschäftigungssituation).

  • LAG Hessen, 17.03.2017 - 14 Sa 879/16

    Eine Betriebsratsanhörung ist nicht ordnungsgemäß erfolgt, wenn dem Betriebsrat

    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels zur Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist ( Hess. LAG 16. Mai 2003 - 16 Ta 158/03 - Juris; Hess. LAG 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21. November 1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • LAG Hessen, 23.10.2008 - 12 Ta 383/08

    Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigung - Unmöglichkeit

    Das ist der Fall, wenn der Titel die Art der zu leistenden Beschäftigung nach Verkehrsüblichkeit und Herkommen für einen Dritten eindeutig erkennen lässt (Hessisches LAG 16.05.2003 - 16 Ta 158/03 - LAG Frankfurt 27.11.1992 - LAGE § 888 ZPO Nr. 30).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05

    Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

    Sie geht ferner davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung zu "den alten" -, "bisherigen - ", "vertraglichen -" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Schuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988, 175; 16.05.2003, 16 TA 158/03, Juris; LAG Hamm, 21.11.1989, NZA 1990, 327; LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986, NZA 1987, 196; 30.03.1987, NZA 1987 827; LAG Bremen, 18.11.1988, NZA 1989 231; LAG Köln 24.10.1995, NZA-RR 1996, 108; LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987, NZA 1987, 322).
  • LAG Hessen, 05.05.2017 - 14 Sa 608/16

    Pausenüberschreitung; Außerordentliche Kündigung; Aufrechnung Auflösungsantrag;

    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels zur Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist ( Hess. LAG 16. Mai 2003 - 16 Ta 158/03 - Juris; Hess. LAG 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21. November 1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • LAG Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 13 Ta 15/13

    Zwangsgeld zur Erzwingung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

    Das Beschwerdegericht war nicht in der Lage, den Beschluss des Arbeitsgerichts dahin abzuändern, dass ein einheitlicher Betrag in der erforderlichen bestimmten Höhe festgesetzt wird (vgl. LAG Berlin, 19. Januar 1978 - 9 Ta 1/78 - LAGE § 888 ZPO Nr. 3; Hessisches Landesarbeitsgericht 26. Mai 1986 - 12 Ta 132/86 - LAGE § 888 ZPO Nr. 8; vgl. auch Hessisches Landesarbeitsgericht 16. Mai 2003 - 16 Ta 158/03 -, juris).
  • LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Zusammenlegung von Betriebsstätten -

    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist (Hess. LAG 16.05.2003 - 16 Ta 158/03 - Juris; Hess. LAG 13.07.1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21.11.1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11

    Beendigungskündigung - Änderungsangebot; Beendigungskündigung - Änderungsangebot

    Der Verweis auf "unveränderte" Arbeitsbedingungen ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigung unter Heranziehung der zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (vgl. LAG Hessen, 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 - LS, zit. nach juris; 16 Ta 158/03; LAG Rheinland-Pfalz, 03. Februar 2005 - 2 Ta 23/05 - Rn. 10, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 25.06.2007 - 4 Ta 92/07

    Zwangsvollstreckung aus einem Titel nach § 101 S 1 BetrVG

  • LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15

    Umfang der Rechtskraft eines unzulässigen Teilurteils über eine außerordentliche

  • LAG Hessen, 01.06.2012 - 14 SaGa 124/12

    Ausreichende Bestimmtheit - einstweilige Verfügung - Unterlassungsantrag

  • LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16

    Hört der Arbeitgeber den Betriebsrat zu dem Kündigungsgrund "systematische

  • ArbG Hamburg, 19.12.2012 - 26 Ca 255/12

    Kündigung mit Auslauffrist - sinnentleertes Arbeitsverhältnis

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