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   LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10   

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https://dejure.org/2010,12833
LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10 (https://dejure.org/2010,12833)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10 (https://dejure.org/2010,12833)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 2010 - 16 TaBV 57/10 (https://dejure.org/2010,12833)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Abbruch und Untersagung der Fortführung einer Betriebsratswahl

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 10 ArbGG, §§ 23, 33, 34 BetrVG
    Abbruch und Untersagung der Fortführung einer Betriebsratswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsratswahl bei Bestellung des Wahlvorstands durch Minderheit der Betriebsratsmitglieder; Abbruch und Untersagung der Fortführung einer Betriebsratswahl bei nichtiger Bestellung des Wahlvorstands

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 10 ArbGG, §§ 23, 33, 34 BetrVG
    Abbruch und Untersagung der Fortführung einer Betriebsratswahl

  • hensche.de

    Betriebsratswahl

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtige Betriebsratswahl bei Bestellung des Wahlvorstands durch Minderheit der Betriebsratsmitglieder; Abbruch und Untersagung der Fortführung einer Betriebsratswahl bei nichtiger Bestellung des Wahlvorstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10
    Auch wenn die Bestellung des Wahlvorstands nur der Vorbereitung der Betriebsratswahl dient, kann auch diese bei schwerwiegenden und offensichtlichen Mängeln nichtig sein (vgl. z.B. BAG vom 07.05.1986 - 2 AZR 349/85, DB 1986, 1883; BAG vom 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55 Rn. 20).

    Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings bislang offen gelassen, ob die Nichtigkeit der Bestellung des Wahlvorstands zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führt (BAG vom 19.11.2003 - 7 ABR 25/03 a.a.O. Rn. 20).

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10
    Es ist rechtzeitig ein (vorliegend zwei) Ersatzmitglied zu laden (vgl. nur BAG vom 03.08.1999 - 1 ABR 30/98, AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 7; GK-BetrVG/Raab a.a.O. Rn. 23 ff. m.w.N.).

    Ihm ist zudem Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen (vgl. für den Ausschluss in eigenen Angelegenheiten BAG vom 03.08.1999 a.a.O. Rn. 28; GK-BetrVG/Raab a.a.O. § 33 Rn: 25).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10
    Es muss ein sowohl offensichtlicher als auch besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften vorliegen (vgl. nur BAG vom 15.11.2000 - 7 ABR 23/99, juris; BAG vom 19.11.2003 - 7 ABR 24/03, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54; Fitting et al. BetrVG 25. Aufl. 2010 § 19 Rn. 4; GK-BetrVG/Kreutz a.a.O. § 19 Rn. 133).

    Die Häufung von Verstößen gegen Wahlvorschriften ist dabei nicht ausreichend (BAG vom 19.11.2003 - 7 ABR 24/03 a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 17.05.2010 - 11 TaBVGa 7/10

    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei unterlassener unverzüglicher Prüfung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10
    bb) Im Allgemeinen kann durch eine einstweilige Verfügung in eine laufende Betriebsratswahl nur eingegriffen werden, wenn die Wahl mit Sicherheit als nichtig anzusehen wäre (z. B. LAG München 03.08.1988 - 6 TaBV 41/88, LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 7; LAG Köln vom 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01, MDR 2001, 1176; Hess. LAG vom 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05, EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61; LAG Düsseldorf vom 17.05.2010 - 11 TaBVGA 7/10).

    Vertreten wird allerdings auch, dass zum Abbruch der Wahl Wahlfehler geeignet sind, die zwar lediglich zur Anfechtung einer Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG berechtigen, jedoch so schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit einer zu erwartenden Wahlanfechtung zum Erfolg verhelfen, und die auch nicht im Rahmen des Anfechtungsverfahrens korrigiert werden können (z. B. LAG Berlin vom 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06, NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf vom 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10; LAG Düsseldorf vom 17.05.2010 a.a.O.).

  • LAG Nürnberg, 29.07.1998 - 4 TaBV 12/97

    Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10
    Teilweise wird dies verneint (LAG Nürnberg vom 29.07.1998 - 4 TaBV 12/97, juris Rn.37; Fitting et al. § 19 Rn. 5).
  • LAG Köln, 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Privatisierung - Umwandlung - Übergangsmandat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10
    Die besseren Gründe sprechen aber dafür, im Falle der Nichtigkeit der Bestellung des Wahlvorstands auch von der Nichtigkeit der Betriebsratswahl auszugehen (so LAG Köln vom 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00, LAGE BetrVG § 3 Nr. 6 Rn. 48; Nießen, Fehlerhafte Betriebsratswahlen, 2006, S. 141 ff.; GK-BetrVG/Kreutz a.a.O. § 16 Rn. 5).
  • LAG Köln, 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10
    bb) Im Allgemeinen kann durch eine einstweilige Verfügung in eine laufende Betriebsratswahl nur eingegriffen werden, wenn die Wahl mit Sicherheit als nichtig anzusehen wäre (z. B. LAG München 03.08.1988 - 6 TaBV 41/88, LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 7; LAG Köln vom 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01, MDR 2001, 1176; Hess. LAG vom 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05, EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61; LAG Düsseldorf vom 17.05.2010 - 11 TaBVGA 7/10).
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10

    Nichtigkeit der Betriebsratswahl oder das Vorliegen eines feststehenden,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10
    Vertreten wird allerdings auch, dass zum Abbruch der Wahl Wahlfehler geeignet sind, die zwar lediglich zur Anfechtung einer Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG berechtigen, jedoch so schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit einer zu erwartenden Wahlanfechtung zum Erfolg verhelfen, und die auch nicht im Rahmen des Anfechtungsverfahrens korrigiert werden können (z. B. LAG Berlin vom 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06, NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf vom 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10; LAG Düsseldorf vom 17.05.2010 a.a.O.).
  • LAG Köln, 27.12.1989 - 10 TaBV 70/89

    Betriebsratswahl; Betriebsrat; Wahl; Einstweilige Verfügung; Wahlvorstand;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10
    Eine solche Verbotsverfügung setze voraus, dass der Betriebsrat so überhaupt nicht errichtet werden darf (LAG Köln vom 27.12.1989 - 10 TaBV 70/89, LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 10; GK-BetrVG/Kraft a.a.O. § 18 Rn. 81 m.w.N.).
  • LAG Berlin, 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10
    Vertreten wird allerdings auch, dass zum Abbruch der Wahl Wahlfehler geeignet sind, die zwar lediglich zur Anfechtung einer Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG berechtigen, jedoch so schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit einer zu erwartenden Wahlanfechtung zum Erfolg verhelfen, und die auch nicht im Rahmen des Anfechtungsverfahrens korrigiert werden können (z. B. LAG Berlin vom 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06, NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf vom 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10; LAG Düsseldorf vom 17.05.2010 a.a.O.).
  • LAG München, 03.08.1988 - 6 TaBV 41/88

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsratswahl; Bestehen eines

  • ArbG Wesel, 02.06.2010 - 3 BV 21/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl; Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds von einer

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 23/99

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85

    Nichtige Wahl des Wahlvorstandes

  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des

  • LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Einstweilige Verfügung

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auf die Rechtsbeschwerde des Wahlvorstands wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. September 2010 - 16 TaBV 57/10 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2012 - 14 TaBV 69/11

    Anspruch eines Betriebsrats auf Herausgabe einer Namensliste der Beschäftigten

    Eine etwaige Nichtigkeit seiner Bestellung ist eine Frage der Begründetheit (vgl. LAG Düsseldorf vom 07.09.2010, 16 TaBV 57/10).

    Dies gilt bei einer nichtigen Bestellung des Wahlvorstandes entsprechend (LAG Düsseldorf vom 07.09.2010, 16 TaBV 57/10).

  • ArbG Wesel, 29.09.2010 - 4 BV 34/10

    Betriebsratswahl, Nichtigkeit, Bestellung des Wahlvorstandes, Gesamtbetriebsrat,

    Lediglich die nichtige Bestellung des Wahlvorstandes führt konsequenterweise zur Nichtigkeit der von diesem Wahlvorstand durchgeführten Wahl (LAG Köln vom 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00, LAGE BetrVG § 3 Nr. 6; LAG Düsseldorf vom 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10, n.v.; Nießen, a.a.O., S. 141 ff.; a. A. LAG Nürnberg vom 29.07.1998 - 4 TaBV 12/97, juris; LAG Berlin vom 08.04.2003 - 5 TaBV 1990/02, LAGE § 19 BetrVG 2001 Nr. 1).

    Die Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 07.09.2010 (16 TaBV 57/10, n.v.) korrespondiert mit der dargestellten Ansicht der Kammer.

  • LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11

    Betriebsbegriff, Betriebsratswahlen nach Kündigung eines Tarifvertrages gem. § 1

    Sie setzt voraus, dass gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (vgl. BAG, B. v. 19.11.2003 - 7 ABR 24/03 -, NZA 2004, 395; LAG Niedersachsen, B. v. 22.08.2008 - 12 TaBV 14/08 -, BeckRS 2008, 57010; LAG Düsseldorf, B. v. 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10 -, BeckRS 2010, 74572; LAG Baden-Württemberg, B. v. 09.03.2010 - 15 TaBVGa 1/10 -, BeckRS 2010, 67126; LAG München, B. v. 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07 -, BeckRS 2009, 67730).
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