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   LAG Hessen, 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13   

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https://dejure.org/2013,51510
LAG Hessen, 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13 (https://dejure.org/2013,51510)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13 (https://dejure.org/2013,51510)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13 (https://dejure.org/2013,51510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung auf Teilnahme an einer Betriebsratsschulung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Teilnahme und Kostenübernahme für eine Betriebsratsschulung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an Betriebsratsschulung per einstweilige Verfügung?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 113/09

    Erforderlichkeit von Schulungskosten - Grundwissen - bevorstehendes Ende des

    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13
    Hierbei ist zwischen der Vermittlung so genannter Grundkenntnisse und anderen Schulungsveranstaltung zu unterscheiden (Bundesarbeitsgericht 17. November 2010-7 ABR 113/09-Rn. 22ff).

    Zu den persönlichen Vorkenntnissen gehören auch die auf vorangegangenen Schulungen vermittelten Kenntnissen und das durch langjährige Tätigkeit im Betriebsrat erworbene Erfahrungswissen (Bundesarbeitsgericht 17. November 2010-7 ABR 113/09-Rn. 26).

    Eine Grundschulung ist auch dann nicht erforderlich, wenn diese erst kurz vor dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats stattfindet und dieser zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung absehen kann, dass das erstmals gewähltes Mitglied die in der Schulungsveranstaltung vermittelten Grundkenntnisse bis zum Ende der Amtszeit nicht mehr einsetzen kann (Bundesarbeitsgericht 17. November 2010 -7 ABR 113/09- Rn. 27).

    Der Betriebsrat ist bei vergleichbaren Seminarinhalte allerdings nicht gehalten, anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter zu ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auszuwählen (Bundesarbeitsgericht 17. November 2010 -7 ABR 113/09- Rn. 31).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13
    Er hat allerdings wie jeder, der auf Kosten eines anderen handeln kann, die Maßstäbe einzuhalten, die er anwenden würde, wenn er selbst bzw. seine beschließenden Mitglieder die Kosten tragen müsste (zu § 40 BetrVG: Bundesarbeitsgericht 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 37).
  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13
    Er muss zwar nicht die kostengünstigste Schulungsveranstaltung auswählen, wenn er eine andere Schulung für qualitativ besser hält (Bundesarbeitsgericht 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 24).
  • LAG Hessen, 13.09.2011 - 16 TaBVGa 168/11
    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13
    Ferner ist die Zahlung eines Reisekostenvorschusses in § 37 Abs. 6 BetrVG nicht vorgesehen und kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Betrieb des Arbeitgebers eine Reisekostenordnung angewendet wird, aus der sich ein derartiger Anspruch ergibt (Hess. LAG 13. September 2011-16 TaBVGa 168/11).
  • BAG, 28.03.2007 - 7 ABR 33/06

    Betriebsratskosten - Schulung - Unterbringung im Hotel

    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13
    Dies gilt auch im Hinblick auf einen Gedanken- und Erfahrungsaustausch über die Betriebsratsarbeit unter den Seminarteilnehmern nach Beendigung des eigentlichen Seminarprogramms (vgl. Bundesarbeitsgericht 28. März 2007 -7 ABR 33/06- Rn. 18).
  • LAG Hessen, 14.01.2010 - 9 TaBVGa 229/09

    Erforderlichkeit einer Schulung der Vertrauensperson der

    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13
    Eine einstweilige Verfügung auf Kostenübernahme ist nur denkbar, wenn das Betriebsratsmitglied glaubhaft macht, dass es die Schulungskosten nicht selbst verauslagen kann (Hess. LAG vom 14. Januar 2010 - 9 TaBVGa 229/09 - Rn. 13).
  • LAG Hessen, 14.02.2019 - 16 TaBVGa 24/19

    Auch der Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von den Seminar-,

    So würde der Schulungsanspruch letztlich vereitelt (Hessisches Landesarbeitsgericht 26. März 2018 - 16 TaBVGa 57/18 - Rn. 21; 4. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13 - Rn. 18; 5. August 2013 - 16 TaBVGa 21/13; 4. April 2013 - 16 TaBVGa 57/13 - Rn. 29).

    Hinsichtlich der Seminar- und Hotelkosten hat die Kammer darauf abgestellt, ob der Veranstalter die Teilnahme von der Leistung eines Vorschusses bzw. vorherigen Kostenübernahme durch den Arbeitgeber abhängig gemacht hat (Hessisches Landesarbeitsgericht 26. März 2018 - 16 TaBVGa 57/18; 22. Mai 2017 - 16 TaBVGa 116/17; 5. August 2013 - 16 TaBVGa 120/13; 4. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13; 13. September 2011 - 16 TaBVGa 168/11).

  • LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18

    §§ 935; 940 ZPO, § 20 Absatz 3, § 37 Absatz 6 BetrVG

    So würde der Schulungsanspruch letztlich vereitelt (Hessisches Landesarbeitsgericht 4. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13 - Rn. 18; 5. August 2013 - 16 TaBVGa 21/13; 4. April 2013 - 16 TaBVGa 57/13 - Rn. 29).

    Zwar ist eine einstweilige Verfügung auf Kostenübernahme nur denkbar, wenn das Betriebsratsmitglied glaubhaft macht, dass es die Schulungskosten nicht selbst verauslagen kann (Hess. LAG 4. November 2013 -16 TaBVGa 179/13- Rn. 19; 14. Januar 2010 - 9 TaBVGa 229/09 - Rn. 13).

  • LAG Hessen, 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17

    Anspruch von einem neugebildeten Wirtschaftsausschuss angehörenden

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat, liegt der erforderliche Verfügungsgrund hinsichtlich der Freistellung von der Arbeitspflicht zur begehrten Schulungsteilnahme vor, §§ 935, 940 ZPO (vgl. dazu grundlegend: Hess. LAG 4. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13 - Rn. 18).

    Demgegenüber fand in der vom Arbeitsgericht herangezogenen Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. November 2013 (16 TaBVGa 179/13, Rn. 28-36) das günstigere Alternativseminar hinreichend zeitnah, nämlich vom 3. bis 6. Dezember anstelle der vom Betriebsrat ausgewählten Veranstaltung vom 24. bis 28. November, statt.

  • LAG Hessen, 20.08.2018 - 16 TaBVGa 159/18

    Auf die Freistellung von Schulungen für Betriebsratsmitglieder - für Mitglieder

    So würde der Schulungsanspruch letztlich vereitelt (Hessisches Landesarbeitsgericht 4. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13 - Rn. 18; 5. August 2013 - 16 TaBVGa 21/13; 4. April 2013 - 16 TaBVGa 57/13 - Rn. 29).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2016 - 5 TaBV 21/15

    Kosten einer Betriebsratsschulung - Auswahl des Schulungsträgers

    Bei erheblichen Preisdifferenzen bedarf es einer sachbezogenen Begründung (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 24, juris = EzB BetrVG § 37 Nr. 17; LAG Hessen, Beschluss vom 04. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13 - Rn. 25, juris).
  • LAG Düsseldorf, 05.12.2017 - 4 TaBVGa 7/17

    Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsverfügung; Befriedigungsverfügung;

    Auf eine solche Eidesstattliche Versicherung der vom Betriebsrat entsandten Mitglieder kann es nach Auffassung des Beschwerdegerichts nicht ankommen (aA Hessisches LAG 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17; 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13; 05.08.2013 - 16 TaBVGa 120/13; 19.01.2010 - 4 TaBVGa 3/10, alle juris).
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