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   LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 363/05   

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https://dejure.org/2005,4907
LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 363/05 (https://dejure.org/2005,4907)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.08.2005 - 16 Ta 363/05 (https://dejure.org/2005,4907)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. August 2005 - 16 Ta 363/05 (https://dejure.org/2005,4907)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einigungsgebühr nach erfolgter Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und anschließender Klagerücknahme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nr. 1000 VV RVG
    Einigungsgebühr nach erfolgter Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und anschließender Klagerücknahme

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr im Kündigungsschutzprozess; Ersatz und Erweiterung der Vergleichsgebühr durch die Einigungsgebühr; Sinn und Zweck der Einigungsgebühr; Entstehen einer Einigungsgebühr bei bloßem Anerkenntnis oder Verzicht durch die ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    Nr. 1000 VV RVG
    Einigungsgebühr nach erfolgter Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und anschließender Klagerücknahme

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV-RVG Nr. 1000
    Einigungsgebühr nach erfolgter Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und anschließender Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 363/05
    Da es sich bei der Kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, kann sie nach Zugang vom Kündigenden nicht mehr einseitig zurückgenommen werden (vgl. u. a. BAG vom 19.08.1982 2 AZR 230/80 AP § 9 KSchG 1969 Nr. 9, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Berlin, 08.06.2005 - 17 Ta 6023/05

    Einigungsgebühr nach "Rücknahme" einer Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 363/05
    Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV RVG aus (ebenso LAG Niedersachsen vom 18.02.2005 10 Ta 129/05 [Juris]; LAG Berlin vom 08.06.2005 17 Ta 6023/05 [Juris]).
  • LAG Niedersachsen, 18.02.2005 - 10 Ta 129/05

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr; Abgrenzung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 363/05
    Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV RVG aus (ebenso LAG Niedersachsen vom 18.02.2005 10 Ta 129/05 [Juris]; LAG Berlin vom 08.06.2005 17 Ta 6023/05 [Juris]).
  • LAG Düsseldorf, 06.06.2006 - 16 Ta 307/06

    Einigungsgebühr nach Einigung über Fortsetzung eines gekündigten

    Auf die zu dieser Problematik ergangene, gleichlautende Entscheidung der erkennenden Beschwerdekammer (Beschl. vom 15.08.2005 - 16 Ta 363/05 - JurBüro 2005, 644) wird verwiesen.
  • LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 16 Ta 452/05

    Einigungsgebühr nach Abschluss eines Vergleichs über den ungekündigten

    Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV RVG aus (ebenso LAG Niedersachsen vom 18.02.2005 - 10 Ta 129/05 - [Juris]; LAG Berlin vom 08.06.2005 - 17 Ta 6023/05 - [Juris]; Beschluss der Kammer jeweils vom 15.08.2005 - 16 Ta 363/05 - und 16 Ta 433/05 -).
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