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   LAG Niedersachsen, 29.04.2008 - 16 TaBV 110/07   

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https://dejure.org/2008,9961
LAG Niedersachsen, 29.04.2008 - 16 TaBV 110/07 (https://dejure.org/2008,9961)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.04.2008 - 16 TaBV 110/07 (https://dejure.org/2008,9961)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. April 2008 - 16 TaBV 110/07 (https://dejure.org/2008,9961)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Regelungen nach § 13 Abs 2 ArbSchG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG; 13 Abs. 2 ArbSchG
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Regelungen nach § 13 Abs. 2 ArbSchG; Mitbestimmung; Arbeitsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Beauftragung von externen Personen zur Übernahme der dem Arbeitgeber obliegenden Aufgaben hinsichtlich des Arbeitsschutzes; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7; ; ArbSchG § 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7; ArbSchG § 5 § 13 Abs. 2
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Übernahme von Aufgaben des Arbeitsschutzes durch Dritte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.04.2008 - 16 TaBV 110/07
    Dieses Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen Fehlens einer zwingenden Vorgabe diese betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (vgl. hierzu Beschlüsse des BAG vom 08.06.2004, Az. 1 ABR 13/03 in NZA 2004, 1175 - 1179 sowie Az. 1 ABR 4/03 in NZA 2005, 227 - 234).

    Der vorliegende Fall zeigt auch bereits, dass unterschiedliche Auffassungen der Betriebsparteien über die Fachkunde derjenigen Personen besteht, die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben, so dass die einseitige Beauftragung durch die Arbeitgeberin nicht zu einer Befriedung der Betriebsparteien geführt hat und die Sachkunde des Betriebsrates, der die Interessen der Arbeitnehmerschaft vertritt, nicht berücksichtigt worden ist (so auch LAG D-Stadt, Beschluss vom 21.09.2000, Az. 7 TaBV 3/98 in AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz, Fitting-Kaiser, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 24. Auflage, § 87 Rdnr. 300, offen gelassen BAG, Beschluss vom 08.06.2004, Az. 1 ABR 4/03 aaO., andere Auffassung GK-Wiese, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 8. Auflage, § 87 Rdnr. 587).

  • LAG Hamburg, 21.09.2000 - 7 TaBV 3/98

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Regelungsgegenständen des Arbeitsschutzgesetzes

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.04.2008 - 16 TaBV 110/07
    Der vorliegende Fall zeigt auch bereits, dass unterschiedliche Auffassungen der Betriebsparteien über die Fachkunde derjenigen Personen besteht, die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben, so dass die einseitige Beauftragung durch die Arbeitgeberin nicht zu einer Befriedung der Betriebsparteien geführt hat und die Sachkunde des Betriebsrates, der die Interessen der Arbeitnehmerschaft vertritt, nicht berücksichtigt worden ist (so auch LAG D-Stadt, Beschluss vom 21.09.2000, Az. 7 TaBV 3/98 in AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz, Fitting-Kaiser, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 24. Auflage, § 87 Rdnr. 300, offen gelassen BAG, Beschluss vom 08.06.2004, Az. 1 ABR 4/03 aaO., andere Auffassung GK-Wiese, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 8. Auflage, § 87 Rdnr. 587).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.04.2008 - 16 TaBV 110/07
    Dieses Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen Fehlens einer zwingenden Vorgabe diese betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (vgl. hierzu Beschlüsse des BAG vom 08.06.2004, Az. 1 ABR 13/03 in NZA 2004, 1175 - 1179 sowie Az. 1 ABR 4/03 in NZA 2005, 227 - 234).
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08

    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. April 2008 - 16 TaBV 110/07 - aufgehoben.
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