Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 05.11.2003

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   OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03   

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OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03 (https://dejure.org/2003,971)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.12.2003 - 16 U 116/03 (https://dejure.org/2003,971)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - 16 U 116/03 (https://dejure.org/2003,971)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Verneinung eines Schmerzensgeldanspruchs trotz rechtswidriger Unterbringung eines Strafgefangenen in einem Gemeinschaftshaftraum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schmerzensgeldanspruch eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Haftsituation ; Überbelegung des Haftraums; Schuldhafte Amtspflichtverletzung; Gebot der Achtung der Menschenwürde im Strafvollzug; Chronische Überbelegung der JVA; Bagatellschaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Haftsituation ; Überbelegung des Haftraums; Schuldhafte Amtspflichtverletzung; Gebot der Achtung der Menschenwürde im Strafvollzug; Chronische Überbelegung der JVA; Bagatellschaden

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; BGB § 847
    Schmerzensgeld wegen unzumutbarer Unterbringung in gemeinschaftlichem Haftraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 380
  • NJW-RR 2005, 152 (Ls.)
  • NZV 2004, 307 (Ls.)
  • StV 2004, 84
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 05.11.1998 - 1 Ws 200/98
    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03
    Zu verweisen ist hier nur auf das Urteil des OLG Hamm aus dem Jahre 1967 (NJW 1967, 2024) sowie auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt (StV 1986, 27; StV 1988, 540), ebenso OLG Celle (NStZ 1999, 216), wenngleich in jener Entscheidung Art. 1 GG nicht ausdrücklich erwähnt ist.

    Beispielhaft sei auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt (StV 1986, 27; StV 1988, 540) und des OLG Celle (NStZ 1999, 216) verwiesen.

  • OLG Frankfurt, 15.08.1985 - 3 Ws 447/85

    Haftraum; Mindestanforderungen an Grundfläche; Anzahl der Gefangenen; Unzulässige

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03
    Zu verweisen ist hier nur auf das Urteil des OLG Hamm aus dem Jahre 1967 (NJW 1967, 2024) sowie auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt (StV 1986, 27; StV 1988, 540), ebenso OLG Celle (NStZ 1999, 216), wenngleich in jener Entscheidung Art. 1 GG nicht ausdrücklich erwähnt ist.

    Beispielhaft sei auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt (StV 1986, 27; StV 1988, 540) und des OLG Celle (NStZ 1999, 216) verwiesen.

  • OLG Frankfurt, 02.04.1987 - 3 Ws 67/87
    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03
    Zu verweisen ist hier nur auf das Urteil des OLG Hamm aus dem Jahre 1967 (NJW 1967, 2024) sowie auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt (StV 1986, 27; StV 1988, 540), ebenso OLG Celle (NStZ 1999, 216), wenngleich in jener Entscheidung Art. 1 GG nicht ausdrücklich erwähnt ist.

    Beispielhaft sei auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt (StV 1986, 27; StV 1988, 540) und des OLG Celle (NStZ 1999, 216) verwiesen.

  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03
    Im Rahmen des § 847 BGB (a. F.) ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei geringfügigen Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lebensführung und ohne Dauerfolgen (Bagatellschaden) ein Schmerzensgeld im Ergebnis versagt werden kann (vgl. BGH NJW 1992, 1043).
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03
    Zu verweisen ist ferner auf die Beschlüsse des BVerfG (NJW 2002, 2699, 2700).
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03
    Zwar bezieht sich die Garantie aus Art. 5 MRK nur auf die Freiheitsentziehung als solche, nicht auf die Modalitäten des Vollzugs der Haft; die Umstände des Vollzugs der Haft können aber die Rechtmäßigkeit der Haft in Frage stellen (BGHZ 122, 268).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03
    Es gelten hier die gleichen Grundsätze für die Bindung der Zivilgerichte im Amtshaftungsprozess, die die Rechtsprechung für Maßnahmen ausgesprochen hat, die bereits Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens nach § 23 EGGVG gewesen sind (vgl. BGH NJW 1994, 1950).
  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 342/02

    Ausscheiden des Staatshaftungsanspruchs wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten;

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03
    Die Ersatzpflicht kann nach § 839 Abs. 3 BGB nur verneint werden, wenn die Einlegung eines gebotenen "Rechtsmittels" den Schaden verhindert hätte, wobei für die Kausalität der Schädiger beweispflichtig ist (zuletzt BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003, III ZR 342/02).
  • LG Hannover, 05.07.2002 - 56 StVK 119/00
    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03
    Im Übrigen hat auch die JVA ####### in ihrer Stellungnahme gegenüber der Strafvollstreckungskammer vom 14. August 2002 (Beiakte Bl. 6) selbst auf eine frühere Entscheidung des Landgerichts Hannover (77/56 StVK 119/00) vom 5. Juli 2002 Bezug genommen, nach der die gemeinsame Unterbringung eines Strafgefangenen in einem nachts verschlossenen Haftraum mit unabgetrennter Toilette gegen das Verbot einer menschenunwürdigen Unterbringung verstößt und weiter ausgeführt, die hier vorliegende Unterbringung von 5 Gefangenen in einem 16 m² großen Haftraum bei Abtrennung der Toilette (Sichtschutz) sei "analog zu sehen".
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Zum einen hat das Landgericht nicht geprüft, ob die Annahme einer konkludenten Einwilligung des Beschwerdeführers in seiner Eigenschaft als Untersuchungsgefangener schon einfachrechtlich durch § 119 Abs. 2 Satz 1 StPO a.F. (in der für das Verfahren maßgeblichen Fassung vom 7. April 1987, gültig bis zum 31. Dezember 2009) verstellt war beziehungsweise ob die von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an eine konkludente Einwilligung des Beschwerdeführers in seiner Eigenschaft als Strafgefangener erfüllt waren (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 16 U 116/03 -, NJW-RR 2004, S. 380 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 ).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    b) Ob bei Haftbedingungen, die gegen die Menschenwürde verstoßen, ein Schadensersatzanspruch nach Art. 5 Abs. 5 EMRK gegeben ist, ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung umstritten (bejahend etwa OLG Celle, NJW 2003, 2463 f, NJW-RR 2004, 380, 381; KG, OLGR 2005, 813; OLG Nürnberg, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 4 U 92/10, nv.
  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08

    Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt

    Soweit dies teilweise anders gesehen wird (OLG Celle NJW-RR 2004, 380), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Auch unter Berücksichtigung seines Berufungsvortrags vermag der Senat nicht zu erkennen, dass das Land geeignete Maßnahmen ergriffen hat, die seit Jahren bekannte Problematik (zutreffend schon OLG Celle NJW-RR 2004, 380) der Überbelegung der Justizvollzugsanstalten und die Frage der trotz beengter finanzieller Verhältnisse erforderlichen und verfassungsrechtlich gebotenen menschenwürdigen Unterbringung von Gefangenen gerade auch mit Blick auf die Verhältnisse in der JVA Detmold zu lösen.

  • LG Berlin, 30.11.2011 - 86 O 360/10

    Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1.460,- - wegen

    Dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht derart neu war, dass ein Für-möglich-Halten der menschenunwürdigen Unterschreitung von erforderlichen Mindeststandards für die Haftraumgröße im Sinne des § 276 BGB ausgeschlossen wäre, zeigt auch die Aufstellung in der Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 02.12.2003, 16 U 116/03 zit. nach juris, dort Rn. 19 ff.).

    Schon im Jahre 2003 kommt das OLG Celle (Urteil vom 02.12.2003, a.a.O.) zu der Erkenntnis, dass sich angesichts dieser Rechtsprechung den Amtsträgern die erkennbare Rechtswidrigkeit der Unterbringung auch im vorliegenden Fall aufdrängen musste.

    Auch wenn der Kläger nicht gegen diese Unterbringung protestiert haben sollte, kann hieraus ein rechtlich erhebliches Einverständnis unter Verzicht auf eine menschenwürdige Unterbringung nicht erblickt werden (vgl. ähnlich OLG Celle, Urteil vom 02.12.2003, 16 U 116/03 zit. nach juris dort Rn. 21).

    Das Unterlassen eines Rechtsbehelfs kann dann nicht als schuldhaft gelten, wenn ihm aller Wahrscheinlichkeit nach ohnehin nicht hätte entsprochen werden können (so etwa OLG Celle, Urteil vom 02.12.2003, 16 U 116/03).

    Die Ersatzpflicht kann nach § 839 Abs. 3 BGB auch nur dann verneint werden, wenn die Einlegung eines gebotenen Rechtsmittels den Schaden verhindert hätte, wobei für die Kausalität der Schädiger beweispflichtig ist (vergl. BGH Urteil vom 3.10.2003, III ZR 342/02, etwa auch OLG Celle Urteil vom 02.12.2003, 16 U 116/03 Zit.

    Da eine schuldhafte Amtspflichtverletzung vorliegt, kommt es auch nicht entscheidend darauf an, ob sich der Anspruch zusätzlich auf Ar. 5 Abs. 5 EMRK stützen könnte, weil sich auch in Anwendung des Art. 5 Abs. 5 EMRK keine weitergehenden Ansprüche ergeben, als sie aus Amtspflichtverletzung herzuleiten wären (vergl. OLG Celle Urteil vom 02.12.2003, 16 U 116/03, zit. nach juris Rn. 24).

  • BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05

    Keine Verletzung von Art 1 Abs 1 GG durch Abweisung einer Schadensersatzklage

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 2. Dezember 2003 - 16 U 116/03 -.

    Das Oberlandesgericht hat sie dagegen auf die Berufung des Landes abgewiesen (NJW-RR 2004, S. 380).

  • LG Berlin, 28.03.2012 - 86 O 354/11

    Amtshaftung des Landes Berlin: Entschädigung wegen menschenrechtswidriger

    Dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht derart neu war, dass ein Für-möglich-Halten der menschenunwürdigen Unterschreitung von erforderlichen Mindeststandards für die Haftraumgröße im Sinne des § 276 BGB ausgeschlossen wäre, zeigt auch die Aufstellung in der Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 02.12.2003, 16 U 116/03 zit. nach juris, dort Rn. 19 ff.).

    Selbst wenn der Kläger entgegen seinem Vortrag nicht gegen diese Unterbringung protestiert haben sollte, kann hieraus ein rechtlich erhebliches Einverständnis unter Verzicht auf eine menschenwürdige Unterbringung nicht erblickt werden (vgl. ähnlich OLG Celle, Urteil vom 02.12.2003, 16 U 116/03 zit. nach juris dort Rn. 21).

    Das Unterlassen eines Rechtsbehelfs kann aber dann nicht als schuldhaft gelten, wenn ihm aller Wahrscheinlichkeit nach ohnehin nicht hätte entsprochen werden können (so etwa OLG Celle, Urteil vom 02.12.2003, 16 U 116/03).

    Die Ersatzpflicht kann nach § 839 Abs. 3 BGB auch nur dann verneint werden, wenn die Einlegung eines gebotenen Rechtsmittels den Schaden verhindert hätte, wobei für die Kausalität der Schädiger beweispflichtig ist (vergl. BGH Urteil vom 3.10.2003, III ZR 342/02, etwa auch OLG Celle Urteil vom 02.12.2003, 16 U 116/03 zit. nach juris, dort Rn. 27).

    Da eine schuldhafte Amtspflichtverletzung vorliegt, kommt es auch nicht entscheidend darauf an, ob sich der Anspruch zusätzlich auf Ar. 5 Abs. 5 EMRK stützen könnte, weil sich auch in Anwendung des Art. 5 Abs. 5 EMRK keine weitergehenden Ansprüche ergeben, als sie aus Amtspflichtverletzung herzuleiten wären (vergl. OLG Celle Urteil vom 02.12.2003, 16 U 116/03, zit. nach juris Rn. 24, wo Verschulden bejaht und daher die Frage ebenfalls offen gelassen wurde.).

  • OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04

    Anforderungen an die Unterbringung Strafgefangener; Entschädigung wegen

    Wie das OLG Celle mit Urteil vom 2. Dezember 2003 (StV 2004, 84) entschieden und der BGH mit Urteil vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) bestätigt hat, stellt ein erheblicher Mangel an Einzelhaftplätzen keinen hinreichenden Grund dafür dar, geltendes Recht, namentlich den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch des Strafgefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde, zu unterlaufen.

    In dieser Auffassung sieht sich das Gericht durch die Urteile des BGH vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) und des OLG Celle vom 2. Dezember 2003 (StV 2004, 84) bestätigt.

    Das OLG Celle hat in dem diese Entscheidung abändernden Berufungsurteil vom 2. Dezember 2003 (StV 2004, 84) für den Fall, dass man eine Entschädigungspflicht dem Grunde nach annehmen wollte, einen Ausgleichsbetrag in Höhe Euro 50, 00 pro Tag - quasi als symbolische Wiedergutmachung - in Betracht gezogen.

  • LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04

    Amtshaftung: Menschenunwürdige Unterbringung eines Untersuchungshäftlings

    So wurde bei einer Raumgröße von 7, 6 qm (über die Ausstattung ist Weiteres nicht bekannt) eine Verletzung der Menschenwürde bejaht vom OLG Celle (NJW 2003, 2463); das OLG Frankfurt/M. (NJW 2003, 2844) sieht die gemeinsame Unterbringung zweier Strafgefangener in einem Haftraum von ca. 7,5 qm mit nicht abgetrennter und nicht gesondert entlüfteter Toilette als geeignet zur Verletzung der Menschenwürde an; eine Verletzung der Menschenwürde wurde auch vom OLG Celle (StV 2004, 84) bei einer Gemeinschaftsunterbringung von fünf Strafgefangenen auf 16 qm mit einer nur durch eine Stellwand abgetrennten Toilette bejaht.

    Das OLG Celle (StV 2004, 84) hat unter diesem Gesichtspunkt wegen der kurzen Dauer von zwei Tagen und unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Kläger "hafterfahren" war, und im Hinblick auf die prekäre Haushaltslage in Niedersachsen einen Anspruch abgelehnt.

    Das OLG Celle (StV 2004, 84) sah zwar ein derartiges Unterlassen als nicht schuldhaft an mit der Begründung, angesichts der unstreitigen chronischen Überbelegung der JVA habe ein Antrag auf Einzelunterbringung von vornherein als aussichtslos angesehen werden müssen.

    So hat das OLG Celle (StV 2004, 84), das einen Schmerzensgeldanspruch wegen der kurzen Dauer und unter Berücksichtigung des Umstands, dass der dortige Kläger "hafterfahren" war, bereits mehrfach gemeinsam mit anderen Gefangenen in vergleichbaren Hafträumen untergebracht war und im Hinblick auf die prekäre Haushaltslage in Niedersachsen abgewiesen hat, in einer Hilfserwägung ausgeführt, dass allenfalls eine Entschädigung in Höhe von 50 EUR " - quasi als symbolische Wiedergutmachung -" in Betracht komme.

  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    Zum einen haben Landgericht und Oberlandesgericht nicht geprüft, ob die Annahme einer konkludenten Einwilligung des Beschwerdeführers in seiner Eigenschaft als Untersuchungsgefangener schon einfachrechtlich durch § 119 Abs. 2 Satz 1 StPO a.F. verstellt war beziehungsweise ob die von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an eine konkludente Einwilligung des Beschwerdeführers in seiner Eigenschaft als Strafgefangener erfüllt waren (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 16 U 116/03 -, NJW-RR 2004, S. 380 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 ).

    Ferner wird es den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht gerecht, indem es - entgegen grundsätzlich anderslautender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2004 - III ZR 361/03 -, NJW 2005, S. 58 ; OLG Celle, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 16 U 116/03 -, NJW-RR 2004, S. 380 ; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 54/08 -, juris, Rn. 42 u. 65) - ein Verschulden des Antragsgegners, bezogen auf die konkrete, möglicherweise menschenunwürdige Unterbringung des Beschwerdeführers, allein durch pauschale Verweisung auf dessen Vortrag über seine Bemühungen zur Verbesserung der allgemeinen Haftsituation im Land ohne nähere Prüfung im Hauptverfahren bereits im Prozesskostenhilfeverfahren verneint.

  • OLG Hamm, 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04

    Strafgefangener; Einzelzelle, Doppelbelegung, menschenunwürdige Unterbringung;

    Allerdings werden dem Ermessen der Vollzugsbehörde bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume durch das Recht des Gefangenen auf Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung (Art. 3 EMRK) Grenzen gesetzt (vgl. BVerfG NJW 2002, 2699 und 2700; BGH, Urteil vom 04. November 2004 - III ZR 361/03 - EBE/BGH 2004, 394; OLG Hamm NStZ 1992, 352; NJW 1967, 2024; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08. September 2004, bereits zitiert; NStZ 1982, 221; OLG Frankfurt NStZ 2004, 613; NStZ-RR 2003, 59; NJW 2003, 2843; ZfStrVo 2001, 55; StV 1986, 27, NStZ 1985, 572; KG ZfStrVo 1980, 191; OLG Celle StV 2004, 84; NJW 2003, 2463; OLG Karlsruhe ZfStrVo 2004, 304; LG Hannover StV 2003, 568; LG Oldenburg StV 2004, 610; LG Gießen NStZ 2003, 624; LG Braunschweig NStZ 1984, 286; LG Karlsruhe, Urteil vom 13. Juli 2004 - 2 O 1/04 - Callies/Müller-Dietz, § 144 Rdn. 1; Arloth/Lückemann, § 144 Rdn. 4; Schwind/Böhm, § 144 Rdn. 1; Feest, AK-Strafvollzugsgesetz, 4. Aufl., § 144 Rdn. 4).

    Folgt allerdings bereits aus der Art der (gemeinsamen) Unterbringung, dass die Menschenwürde des Gefangenen berührt ist, kommt es für die verfassungsrechtliche und damit auch für die vollstreckungsrechtlliche Beurteilung (zur zivilrechtlichen Beurteilung im Rahmen des § 847 BGB und der Bedeutung der Unterbringungsdauer insoweit vgl. BGH a.a.O. und vorgehend OLG Celle StV 2004, 84) auf die Dauer der Mehrfachunterbringung nicht mehr an (vgl. BVerfG NJW 2002, 2699, 2700; OLG Frankfurt NStZ 2003, 59); dann sind auch die genauen Aufenthaltszeiten in der Zelle rechtlich unerheblich (vgl. OLG Frankfurt NJW 2003, 2843, 2845).

    Die Gerichte haben, worauf das Oberlandesgericht Celle in seinem Urteil vom 2. Dezember 2003 (StV 2004, 84) zu Recht hinweist, trotz der (seit langem) bestehenden Notlage keine Möglichkeit, von eindeutigen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Bestimmungen abzuweichen und Rechte der Gefangenen über das gesetzlich zulässige Maß hinaus einzuschränken.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 86/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 78/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 54/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08

    Anspruch auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 85/07

    Amtshaftungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen - Zelle mit

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 77/07

    Menschenunwürdige Unterbringung in Gemeinschaftszelle ohne hinreichend

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 87/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07
  • OLG Hamm, 12.09.2008 - 11 W 62/08

    Sofortige Beschwerde in Sachen Amtspflichtsverletzung; Gemeinschaftliche

  • OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07

    Amtshaftung: Umstände für einen unverschuldeten Nichtgebrauch eines Rechtsmittels

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07
  • LG Bielefeld, 25.01.2008 - 2 O 351/07

    Amtshaftung wegen gemeinschaftlicher Unterbringung mit bis zu fünf weiteren

  • OLG Naumburg, 30.01.2006 - 2 W 25/05

    Zu den Anforderungen an eine menschenwürdige Inhaftierung

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 338/12

    Entschädigung eines Strafgefangenen wegen Vollzugs der Strafhaft in einem

  • LG Koblenz, 16.03.2006 - 1 O 556/04

    Staatshaftung: Entschädigung für eine lang andauernde gemeinschaftliche

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 339/12

    Entschädigungsanspruch eines Gefangenen wegen Unterbringung in einem

  • KG, 14.08.2012 - 9 U 121/11

    Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel

  • BayObLG, 07.09.2020 - 203 StObWs 311/20

    Fortsetzungsfeststellungsantrag eines Strafgefangenen auf Arbeitszuweisung

  • OLG Naumburg, 17.08.2004 - 12 W 29/04

    Zur Frage eines Schmerzensgeldanspruches bei Mehrfachbelegung von Haftzellen

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2008 - 18 W 30/08

    Schadensersatzansprüche eines Strafgefangenen wegen Überbelegung der

  • LG Osnabrück, 09.02.2007 - 5 O 3363/05

    Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung aufgrund menschenunwürdiger

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2004 - 18 W 14/04

    Amtshaftung wegen Doppelbelegung einer Einzelzelle; Ausschöpfen des Rechtsweges

  • LG Detmold, 02.11.2006 - 9 O 629/05

    Menschenwürdige Unterbringung in einem mit zwei bzw. vier Personen belegten

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03   

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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • Justiz Hessen

    § 321a ZPO, § 522 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 533 ZPO, § 538 ZPO
    Zurückweisung der Berufung wegen Aussichtslosigkeit: Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Wirkungsloswerden einer zugleich erhobenen Widerklage

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung eines Effekten-Dispositionskredits; Statthaftigkeit einer Rüge gegen Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO; Verletzung des verfassungsmäßig garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör; Subjektive Vorstellungen der gesetzgebenden Instanzen; Zurückweisung einer ...

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 4 O 330/02
  • OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 165
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03
    Es entspricht schon vom Ansatz her einem Gebot des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Plenarbeschluss vom 30.4.2003 - MDR 2003, 886 [887] = NJW 2003, 1924 [1926, 1927]) und einem dringenden Bedürfnis der Rechtspraxis, die Verletzung des verfassungsmäßig garantierten Anspruchs einer Partei auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), zumal wenn sie offensichtlich ist, im Wege der Selbstkontrolle der Fachgerichte zu prüfen und gegebenenfalls zeitnah zu heilen, um dadurch zum einen das Bundesverfassungsgericht von Verfassungsbeschwerden, die darauf gestützt werden, zu entlasten, aber zum anderen auch um die dadurch verletzte Partei vor weiteren Rechtsnachteilen zu schützen.

    Dann aber obliegt es der Rechtspraxis, diese Gesetzeslücke zu schließen: nämlich auch durch eine - näher liegende - analoge Anwendung des § 321 a ZPO und nicht durch Rückgriff auf außergesetzliche Maßnahmen, die dem Rechtssystem fremd sind und den Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht genügen (so: BVerfG - 30.4.2003 - a.a.O.).

    Es gibt keinen verfassungsmäßig abgesicherten und garantierten Rechtsanspruch auf Rechtsschutz über mehrere Instanzen hinweg noch dazu mit jeweils einer erneuten mündlichen Verhandlung (zuletzt wieder: BVerfG - 30.4.2003- NJW 2003, 1924 [1924, 1926]).

  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03
    Maßgebend ist vielmehr vorrangig der im Gesetzeswortlaut objektivierte Wille des Gesetzgebers (BVerfG - 16.2.1983 BVerfGE 62, 1 [45]; BGH - 30.6.1966 - BGHZ 46, 74 [76]; Palandt/Heinrichs, BGB, Einleitung RN 34).

    Nur insoweit, als sie auf den "objektiven Gesetzesinhalt schließen lassen", können diese "mit Vorsicht" und "nur unterstützend" als "wertvolle Hilfe" über den Zweck und die Rechtfertigung einer Norm herangezogen werden (BVerfG a.a.O.; BGH 17.3.1954 - BGHZ 13, 28 [30]; ders. - 30.6.1966 - a.a.O. [80]).

  • OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02

    Auslegung der Optionsvereinbarung in einem gewerblichen Mietvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03
    c) Allein sachgerecht sei deshalb, dass mit der Zurückweisung der Berufung als unbegründet auch die Klageerweiterung unwirksam werde; denn nur das entspreche dem Anliegen der ZPO-Reform, die Berufung im Wesentlichen als Instrument der Fehlerkontrolle auszugestalten (vgl. BGH - 12.3.2003 - MDR 2003, 952).
  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03
    b) Eine isolierte Weiterverhandlung allein über die Klageerweiterung nach abschließender Erledigung des erstinstanzlichen Streitstoffes durch Beschluss - wie vom Senat bisher erwogen - könne nicht Zweck der Berufungsverhandlung sein, weil sie eine fortgesetzte Beschwer des Berufungsklägers voraussetze (vgl. BGH - 15.3.2002 - MDR 2002, 1085 = NJW-RR 2002, 1435 [1436]).
  • OLG Rostock, 12.06.2003 - 3 U 96/03

    Prüfung der Erfolgsaussicht der Berufung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03
    Inzwischen ist dem Senat aber die Entscheidung des OLG Rostock vom 12. Juni 2003 - MDR 2003, 1195 - bekannt geworden.
  • BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03

    Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03
    Dementsprechend ist bei der Prüfung der Erfolgsaussicht einer Berufung entscheidend auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst und nicht auf einen davon losgelösten Erfolg des Rechtsmittels wegen eines Verfahrensfehlers abzustellen (BGH - 27.6.2003 - MDR 2003, 1245 [1245-46]).
  • OLG Oldenburg, 14.10.2002 - 11 UF 208/01

    Rüge fehlenden rechtlichen Gehörs; Tenorberichtigung; Tatbestandsberichtigung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03
    Die ablehnenden Entscheidungen (OLG Oldenburg- 14.10.2002- MDR 2003, 229 = OLGR-Oldenburg 2002, 302; OLG Celle [20. Zivilsenat] - 30.5.2003 - OLGR-Celle 2003, 316; OLG Rostock - 9.4.2003 - MDR 2003, 1012 = NJW 2003, 2105) überzeugen den Senat dagegen nicht.
  • OLG Celle, 04.12.2002 - 13 U 77/02

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 321 a ZPO auf höhere Instanzen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03
    Der Senat folgt zur Frage der Statthaftigkeit dieser Rüge gegen Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO der ihn überzeugenden Auffassung des 2. und des 13. Zivilsenates des OLG Celle (Beschlüsse vom 4.12.2002 [13. ZS] - NJW 2003, 906 = OLGR-Celle 2003, 71 - und vom 8.5.2003 [2. ZS] - OLGR-Celle 2003, 258).
  • OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02

    Beschränkung der Gehörsrüge auf auf die unanfechtbaren Urteile der Amts- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03
    Die ablehnenden Entscheidungen (OLG Oldenburg- 14.10.2002- MDR 2003, 229 = OLGR-Oldenburg 2002, 302; OLG Celle [20. Zivilsenat] - 30.5.2003 - OLGR-Celle 2003, 316; OLG Rostock - 9.4.2003 - MDR 2003, 1012 = NJW 2003, 2105) überzeugen den Senat dagegen nicht.
  • BGH, 17.03.1954 - VI ZR 162/52

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03
    Nur insoweit, als sie auf den "objektiven Gesetzesinhalt schließen lassen", können diese "mit Vorsicht" und "nur unterstützend" als "wertvolle Hilfe" über den Zweck und die Rechtfertigung einer Norm herangezogen werden (BVerfG a.a.O.; BGH 17.3.1954 - BGHZ 13, 28 [30]; ders. - 30.6.1966 - a.a.O. [80]).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

  • BGH, 24.10.2013 - III ZR 403/12

    Berufungsverfahren: Schicksal einer Widerklage nach Berufungszurückweisung durch

    a) Nach der überwiegend vertretenen Auffassung, der das Berufungsgericht folgt, werden mit dem Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO eine zweitinstanzlich erhobene Widerklage, eine zweitinstanzliche Klageerweiterung und ein zweitinstanzlicher Hilfsantrag entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos (OLG Rostock, NJW 2003, 3211 [Klageerweiterung und Widerklage]; OLG Frankfurt am Main, NJW 2004, 165, 167 f [Widerklage] sowie OLGR 2004, 48 [Klageerweiterung]; KG, NJW 2006, 3505 [Hilfsantrag]; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465 [Hilfsantrag]; OLG Nürnberg [2.

    Klageerweiterung und Hilfswiderklage seien in zweiter Instanz in gleicher Weise von einer zulässigen und erfolgversprechenden Berufung abhängig wie die Anschlussberufung, so dass sich die Regelung des § 524 Abs. 4 ZPO auf diese beiden Konstellationen übertragen lasse (OLG Rostock aaO; OLG Frankfurt am Main, NJW 2004, 165, 167 f).

    Damit sei in diesem Verfahren der Zugang zu solchen Prozesshandlungen versperrt, die vor der Entscheidung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bedürften (OLG Nürnberg aaO; OLG Frankfurt am Main, NJW 2004, 165, 168; Vossler aaO).

  • BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 268/11

    Abhilfe nach Anhörungsrüge im Berufungsverfahren eines Mietrechtsstreits: Umfang

    Alsdann ist das Gericht in seiner Entscheidung frei (OLG Frankfurt, NJW 2004, 165, 168; Zöller/Vollkommer, aaO).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Schon vor In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220) war in der Rechtsprechung der Zivilgerichte umstritten, ob § 321 a ZPO a.F. auf nicht rechtsmittelfähige Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar ist (vgl. einerseits: OLG Celle, NJW 2003, S. 906; OLG Frankfurt, NJW 2004, S. 165; Schmidt, MDR 2002, 915 ; andererseits: OLG Rostock, NJW 2003, S. 2105; Gehrlein, MDR 2003, 421 ; vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 228/03 -).
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