Rechtsprechung
OLG Köln, 02.08.1999 - 16 U 106/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
AGBG §§ 3, 9
Zur Reichweite des Sicherungszwecks einer Grundschuld bei Belastung des Privatgrundstücks zugunsten einer GmbH
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckungsgegenklage ; Zwangsvollstreckung ; Sicherungsabrede; Grundschuld; Sicherungszweckerklärung; Überraschende Klausel; Unangemessene Benachteiligung ; Anlaßrechtsprechung
- Judicialis
AGBG § 3; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; ZPO § 767 Abs. 1; ; ZPO § 797 Abs. 4; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 795; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; HGB § 25; ; BGB § 407 Abs. 1
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
AGBG §§ 9, 3
Wirksamkeit einer Sicherungszweckerklärung bei Grundschuldbestellung an Privatgrundstück des Gesellschafter-Geschäftsführers ohne zeitliche Haftungsbegrenzung hinsichtlich Beteiligung an der GmbH
Verfahrensgang
- LG Köln, 24.11.1998 - 3 O 6o7/97
- OLG Köln, 02.08.1999 - 16 U 106/98
Papierfundstellen
- ZIP 1999, 1840
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.02.1992 - XI ZR 126/91
Formularmäßige Zweckerklärung als überraschende Klausel
Auszug aus OLG Köln, 02.08.1999 - 16 U 106/98
Formularmäßige Zweckerklärungen für Grundschulden werden dementsprechend regelmäßig als überraschend gewertet, wenn sie den Sicherungszweck über den durch den Anlaß des Geschäfts bestimmten Rahmen hinaus in einem nicht zu erwartenden Ausmaß erweitern (sog. Anlaßrechtsprechung, vgl. BGH NJW 92, 1822 mwN).Dementsprechend ist nach der Rechtsprechung des BGH die formularmäßige Ausdehnung des Deckungsbereichs einer Grundschuld auf alle bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Sicherungsnehmer und dem - mit dem Sicherungsgeber nicht identischen - Kreditnehmer gem. § 9 AGBG nicht wirksam, wenn der Sicherungsgeber keinen Einfluß darauf nehmen kann, welche Verbindlichkeiten der Kreditnehmer eingeht (vgl. BGH NJW 92, 1822; BGH NJW 95, 2553 zum vergleichbaren Fall der Bürgschaft).
- BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus
Auszug aus OLG Köln, 02.08.1999 - 16 U 106/98
Dementsprechend ist nach der Rechtsprechung des BGH die formularmäßige Ausdehnung des Deckungsbereichs einer Grundschuld auf alle bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Sicherungsnehmer und dem - mit dem Sicherungsgeber nicht identischen - Kreditnehmer gem. § 9 AGBG nicht wirksam, wenn der Sicherungsgeber keinen Einfluß darauf nehmen kann, welche Verbindlichkeiten der Kreditnehmer eingeht (vgl. BGH NJW 92, 1822; BGH NJW 95, 2553 zum vergleichbaren Fall der Bürgschaft).Deshalb enthält die Sicherungsabrede für den Fall, daß die Kläger als Gesellschafter aus der GmbH ausscheiden, auch keine Regelungslücke, die durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen wäre (vgl. BGH NJW 95, 2553).
- OLG Köln, 22.07.1992 - 16 U 31/92
Girovertrag; Abschlußverpflichtung; Guthabenbasis; Sparkasse; Kündigung aus …
Auszug aus OLG Köln, 02.08.1999 - 16 U 106/98
In dem Fall, daß die Ausdehnung der Haftung auf Forderungen gegen einen - mit den Sicherungsgebern nicht identischen - Dritten nicht zugleich mit der Grundschuldbestellung sondern erst viel später in einer gesonderten Sicherungserklärung erfolgt, kann nicht davon gesprochen werden, daß das für den Sicherungsgeber in treuwidriger Weise überraschend käme, auch wenn hier der Haftungserweiterung eine Bürgschaft oder eine sonstige persönliche Verpflichtungserklärung der Kläger nicht zugrundelag (vgl. BGH NJW-RR 92, 1522).
- OLG Köln, 01.07.1999 - 18 U 159/98
Auszug aus OLG Köln, 02.08.1999 - 16 U 106/98
Insoweit ist der vorliegende Fall nicht mit der von den Klägern vorgelegten Entscheidung des 18. Zivilsenats des OLG Köln - 18 U 159/98 - vom 1.7.1999 vergleichbar. - OVG Niedersachsen, 12.09.1997 - 1 L 5585/96
Auflassungsvormerkung; Anfechtung einer Baulast; Unrichtigkeit des Grundbuchs
Auszug aus OLG Köln, 02.08.1999 - 16 U 106/98
Eine Haftung für zukünftige Ansprüche kann formularmäßig nur begründet werden, soweit der Sicherungsgeber bei der Bestellung der Grundschuld weiß, aus welchen Grunde und bis zu welcher Höhe solche Forderungen entstehen werden (BGH NJW 98, 216 mwN, wiederum zur Bürgschaft). - BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87
Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der …
Auszug aus OLG Köln, 02.08.1999 - 16 U 106/98
Soweit damit, wie die Kläger geltendmachen, die Grundschuld auch künftige Darlehensaufnahmen absichern soll, die nur einer der beiden Kläger von sich aus bei der Beklagten aufnimmt, beschränkt sich die Unwirksamkeit der Klausel auf die Einbeziehung solcher künftiger Verbindlichkeiten der einen Person in den Sicherungszweck der den Miteigentumsanteil der anderen Person belastenden Grundschuld (vgl. BGH NJW 89, 831; zweifelnd Clemente ZIP 9o, 969, 974). - BGH, 12.12.1986 - V ZR 282/85
Änderung der formularmäßigen Zweckerklärung für Grundschulden durch mündliche …
Auszug aus OLG Köln, 02.08.1999 - 16 U 106/98
Die den Klägern vorgelegten und von ihnen unterzeichneten Erklärungen werden von den Sparkassen einseitig festgelegt und als vorformulierte Vertragsbestimmung für eine Vielzahl von gleichartigen Verträgen verwendet (vgl. BGH NJW 87, 1636, 1637).