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LAG Düsseldorf, 20.10.1987 - 16 TaBV 83/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Franchise-Vertrag; Rechtliche Bindung; Arbeitnehmer; Franchise-Nehmer; Franchise-Geber; Selbständiger Unternehmer; Einstellung von Teilzeitkräften ; Leitender Angestellter
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Jacques Weindepot -, Abgrenzung FN / AN, Franchisearbeitnehmer, Scheinselbständigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 05.06.1987 - 3 BV 36/87
- LAG Düsseldorf, 20.10.1987 - 16 TaBV 83/87
- BAG, 13.09.1989 - 7 ABR 5/88
Papierfundstellen
- NJW 1988, 725
- NJW 1991, 520 (Ls.)
- ZIP 1988, 454
- DB 1988, 293
Wird zitiert von ... (7)
- BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten
Durch die Überwälzung des Unternehmerrisikos auf den Beschäftigten kann die Arbeitnehmereigenschaft nicht ausgeschlossen werden (LAG Düsseldorf Beschluß vom 20. Oktober 1987 - 16 TaBV 83/87 - DB 1988, 293). - LAG Köln, 23.01.1989 - 5 Sa 1028/88
Arbeitsverhältnis; Franchiseunternehmen; Mittelbares Arbeitsverhältnis; …
Der Kläger verweist zur Begründung seiner gegen die Beklagte gerichteten Klage auf einen Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.10.1987 (16 JaBV 83/87).In letzterem Sinne hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der Parallelentscheidung (Beschluß vom 20.10.1987 - 16 TaBV 83/87 -) entschieden, ohne daß nach Auffassung der erkennenden Kammer - jedenfalls für die vorliegende Fallgestaltung - eine dringende Notwendigkeit hierfür bestand.
- LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10
Franchisevertrag, Franchisenehmer, Arbeitnehmer
In der Regel unterwirft er sich im Hinblick auf die Einhaltung eines systemkonformen Verhaltens umfassenden Kontroll- und Weisungsbefugnissen des Franchisegebers (vgl. LAG Bremen vom 21.02.2007 - 2 Sa 206/05 dokumentiert bei juris Rn. 198 unter Hinweis auf Franzen, Festschrift 50 Jahre Bundesarbeitsgericht, Seite 33 sowie LAG Düsseldorf vom 20.10.1987 - 16 TaBV 83/87, dokumentiert bei juris Rn.121 m.w.N.;… SG Detmold vom 09.02.2010 - S 20 R 169/08, dokumentiert bei juris Rn. 24).
- BAG, 13.09.1989 - 7 ABR 5/88
Beschlussverfahren: Rechtsschutzinteresse
Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 1987 - 16 TaBV 83/87 - aufgehoben. - LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.1996 - 4 Ta 21/96
Arbeitnehmerstatus: Franchisenehmer
Neben dem Entgelt für die Betreuung und Beratung durch den FG verpflichtet sich der FN weiterhin, ausschließlich Waren des FG nach von diesem erlassenen allgemeinen Richtlinien zwar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu verkaufen, dabei aber im Verkehr mit den Kunden in einer vom FG vorgegebenen einheitlichen Aufmachung, Ausstattung und unter Verwendung der von ihm gewünschten einheitlichen Markenbezeichnung aufzutreten (unter Bezugnahme auf LAG Düsseldorf, 20.10.1987, ZIP 88, 454). - LAG Berlin, 18.12.1989 - 9 Sa 83/89
Arbeitnehmer; Künstler; Bühnenkünstler; Gastvertrag; Reisekosten; Erstattung
Die Selbsteinschätzung, die auf irrigen Vorstellungen beruhen kann, vermag das zwingende Arbeitnehmerschutzrecht nicht zu verdrängen (so auch Wank, RdA 1985, 1 [4]; LAG Düsseldorf, DB 1988, 293) bzw. zu gewährleisten (LAG Berlin, LAGE Nr. 6 zu § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff). - LAG Berlin, 11.04.1988 - 9 Sa 2/88
Dolmetscher; Status; Arbeitnehmer; Arbeitnehmerbegriff; Freier Mitarbeiter
Die Selbsteinschätzung die auch auf irrigen Vorstellungen beruhen kann, vermag das zwingende Arbeitnehmerschutzrecht nicht zu verdrängen (so auch Wank, RdA 1985, 1 (4); LAG Düsseldorf DB 1988, 293).