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   OLG Schleswig, 22.03.2012 - 16 U 107/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7555
OLG Schleswig, 22.03.2012 - 16 U 107/11 (https://dejure.org/2012,7555)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.03.2012 - 16 U 107/11 (https://dejure.org/2012,7555)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. März 2012 - 16 U 107/11 (https://dejure.org/2012,7555)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Einspeisevergütung für eine teilweise im Jahr 2009 und teilweise im Jahr 2010 fertiggestellte Photovoltaikanlage

  • Clearingstelle EEG

    EEG 2009 § 3; EEG 2009 § 16 u. § 18,§ 20,§ 21, § 60; EEG 2009 § 19
    Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen bei Zubau über den Jahreswechsel 2009/2010

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Zusammenrechnung mehrerer PV-Anlagen

  • rabüro.de

    Zu den Vergütungssätzen für Photovoltaikanlagen

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 3 Nr. 1, 19 Abs. 1 EEG 2009
    Gesetzlicher Vergütungssatz für Strom bei einer 2010 fertiggestellten Gesamtphotovoltaikanlage nach betriebsbereitem Teilmodul im Jahr 2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG (2009) § 3; EEG (2009) § 19
    Höhe der Einspeisevergütung für eine teilweise im Jahr 2009 und teilweise im Jahr 2010 fertiggestellte Photovoltaikanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Sinkende Einspeisevergütung für Solarstrom - wann gilt eine Anlage als in Betrieb genommen?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage hinsichtlich der sinkenden Einspeisevergütung für Solarstrom

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wann gilt eine Anlage als in Betrieb genommen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zeitpunkt der Inbetriebnahme einzelner Photovoltaikmodule für Höhe der Solarstrom-Einspeisevergütung entscheidend - Jedes einzelne Photovoltaikmodul ist separate Anlage im Sinne des Erneuerbare Energien Gesetzes

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10

    Kauf einer Photovoltaikanlage: Angaben zur Einspeisevergütung als vereinbarte

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.03.2012 - 16 U 107/11
    16 Nach allgemeiner Meinung ist jedes Photovoltaikmodul eine Anlage i. S. von § 3 Nr. 1 EEG 2009 (Hinweis 2011/11 Clearingstelle/EEG, S. 3, 4, Anl. B 2, Bl. 43, 44; ebenso OLG Saarbrücken, Urteil vom 2. Februar 2011, 1 U 31/10).

    26 Für die Vorgängervorschrift (§ 11 Abs. 6 EEG 2004) hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (Urteil vom 2. Februar 2011, 1 U 31/10, Rn 63 nach juris) das ebenso gesehen und ausgeführt:.

  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 244/14

    Erneuerbare Energie: Anwendbarkeit des Anlagenbegriffs auf einzelnes, zum Einbau

    Unzutreffend ist daher die gegenteilige Auffassung des Berufungsgerichts, die in gleicher Weise in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (OLG Naumburg, ZNER 2015, 149, 150 und ZNER 2013, 527, 528; OLG Schleswig, ZNER 2012, 281), von der Literatur (Säcker/Schumacher, Berliner Kommentar zum Energierecht, 3. Aufl., § 3 EEG 2012 Rn. 28; Eckardt/Hennig in Frenz/Müggenborg, Erneuerbare-Energien-Gesetz, 3. Aufl., § 3 Rn. 5; Oschmann in Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 4. Aufl., § 3 Rn. 19; Reshöft/Reshöft, Erneuerbare-Energien-Gesetz, 4. Aufl., § 3 Rn. 27; BeckOK-EEG/von Oppen, Stand April 2015, § 3 Nr. 1 EEG 2012 Rn. 8; Weißenborn in Böhmer/Weißenborn, Erneuerbare Energien - Perspektiven für die Stromerzeugung, 2. Aufl., S. 372; Taplan/Baumgartner, NZBau 2015, 405, 406; Macht, ZNER 2014, 106, 107 f.; Schumacher, ZUR 2012, 17, 18) und auch von der Clearingstelle (vgl. Hinweis der Clearingstelle EEG vom 15. Juni 2011 - Az. 2011/11, Rn. 7 ff., abrufbar unter https://www.clearingstelle-eeg.de/files/2011-11_Hinweis.pdf) vertreten wird.
  • OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14

    Vergütungsanspruch für aus einem Solarkraftwerk in ein Stromnetz eingespeiste

    b) Diese Auslegung wird bestätigt durch die Verwendung eines vergütungsrechtlichen Anlagenbegriffs in § 19 EEG 2009, mit dem mehrere Anlagen im Sinne von § 3 Nr. 1 EEG 2009 zu einer Anlage "ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung" zusammengefasst werden, um einem Missbrauch der durch das EEG 2009 gewährten Subventionierung durch ein lediglich dem Zweck der Abschöpfung der höheren Vergütung dienendes Anlagensplitting vorzubeugen (BT-Drs. 16/8148 S. 38, 50; OLG Düsseldorf ZNER 2013, 55 Tz. 16, 13; OLG Schleswig v. 22.3.2012 16 U 107/11 = ZNER 2012, 281).

    c) Danach ist im vorliegenden Fall jedes Modul des Solarkraftwerks als "Anlage" im Sinne von § 3 Nr. 1 EEG 2012 zu behandeln (so ausdrücklich BT-Drs. 15/2864 S. 14 zum EEG 2004; OLG Naumburg v. 11.7.2013 2 U 3/13 = ZNER 2013, 527 Tz. 26; OLG Schleswig ZNER 2012, 281 Tz. 16).

  • OLG Brandenburg, 05.01.2021 - 6 U 129/19
    In der Rechtsprechung ist daher die Feststellung von auf die Zukunft bezogenen Vergütungsansprüchen anerkannt (OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2012 - 16 U 107/11, juris Rn. 13; OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2013 - 2 U 3/13, juris Rn. 24; vgl. auch BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 194/12, juris Rn. 3 f.).

    Deshalb kann dahinstehen, dass nach einschlägiger obergerichtlicher Rechtsprechung der prozessuale Vorrang der Leistungsklage mit Blick auf die behördenähnliche Verpflichtung von Netzbetreibern zur ordnungsgemäßen Abrechnung ohnehin nicht gelten soll (OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2012 - 16 U 107/11, juris Rn. 13; OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2013 - 2 U 3/13, juris Rn. 24).

  • OLG Naumburg, 11.07.2013 - 2 U 3/13

    Erneuerbare Energien: Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunkts einer

    Aus der Mischkalkulation (vgl. dazu Schleswig-Holstein. OLG, Urteil v. 22.03.2012, 16 U 107/11 - REE 2012, 86, in juris Tz. 16, 28 m.w.N.) der Vergütungssätze für die einzelnen FV-Module, d.h. eines Vergütungssatzes von 31, 94 ct/kWh für 47, 61 % der installierten Leistung des "PV-Parks J. " und eines Vergütungssatzes von 28, 43 ct/kWh für 52, 39 % der installierten Leistung dieses Kraftwerks (in der Ausgestaltung der Endausbaustufe im Jahre 2010) ergibt sich ein durchschnittlicher Vergütungssatz von 30, 10 ct/kWh des jeweils eingespeisten Stroms für die Förderungsdauer.
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