Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 26.11.1999 - 16 TaBV 9/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Rechtliche Verbindung zweier Unternehmen zu einem gemeinsamen Betrieb; Einheitliche Leitungsstruktur und arbeitstechnische Organisation bei Verbindung zweier Unternehmen; Trennung von Betriebsverfassungsrecht und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG §§ 7 19
Betriebsratswahl: Anfechtung - Begriff des gemeinsamen Betriebes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 13.08.1998 - 5 BV 2/98
- LAG Baden-Württemberg, 26.11.1999 - 16 TaBV 9/98
- BAG, 28.03.2001 - 7 ABR 21/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 10/95
Gemeinschaftlicher Betrieb mehrerer Unternehmen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.11.1999 - 16 TaBV 9/98
Dazu müssen sich die beteiligten Unternehmen -- zumindest stillschweigend -- zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, und diese muss sich auf die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen in sozialen und personellen Angelegenheiten erstrecken (vergl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.1990 -- 2 AZR 355/89 = DB 1991, 500 f; Beschluss vom 24.01.1996 -- 7 ABR 10/95 = DB 1996, 2131 f).Die dazu erforderliche Leitungsvereinbarung führt nicht zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsträgers, da ansonsten die Rechtsfigur des gemeinschaftlichen Betriebs mehrerer Unternehmen entbehrlich wäre (vergl. BAG, Beschluss vom 24.01.1996, a.a.O. zu B 4 der Gründe).
Dies führt gem. § 130 BetrVG zur Anwendung desselben und entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts Heilbronn (…a.a.O.) nicht zum Ausschluss des Betriebsverfassungsgesetzes (vgl. BAG, Beschluss vom 24.01.96 -- 7 ABR 10/95 = DB 1996, 2131 ff).
- BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97
Wahlberechtigung und Wählbarkeit eines Beamten in einer in eine …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.11.1999 - 16 TaBV 9/98
Es wird dabei nicht verkannt, dass nicht nur nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vergl. Beschluss vom 25.02.1998 -- 7 ABR 11/97 = AP Nr. 8 zu § 8 BetrVG 1972; Beschluss vom 14.12.1994 -- 7 ABR 26/94 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972 -- Rotes Kreuz) Beamte grundsätzlich bei der Wahl des Betriebsrates im Hinblick auf ihren Status als Dienstnehmer in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis nicht wahlberechtigt und wählbar sind.Beamte können in diesem Zusammenhang daher nur dann betriebsverfassungsrechtlich als Arbeitnehmer angesehen werden, wenn zwischen den Beamten der Stadt H und der Arbeitgeberin ...GmbH bzw. ... Arbeitsverhältnisse begründet sind (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 25.02.1998, a.a.O.).
- BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.11.1999 - 16 TaBV 9/98
Die Anforderungen des Demokratieprinzips sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 24.05.1995 -- 2 BvF 1/92 = NVwZ 1996, 547 ff) an staatlicher Tätigkeit als "amtliches Handeln mit Entscheidungscharakter" zu messen.
- BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 355/89
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.11.1999 - 16 TaBV 9/98
Dazu müssen sich die beteiligten Unternehmen -- zumindest stillschweigend -- zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, und diese muss sich auf die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen in sozialen und personellen Angelegenheiten erstrecken (vergl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.1990 -- 2 AZR 355/89 = DB 1991, 500 f; Beschluss vom 24.01.1996 -- 7 ABR 10/95 = DB 1996, 2131 f). - BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85
Streikeinsatz von Beamten
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.11.1999 - 16 TaBV 9/98
Dieses Gebot verbietet jedoch nicht privatrechtliches Handeln des Trägers öffentlicher Gewalt, das dieser aus freien Stücken gewählt hat, mit der Folge, dass durch diese zulässige Rechtswahl Privatrecht und damit auch Betriebsverfassungsrecht zur Anwendung kommt (vergl. BVerfG vom 02.03.1993 -- 1 BvR 1213/85 = DB 1993, 837 ff). - BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 26/94
Zuordnung von Gastschwestern zum Krankenhausbetrieb
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.11.1999 - 16 TaBV 9/98
Es wird dabei nicht verkannt, dass nicht nur nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vergl. Beschluss vom 25.02.1998 -- 7 ABR 11/97 = AP Nr. 8 zu § 8 BetrVG 1972; Beschluss vom 14.12.1994 -- 7 ABR 26/94 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972 -- Rotes Kreuz) Beamte grundsätzlich bei der Wahl des Betriebsrates im Hinblick auf ihren Status als Dienstnehmer in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis nicht wahlberechtigt und wählbar sind. - BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85
Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.11.1999 - 16 TaBV 9/98
Durch die oben unter II 2. a dargestellte Organisation haben sich die ...GmbH und der ... durch den geschaffenen Leitungsapparat zur Verfolgung gemeinsamer arbeitstechnischer Zwecke verbunden und dies, mangels entgegenstehender Anhaltspunkte, in Form einer BGB -Gesellschaft (vgl. BAG Urteil vom 05.03.87 -- 2 AZR 623/85 = DB 1987, 2362 ff). - BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 21/88
Ermittlung der für die Größe des Betriebsrats maßgebenden Belegschaftsstärke nur …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.11.1999 - 16 TaBV 9/98
Dies sind nur diejenigen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen zur Leistung fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind und diese innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers erbringen (BAG, Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 18.01.1989, -- 7 ABR 21/88 = AP Nr. 1 zu § 9 BetrVG 1972, zu B II 1b der Gründe). - ArbG Mannheim, 13.08.1998 - 5 BV 2/98
Zur Frage der Rechtswirksamkeit einer durchgeführten Betriebsratswahl und …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.11.1999 - 16 TaBV 9/98
der Beschluß des Arbeitsgerichts Mannheim, Kammern Heidelberg, vom 13.08.1998 -- 5 BV 2/98 -- wird abgeändert:.
- BAG, 28.03.2001 - 7 ABR 21/00
Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl
7 ABR 21/00 16 TaBV 9/98.Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 1999 - 16 TaBV 9/98 - aufgehoben.