Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin, 30.10.2003

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   LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03, 699/03, 16 TaBV 699/03   

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https://dejure.org/2003,5852
LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03, 699/03, 16 TaBV 699/03 (https://dejure.org/2003,5852)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03, 699/03, 16 TaBV 699/03 (https://dejure.org/2003,5852)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 16 TaBV 677/03, 699/03, 16 TaBV 699/03 (https://dejure.org/2003,5852)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    BetrVG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BetrVG § 18 Abs. 2 BetrVG § 19 Abs. 1
    BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils ; Selbständigkeit und Weisungsbefugnis eines Betriebsteils; Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ; Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in einem so hohen Maße, dass nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz ...

  • Judicialis

    BetrVG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 18 Abs. 2; ; BetrVG § 19 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratsfähigkeit eines von mehreren Orchestern einer GmbH, Wahl zweier Betriebsräte im selben Betrieb mit teilweise sich überschneidenden Kompetenzbereichen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Betriebsratsfähigkeit eines von mehreren Orchestern einer GmbH - Wahl zweier Betriebsräte im selben Betrieb mit teilweise sich überschneidenden Kompetenzbereichen, Keine Verwirkung des Rechts, sich auf die Nichtigkeit zu berufen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 18.09.1996 - 3 TaBV 108/96

    Betriebsrat: einstweilige Verfügung auf Abbruch der Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03
    Wählen die Arbeitnehmer eines nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BetrVG eigenständigen Betriebsteils einen Betriebsrat, obwohl für den Gesamtbetrieb bereits ein Betriebsrat existiert und nahezu zeitgleich mit der Wahl im Betriebsteil neu gewählt wird, so ist die erstgenannte Wahl nichtig, die zweitgenannte anfechtbar (im Anschluss an BAG 6 ABR 22/77, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 sowie LAG Hamm, 3 TaBV 108/96, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).

    Denn es ist gesetzlich ausgeschlossen, dass für ein und denselben Betrieb oder Betriebsteil zwei konkurrierende Betriebsräte existieren (vgl. dazu etwa BAG 6 ABR 22/77 vom 11.04.1978, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 sowie LAG Hamm 3 TaBV 108/96 vom 18.09.1996, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).

    Denn die Verkennung des Betriebsbegriffs führt, für sich genommen, nicht zur Nichtigkeit der betreffenden Wahl (vgl. etwa BAG AP Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972; AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972; ferner LAG Hamm 3 TaBV 108/96 vom 18.09.1996, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).

  • BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03
    Wählen die Arbeitnehmer eines nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BetrVG eigenständigen Betriebsteils einen Betriebsrat, obwohl für den Gesamtbetrieb bereits ein Betriebsrat existiert und nahezu zeitgleich mit der Wahl im Betriebsteil neu gewählt wird, so ist die erstgenannte Wahl nichtig, die zweitgenannte anfechtbar (im Anschluss an BAG 6 ABR 22/77, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 sowie LAG Hamm, 3 TaBV 108/96, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).

    Denn es ist gesetzlich ausgeschlossen, dass für ein und denselben Betrieb oder Betriebsteil zwei konkurrierende Betriebsräte existieren (vgl. dazu etwa BAG 6 ABR 22/77 vom 11.04.1978, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 sowie LAG Hamm 3 TaBV 108/96 vom 18.09.1996, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).

  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03
    Von der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist dann auszugehen, wenn gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in einem so hohen Maße verstoßen worden ist, dass nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl gewahrt wird (vgl. etwa BAG 7 ABR 42/97 vom 29.04.1998, AP Nr. 58 zu § 40 BetrVG 1972 m.w.N.).
  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 26/01

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in einem Betriebsteil

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03
    Erforderlich (und ausreichend) ist nur, dass eine Person mit Leitungsmacht vorhanden ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt und auf einem nicht unerheblichen Teil der genannten Angelegenheiten entscheidungsbefugt ist (sog. "relative Eigenständigkeit", vgl. BAG 7 ABR 54/90 vom 29.05.1991, AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972; 7 ABR 27/91 vom 29.01.1992, AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972; 1 ABR 26/01 vom 19.02.2002, AP Nr. 13 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03
    Erforderlich (und ausreichend) ist nur, dass eine Person mit Leitungsmacht vorhanden ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt und auf einem nicht unerheblichen Teil der genannten Angelegenheiten entscheidungsbefugt ist (sog. "relative Eigenständigkeit", vgl. BAG 7 ABR 54/90 vom 29.05.1991, AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972; 7 ABR 27/91 vom 29.01.1992, AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972; 1 ABR 26/01 vom 19.02.2002, AP Nr. 13 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 54/90

    Betriebsteile als selbständige Betriebe - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03
    Erforderlich (und ausreichend) ist nur, dass eine Person mit Leitungsmacht vorhanden ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt und auf einem nicht unerheblichen Teil der genannten Angelegenheiten entscheidungsbefugt ist (sog. "relative Eigenständigkeit", vgl. BAG 7 ABR 54/90 vom 29.05.1991, AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972; 7 ABR 27/91 vom 29.01.1992, AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972; 1 ABR 26/01 vom 19.02.2002, AP Nr. 13 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Die Rechtsbeschwerden der Rundfunk-Orchester und Chöre GmbH und des Betriebsrats der Rundfunk-Orchester und Chöre GmbH gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 30. Oktober 2003 - 16 TaBV 677/03 und 699/03 - werden zurückgewiesen.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats des Deutschen Symphonieorchesters wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 30. Oktober 2003 - 16 TaBV 677/03 und 699/03 - teilweise unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen aufgehoben:.

  • LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03

    Betriebsratsfähigkeit eines von mehreren Orchestern einer GmbH, Wahl zweier

    16 TaBV 677/03 16 TaBV 699/03.
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   LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03   

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https://dejure.org/2003,12916
LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03 (https://dejure.org/2003,12916)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03 (https://dejure.org/2003,12916)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 16 TaBV 699/03 (https://dejure.org/2003,12916)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils ; Selbständigkeit und Weisungsbefugnis eines Betriebsteils; Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ; Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in einem so hohen Maße, dass nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz ...

  • Judicialis

    BetrVG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 18 Abs. 2; ; BetrVG § 19 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Betriebsratsfähigkeit eines von mehreren Orchestern einer GmbH, Wahl zweier Betriebsräte im selben Betrieb mit teilweise sich überschneidenden Kompetenzbereichen

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamm, 18.09.1996 - 3 TaBV 108/96

    Betriebsrat: einstweilige Verfügung auf Abbruch der Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
    Wählen die Arbeitnehmer eines nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BetrVG eigenständigen Betriebsteils einen Betriebsrat, obwohl für den Gesamtbetrieb bereits ein Betriebsrat existiert und nahezu zeitgleich mit der Wahl im Betriebsteil neu gewählt wird, so ist die erstgenannte Wahl nichtig, die zweitgenannte anfechtbar (im Anschluss an BAG 6 ABR 22/77, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 sowie LAG Hamm, 3 TaBV 108/96, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).

    Denn es ist gesetzlich ausgeschlossen, dass für ein und denselben Betrieb oder Betriebsteil zwei konkurrierende Betriebsräte existieren (vgl. dazu etwa BAG 6 ABR 22/77 vom 11.04.1978, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 sowie LAG Hamm 3 TaBV 108/96 vom 18.09.1996, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).

    Denn die Verkennung des Betriebsbegriffs führt, für sich genommen, nicht zur Nichtigkeit der betreffenden Wahl (vgl. etwa BAG AP Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972; AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972; ferner LAG Hamm 3 TaBV 108/96 vom 18.09.1996, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).

  • BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
    Wählen die Arbeitnehmer eines nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BetrVG eigenständigen Betriebsteils einen Betriebsrat, obwohl für den Gesamtbetrieb bereits ein Betriebsrat existiert und nahezu zeitgleich mit der Wahl im Betriebsteil neu gewählt wird, so ist die erstgenannte Wahl nichtig, die zweitgenannte anfechtbar (im Anschluss an BAG 6 ABR 22/77, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 sowie LAG Hamm, 3 TaBV 108/96, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).

    Denn es ist gesetzlich ausgeschlossen, dass für ein und denselben Betrieb oder Betriebsteil zwei konkurrierende Betriebsräte existieren (vgl. dazu etwa BAG 6 ABR 22/77 vom 11.04.1978, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 sowie LAG Hamm 3 TaBV 108/96 vom 18.09.1996, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).

  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 26/01

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in einem Betriebsteil

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
    Erforderlich (und ausreichend) ist nur, dass eine Person mit Leitungsmacht vorhanden ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt und auf einem nicht unerheblichen Teil der genannten Angelegenheiten entscheidungsbefugt ist (sog. "relative Eigenständigkeit", vgl. BAG 7 ABR 54/90 vom 29.05.1991, AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972; 7 ABR 27/91 vom 29.01.1992, AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972; 1 ABR 26/01 vom 19.02.2002, AP Nr. 13 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
    Von der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist dann auszugehen, wenn gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in einem so hohen Maße verstoßen worden ist, dass nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl gewahrt wird (vgl. etwa BAG 7 ABR 42/97 vom 29.04.1998, AP Nr. 58 zu § 40 BetrVG 1972 m.w.N.).
  • LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03

    Betriebsratsfähigkeit eines von mehreren Orchestern einer GmbH, Wahl zweier

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
    16 TaBV 677/03 16 TaBV 699/03.
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
    Erforderlich (und ausreichend) ist nur, dass eine Person mit Leitungsmacht vorhanden ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt und auf einem nicht unerheblichen Teil der genannten Angelegenheiten entscheidungsbefugt ist (sog. "relative Eigenständigkeit", vgl. BAG 7 ABR 54/90 vom 29.05.1991, AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972; 7 ABR 27/91 vom 29.01.1992, AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972; 1 ABR 26/01 vom 19.02.2002, AP Nr. 13 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 54/90

    Betriebsteile als selbständige Betriebe - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
    Erforderlich (und ausreichend) ist nur, dass eine Person mit Leitungsmacht vorhanden ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt und auf einem nicht unerheblichen Teil der genannten Angelegenheiten entscheidungsbefugt ist (sog. "relative Eigenständigkeit", vgl. BAG 7 ABR 54/90 vom 29.05.1991, AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972; 7 ABR 27/91 vom 29.01.1992, AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972; 1 ABR 26/01 vom 19.02.2002, AP Nr. 13 zu § 4 BetrVG 1972).
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