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LAG Hessen, 16.09.1999 - 16 Ta 629/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08
Zum Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei dem auf einem Austritt beruhenden Verlust …
Darüber hinaus ist nach Instanzabschluss PKH nachträglich und rückwirkend zu bewilligen, wenn das Gericht dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt hatte, erforderliche Unterlagen oder Erklärungen zur Ergänzung seines Antrages auch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens noch nachzubringen und so das Instanzende "hinauszuschieben", weil das Gericht in diesem Falle einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte (vgl. Kammerbeschlüsse v. 16.09.1999 - 16 Ta 629/99 - u. v. 02.10.1997 - 16 Ta 472/97 - OLG Karlsruhe 22.04.1998 NJW-RR 1998, 578 (579); LAG Niedersachsen 10.02.1992 MDR 1993, 91).Denn aus einer Verletzung gerichtlicher Obliegenheiten nach § 139 ZPO darf dem Antragsteller kein Nachteil erwachsen (vgl. Kammerbeschluss v. 16.09.1999 aaO).
- LAG Hessen, 23.11.2005 - 16 Ta 509/05
Fristsetzung - Prozesskostenhilfe
Darüber hinaus ist nach Instanzabschluss PKH nachträglich und rückwirkend zu bewilligen, wenn das Gericht dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt hatte, erforderliche Unterlagen auch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens noch nachzureichen und so das Instanzende »hinauszuschieben«, weil das Gericht in diesem Falle einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte (vgl. Kammerbeschlüsse vom 16.09.1999 - 16 Ta 629/99 - u. vom 02.10.1997 - 16 Ta 472/97 - OLG Karlsruhe 22.04.1998 NJW-RR 1998, 578 (579); LAG Niedersachsen 10.02.1992 MDR 1993, 91).Denn aus einer Verletzung gerichtlicher Obliegenheiten nach § 139 ZPO darf dem Antragsteller kein Nachteil erwachsen (vgl. Kammerbeschluss vom 16.09.1999 aaO.;… Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. 2005 § 119 Rz 11).