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   LAG Hessen, 13.09.2011 - 16 TaBVGa 168/11   

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https://dejure.org/2011,75333
LAG Hessen, 13.09.2011 - 16 TaBVGa 168/11 (https://dejure.org/2011,75333)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.09.2011 - 16 TaBVGa 168/11 (https://dejure.org/2011,75333)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. September 2011 - 16 TaBVGa 168/11 (https://dejure.org/2011,75333)
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Kurzfassungen/Presse

  • poko.de (Kurzinformation)

    Schulungsanspruch für Betriebsräte

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hessen, 14.02.2019 - 16 TaBVGa 24/19

    Auch der Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von den Seminar-,

    Hinsichtlich der Seminar- und Hotelkosten hat die Kammer darauf abgestellt, ob der Veranstalter die Teilnahme von der Leistung eines Vorschusses bzw. vorherigen Kostenübernahme durch den Arbeitgeber abhängig gemacht hat (Hessisches Landesarbeitsgericht 26. März 2018 - 16 TaBVGa 57/18; 22. Mai 2017 - 16 TaBVGa 116/17; 5. August 2013 - 16 TaBVGa 120/13; 4. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13; 13. September 2011 - 16 TaBVGa 168/11).
  • LAG Hessen, 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13

    Anspruch auf Teilnahme an Betriebsratsschulung

    Ferner ist die Zahlung eines Reisekostenvorschusses in § 37 Abs. 6 BetrVG nicht vorgesehen und kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Betrieb des Arbeitgebers eine Reisekostenordnung angewendet wird, aus der sich ein derartiger Anspruch ergibt (Hess. LAG 13. September 2011-16 TaBVGa 168/11).
  • LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18

    §§ 935; 940 ZPO, § 20 Absatz 3, § 37 Absatz 6 BetrVG

    Zum anderen kommt nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer (13. September 2011 - 16 TaBVGa 168/11) die Zahlung eines Vorschusses nur in Betracht, wenn im Betrieb des Arbeitgebers eine Reisekostenordnung angewendet wird, aus der sich ein derartiger Anspruch ergibt.
  • LAG Hessen, 05.08.2013 - 16 TaBVGa 120/13

    Betriebsrat - einstweilige Verfügung - Schulungsteilnahme; Betriebsrat -

    Die Zahlung eines Reisekostenvorschusses ist in § 37 Abs. 6 BetrVG nicht vorgesehen und kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Betrieb des Arbeitgebers eine Reisekostenordnung angewendet wird, aus der sich ein derartiger Anspruch ergibt (Hess. LAG 13. September 2011-16 TaBVGa 168/11).
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