Rechtsprechung
   LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48523
LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18 (https://dejure.org/2018,48523)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18 (https://dejure.org/2018,48523)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - 16 TaBV 130/18 (https://dejure.org/2018,48523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,48523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Absatz 2 Satz 1 BetrVG
    Es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken, den Arbeitgeber für verpflichtet zu halten, dem Betriebsrat Auskunft darüber zu erteilen, an welche Arbeitnehmer mit Ausnahme leitender Angestellter Sonderzahlungen geleistet wurden.

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Auskünften des Arbeitgebers an den Betriebsrat über die Leistung von Sonderzahlungen an Arbeitnehmer

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Datenschutz bricht Betriebsverfassung nicht

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 80 Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit von Auskünften des Arbeitgebers an den Betriebsrat über die Leistung von Sonderzahlungen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unveränderter Auskunftsanspruch des Betriebsrats über geleistete Sonderzahlungen unter neuem Datenschutzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auskunftserteilung gegenüber dem Betriebsrat und der Datenschutz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arbeitgeberpflicht zur Auskunftserteilung gegenüber dem Betriebsrat

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Datenschutz bricht Betriebsverfassung nicht

  • Jurion (Kurzinformation)

    Arbeitgeberpflicht zur Auskunftserteilung gegenüber dem Betriebsrat

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat Anspruch auf Arbeitnehmerdaten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Auskunft über Sonderzahlungen verlangen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gegen Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über getätigte Sonderzahlungen bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken - Arbeitgeber muss Auskunft erteilen

Besprechungen u.ä. (2)

  • efarbeitsrecht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Betriebsrat als eigener Verantwortlicher im Sinne der DSGVO

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wenn der Betriebsrat wissen will, was Sie verdienen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1545
  • NZA-RR 2019, 196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18
    Hierbei habe es die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. September 2008 -1 ABR 54/07- nicht hinreichend berücksichtigt.

    Soweit die Arbeitgeberseite unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. September 2008 -1 ABR 54/07- eine andere Auffassung vertritt, trifft diese nicht zu.

    Wenn eine aus Sachgründen erforderliche schriftliche Auskunft im Bereich der Löhne und Gehälter inhaltlich einer Bruttolohn- und- gehaltsliste gleichkommt, genügt der Arbeitgeber dem Auskunftsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG schon dadurch, dass er dem zuständigen Ausschuss, gegebenenfalls dem Vorsitzenden des Betriebsrats nach Maßgabe von § 80 Abs. 2 S. 2 HS 2 Betriebsverfassungsgesetz den Einblick in die schriftlich gefassten Angaben ermöglicht (Bundesarbeitsgericht 30. September 2008 -1 ABR 54/07- Rn. 31).

    Jedoch ist er bei -wie hier-umfangreichen und komplexen Angaben nach § 2 Abs. 1 BetrVG regelmäßig gehalten, die Auskunft schriftlich zu erteilen (Bundesarbeitsgericht 7. Februar 2012 -1 ABR 46/10- Rn. 14f; 30. September 2008 -1 ABR 54/07- Rn. 29ff).

    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 7. Februar 2012 -1 ABR 46/10- Rn. 7; 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 28, BAGE 128, 92).

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18
    Diese Rechtslage sei unter Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner alten Fassung unstreitig, siehe BAG 14.1.2014 -1 ABR 54/12.

    Hierzu gehört auch die sich aus § 75 Abs. 1 BetrVG ergebende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (Bundesarbeitsgericht 26. September 2017 -1 ABR 27/16- Rn. 16; 14. Januar 2014 -1 ABR 54/12- Rn. 23).

    Hinsichtlich der Rechtslage vor dem 25. Mai 2018 wird insoweit zunächst auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2014 -1 ABR 54/12- Rn. 27ff Bezug genommen.

    Der Arbeitgeber ist auch nicht berechtigt, sich gegenüber dem Anspruch des Betriebsrats aus § 80 Absatz 2 BetrVG auf Grundrechte von Arbeitnehmern, etwa auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, zu berufen (Bundesarbeitsgericht 14. Januar 2014 -1 ABR 54/12- Rn. 29; Hessisches Landesarbeitsgericht 5. Februar 2018-16 TaBV 91/17).

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18
    Jedoch ist er bei -wie hier-umfangreichen und komplexen Angaben nach § 2 Abs. 1 BetrVG regelmäßig gehalten, die Auskunft schriftlich zu erteilen (Bundesarbeitsgericht 7. Februar 2012 -1 ABR 46/10- Rn. 14f; 30. September 2008 -1 ABR 54/07- Rn. 29ff).

    Weil sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Auskunftsanspruch gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG und das Einblicksrecht nach § 80 Abs. 2 S. 2 HS 2 Betriebsverfassungsgesetz sowohl nach ihrem Inhalt als auch nach ihren Voraussetzungen unterscheiden und nebeneinander in Betracht kommen, gelten die einschränkenden Voraussetzungen, unter denen der Arbeitgeber einem vom Betriebsrat gebildeten Ausschuss Einblick in die Listen über die Bruttoentgelte gewähren muss, für die Vorlage von Unterlagen nach § 80 Abs. 2 S. 2 HS 1 Betriebsverfassungsgesetz nicht (Bundesarbeitsgericht 7. Februar 2012 -1 ABR 46/10- Rn. 15).

    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 7. Februar 2012 -1 ABR 46/10- Rn. 7; 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 28, BAGE 128, 92).

  • BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16

    Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18
    Hierzu gehört auch die sich aus § 75 Abs. 1 BetrVG ergebende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (Bundesarbeitsgericht 26. September 2017 -1 ABR 27/16- Rn. 16; 14. Januar 2014 -1 ABR 54/12- Rn. 23).

    Die Grenze des Einsichtsrecht liegt dort, wo ein Beteiligungsrecht oder eine sonstige Aufgabe offensichtlich nicht in Betracht kommt (Bundesarbeitsgericht 26. September 2017 -1 ABR 27/16- Rn. 17).

  • LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Zur-Verfügung-Stellung personenbezogener Daten

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18
    Bereits erstinstanzlich sei auf die Entscheidung des LAG Hamburg vom 26. November 2009 -7 TaBV 2/09- hingewiesen worden.

    Die von der Arbeitgeberseite herangezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. November 2009-7 TaBV 2/09- bezieht sich demgegenüber gerade nicht auf die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 BetrVG.

  • ArbG Wiesbaden, 22.03.2018 - 5 BV 10/17
    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 und 3 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 22. März 2018 - 5 BV 10/17 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 22. März 2018 -5 BV 10/17- abzuändern und den Antrag des Betriebsrats zurückzuweisen.

  • BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 60/04

    Zumutbare Datenermittlung durch Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18
    Diese Überwachungsaufgabe ist weder von einer zu besorgenden Rechtsverletzung des Arbeitgebers beim Normvollzug noch vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte abhängig (BAG 24. Januar 2006 - 1 ABR 60/04 - Rn. 23).
  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09

    Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18
    Mit dieser Verpflichtung geht ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats einher, soweit die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 15. März 2011 - 1 ABR 112/09 - Rn. 23).
  • LAG Hessen, 05.02.2018 - 16 TaBV 91/17

    Für die Ausübung seines Kontrollrechts nach § 80 Absatz 1 Nr. 1 BetrVG benötigt

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18
    Der Arbeitgeber ist auch nicht berechtigt, sich gegenüber dem Anspruch des Betriebsrats aus § 80 Absatz 2 BetrVG auf Grundrechte von Arbeitnehmern, etwa auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, zu berufen (Bundesarbeitsgericht 14. Januar 2014 -1 ABR 54/12- Rn. 29; Hessisches Landesarbeitsgericht 5. Februar 2018-16 TaBV 91/17).
  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18
    Bei einem Leistungsantrag folgt das Rechtsschutzinteresse bereits aus der Nichterfüllung des geltend gemachten Anspruchs (Bundesarbeitsgericht 14. April 2015 -1 ABR 65/13- Rn. 18).
  • LAG Hessen, 04.05.2015 - 16 TaBV 175/14

    Für den allgemeinen Unterrichtungsanspruch bedarf es keines konkreten Anlasses

  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht