Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 363/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Einigungsgebühr nach erfolgter Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und anschließender Klagerücknahme
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Nr. 1000 VV RVG
Einigungsgebühr nach erfolgter Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und anschließender Klagerücknahme - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr im Kündigungsschutzprozess; Ersatz und Erweiterung der Vergleichsgebühr durch die Einigungsgebühr; Sinn und Zweck der Einigungsgebühr; Entstehen einer Einigungsgebühr bei bloßem Anerkenntnis oder Verzicht durch die ...
- LAG Düsseldorf
Nr. 1000 VV RVG
Einigungsgebühr nach erfolgter Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und anschließender Klagerücknahme - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VV-RVG Nr. 1000
Einigungsgebühr nach erfolgter Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und anschließender Klagerücknahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 27.05.2005 - 3 Ca 2295/04
- LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 363/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80
Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag
Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 363/05
Da es sich bei der Kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, kann sie nach Zugang vom Kündigenden nicht mehr einseitig zurückgenommen werden (vgl. u. a. BAG vom 19.08.1982 2 AZR 230/80 AP § 9 KSchG 1969 Nr. 9, zu II 2 a der Gründe). - LAG Berlin, 08.06.2005 - 17 Ta 6023/05
Einigungsgebühr nach "Rücknahme" einer Kündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 363/05
Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV RVG aus (ebenso LAG Niedersachsen vom 18.02.2005 10 Ta 129/05 [Juris]; LAG Berlin vom 08.06.2005 17 Ta 6023/05 [Juris]). - LAG Niedersachsen, 18.02.2005 - 10 Ta 129/05
Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr; Abgrenzung der …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 363/05
Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV RVG aus (ebenso LAG Niedersachsen vom 18.02.2005 10 Ta 129/05 [Juris]; LAG Berlin vom 08.06.2005 17 Ta 6023/05 [Juris]).
- LAG Düsseldorf, 06.06.2006 - 16 Ta 307/06
Einigungsgebühr nach Einigung über Fortsetzung eines gekündigten …
Auf die zu dieser Problematik ergangene, gleichlautende Entscheidung der erkennenden Beschwerdekammer (Beschl. vom 15.08.2005 - 16 Ta 363/05 - JurBüro 2005, 644) wird verwiesen. - LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 16 Ta 452/05
Einigungsgebühr nach Abschluss eines Vergleichs über den ungekündigten …
Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV RVG aus (ebenso LAG Niedersachsen vom 18.02.2005 - 10 Ta 129/05 - [Juris]; LAG Berlin vom 08.06.2005 - 17 Ta 6023/05 - [Juris]; Beschluss der Kammer jeweils vom 15.08.2005 - 16 Ta 363/05 - und 16 Ta 433/05 -).