Rechtsprechung
OLG Köln, 18.07.2005 - 16 U 12/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ausgleich der durch die Anhebung des Bodens im Bereich des streitgegenständlichen Gebäudes verursachten Schäden; Schadensverursachung durch die Beendigung der Grundwasserabsenkung in den früheren Stollen im fraglichen Bergbaugebiet; Vorliegen einer ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBergG § 114 § 115; BGB § 242 § 313
Ersatzpflicht für "neuartige" Bergschäden trotz Bergschadensverzichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 26.11.2002 - 1 O 391/02
- OLG Köln, 18.07.2005 - 16 U 12/03
- OLG Köln, 25.07.2005 - 16 U 12/03
- BGH, 23.02.2006 - III ZR 176/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und …
Auszug aus OLG Köln, 18.07.2005 - 16 U 12/03
Unter der Geschäftsgrundlage eines Vertrages sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum hier anwendbaren, vor dem 1.1.2002 geltenden Rechtszustand die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die dem Geschäftspartner erkennbaren oder von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Fortbestand oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände zu verstehen, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (vgl. BGHZ 129, 297, 309; 131, 209, 214; 135, 333, 338). - BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94
Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe …
Auszug aus OLG Köln, 18.07.2005 - 16 U 12/03
Unter der Geschäftsgrundlage eines Vertrages sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum hier anwendbaren, vor dem 1.1.2002 geltenden Rechtszustand die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die dem Geschäftspartner erkennbaren oder von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Fortbestand oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände zu verstehen, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (vgl. BGHZ 129, 297, 309; 131, 209, 214; 135, 333, 338). - BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94
Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung
Auszug aus OLG Köln, 18.07.2005 - 16 U 12/03
Unter der Geschäftsgrundlage eines Vertrages sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum hier anwendbaren, vor dem 1.1.2002 geltenden Rechtszustand die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die dem Geschäftspartner erkennbaren oder von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Fortbestand oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände zu verstehen, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (vgl. BGHZ 129, 297, 309; 131, 209, 214; 135, 333, 338). - BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen …
Auszug aus OLG Köln, 18.07.2005 - 16 U 12/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geltenden und auf den vorliegenden Fall anwendbaren Rechtszustand ist ein Vertrag, dessen Geschäftsgrundlage entfallen ist, in erster Linie an die veränderten Verhältnisse unter Berücksichtigung der sich aus dieser Änderung ergebenden Interessenlage der Parteien anzupassen (BGHZ 47, 52; NJW 1972, 152; NJW 1984, 1746;… Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 64. Auflage 2005, § 313 BGB n.F. Rdn. 28 bis 30). - BGH, 19.11.1971 - V ZR 103/69
Anforderungen an eine vorweg genommene Nachlassregelung - Anspruch auf …
Auszug aus OLG Köln, 18.07.2005 - 16 U 12/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geltenden und auf den vorliegenden Fall anwendbaren Rechtszustand ist ein Vertrag, dessen Geschäftsgrundlage entfallen ist, in erster Linie an die veränderten Verhältnisse unter Berücksichtigung der sich aus dieser Änderung ergebenden Interessenlage der Parteien anzupassen (BGHZ 47, 52; NJW 1972, 152; NJW 1984, 1746;… Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 64. Auflage 2005, § 313 BGB n.F. Rdn. 28 bis 30).
- BGH, 23.02.2006 - III ZR 176/05
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 18. Juli 2005 - 16 U 12/03 - wird zurückgewiesen. - OLG Düsseldorf, 06.11.2018 - 24 U 211/17
Bergbauschäden an einem Grundstück - Merkantiler Minderwert
Dass sich die Klägerin im notariellen Kaufvertrag etwaiger Rechte für die Geltendmachung von Bergschäden begeben hätte, lässt weder der Vertragswortlaut erkennen noch tragen die Parteien dahingehendes vor (vgl. hierzu auch OLG Köln, Urteil vom 18. Juli 2005 - 16 U 12/03, Rz. 20). - LG Mönchengladbach, 20.02.2008 - 6 O 445/04
Bestehen eines Ersatzanspruchs wegen eines Bergschadens gegen den Betreiber der …
Eine entsprechende Beurteilung hat auch das Oberlandesgericht Köln in seinem vom Kläger vorgelegten Urteil vom 18. Juli 2005 vertreten (OLG Köln 16 U 12/03, Bl. 467 ff. d.A.).
Rechtsprechung
OLG Köln, 25.07.2005 - 16 U 12/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 26.11.2002 - 1 O 391/02
- OLG Köln, 18.07.2005 - 16 U 12/03
- OLG Köln, 25.07.2005 - 16 U 12/03
- BGH, 23.02.2006 - III ZR 176/05
Rechtsprechung
LSG Berlin, 08.03.2004 - L 16 U 12/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer
Entschädigung einer "primären retroperitonealen Fibrose" als Berufskrankheit; Ausführung von Schweißarbeiten in Atomkraftwerken; Voraussetzungen der Berufskrankheit Nr. 2402 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (Erkrankung durch ionisierende Strahlung); Ausmaß der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 09.01.2003 - S 68 U 177/00
- LSG Berlin, 08.03.2004 - L 16 U 12/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R
Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung - …
Auszug aus LSG Berlin, 08.03.2004 - L 16 U 12/03
Lediglich für den ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) einerseits und zwischen der schädigenden Einwirkung und der eingetretenen Erkrankung (haftungsausfüllende Kausalität) andererseits reicht die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - aus (ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa BSG, SozR 3-2200 § 551 Nr. 16; BSG…, Urteil vom 27. Juni 2000 a.a.O.). - BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R
Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast …
Auszug aus LSG Berlin, 08.03.2004 - L 16 U 12/03
Denn durch die unbestimmte Bezeichnung von Berufskrankheiten als "Erkrankungen durch ..." will der Verordnungsgeber alle denkbaren Krankheiten zu Berufskrankheiten erklären, die nach den fortschreitenden Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft ursächlich auf die genannten Einwirkungen zurückzuführen sind, ohne dass weitere Einschränkungen gemacht werden (BSGE 7, 89 [97]; BSG, Urteil vom 27. Juni 2000 -B 2 U 29/99 R-). - OLG Frankfurt, 19.10.1995 - 3 U 7/94
Klage einer Vermieters und seiner Ehefrau, auf die das Erbbaurecht an dem …
Auszug aus LSG Berlin, 08.03.2004 - L 16 U 12/03
Das anschließende sozialgerichtlichen Verfahren endete, nachdem der Kläger vor dem Sozialgericht ebenfalls erfolglos geblieben war (Urteil vom 10. November 1993 -S 68 U 200/92-), durch einen Vergleich vom 10. April 1997 (Az. L 3 U 7/94), durch den die jetzige Beklagte verpflichtet wurde zu prüfen, ob beim Kläger eine durch Strahlen bedingte Berufskrankheit vorliege. - BSG, 27.03.1958 - 5 RKn 32/56
Auszug aus LSG Berlin, 08.03.2004 - L 16 U 12/03
Denn durch die unbestimmte Bezeichnung von Berufskrankheiten als "Erkrankungen durch ..." will der Verordnungsgeber alle denkbaren Krankheiten zu Berufskrankheiten erklären, die nach den fortschreitenden Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft ursächlich auf die genannten Einwirkungen zurückzuführen sind, ohne dass weitere Einschränkungen gemacht werden (BSGE 7, 89 [97]; BSG, Urteil vom 27. Juni 2000 -B 2 U 29/99 R-).