Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.04.2005 - 16 U 12/05   

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https://dejure.org/2005,2283
OLG Köln, 11.04.2005 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2005,2283)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.04.2005 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2005,2283)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. April 2005 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2005,2283)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Einschränkung eines Leistungsverweigerungsrechts des Vertragspartners des Verwenders; Voraussetzungen für das Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartner bei Verwendung von ...

  • reise-recht-wiki.de

    Wirksamkeit einer Klausel über Anzahlung von 20% des Reisepreises

  • Judicialis

    BGB § 307

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Wirksamkeit der Klausel über eine 20-%ige Anzahlung bei einer Pauschalreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Vorauszahlungsklausel bei Pauschalreisen zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Köln billigt Vorauszahlungsklausel bei Pauschalreisen - Keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.4.2005)

    20 Prozent Anzahlung bei Pauschalreisen gebilligt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 992
  • NJW-RR 2007, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2005 - 16 U 12/05
    In derartigen Fällen ist die eng auszulegende Vorschrift des § 309 Nr. 2 a) BGB in der Regel nicht anwendbar, weil es sich um ein Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit handelt (BGH NJW 1987, 1931, 1932 zu § 11 Nr. 2 a) AGB-Gesetz).

    Die Besonderheiten des Reisevertrags, insbesondere die teilweise erhebliche Zeitdifferenz zwischen Buchung und Reiseantritt, rechtfertigen nach allgemeiner Meinung jedoch das grundsätzliche Verlangen des Reiseveranstalters an einer angemessenen Vorauszahlung auf den Reisepreis (Jauernig/Teichmann, BGB, 11. Auflage 2004, § 651 a Rdnr. 11; Palandt-Sprau, BGB, 64. Auflage 2005, § 651 k Rdnr. 7; Bamberger/Roth/Geib, BGB, Aktualisierung August 2004, § 651 a Rdnr. 33; BGH NJW 1987, 1931; NJW 1992, 3158, 3163).

    Nach der vor Neufassung des § 651 k BGB ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war unter der damals geltenden Gesetzeslage der Reiseveranstalter nur berechtigt, durch allgemeine Geschäftsbedingungen mit dem Kunden eine verhältnismäßig geringe Anzahlung zu vereinbaren (Urteil vom 12.03.1987 - VII ZR 37/86 - NJW 1987, 1931), wobei die Höhe dieser Anzahlung 10 % des Reisepreises nicht übersteigen durfte (Urteil vom 09.07.1992 - VII ZR 7/92 - NJW 1992, 3158, 3163).

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2005 - 16 U 12/05
    Die Besonderheiten des Reisevertrags, insbesondere die teilweise erhebliche Zeitdifferenz zwischen Buchung und Reiseantritt, rechtfertigen nach allgemeiner Meinung jedoch das grundsätzliche Verlangen des Reiseveranstalters an einer angemessenen Vorauszahlung auf den Reisepreis (Jauernig/Teichmann, BGB, 11. Auflage 2004, § 651 a Rdnr. 11; Palandt-Sprau, BGB, 64. Auflage 2005, § 651 k Rdnr. 7; Bamberger/Roth/Geib, BGB, Aktualisierung August 2004, § 651 a Rdnr. 33; BGH NJW 1987, 1931; NJW 1992, 3158, 3163).

    Nach der vor Neufassung des § 651 k BGB ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war unter der damals geltenden Gesetzeslage der Reiseveranstalter nur berechtigt, durch allgemeine Geschäftsbedingungen mit dem Kunden eine verhältnismäßig geringe Anzahlung zu vereinbaren (Urteil vom 12.03.1987 - VII ZR 37/86 - NJW 1987, 1931), wobei die Höhe dieser Anzahlung 10 % des Reisepreises nicht übersteigen durfte (Urteil vom 09.07.1992 - VII ZR 7/92 - NJW 1992, 3158, 3163).

    Für die Fälligkeit einer erheblichen, über 10 % des Reisepreises hinausgehenden Vorauszahlung sei die Beschaffung und Aushändigung von Papieren unerlässlich, die dem Kunden möglichst weitgehend unmittelbare Ansprüche gegen Leistungsträger verbrieften (BGH NJW 1992, 3158, 3163).

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 191/85

    Benachteiligung des Reisenden bei vorzeitiger Zahlung des Reisepreises;

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2005 - 16 U 12/05
    Aus § 651 k IV BGB kann hierbei sicherlich nicht gefolgert werden, dass der Reiseveranstalter bei Aushändigung des Sicherungsscheins nach Belieben die Vorauszahlung des vollen Reisepreises verlangen kann; so kann eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 I BGB vorliegen, wenn in den allgemeinen Reisebedingungen die Zahlung des gesamten Reisepreises schon lange vor Reiseantritt verlangt wird (Staudinger-Eckert, BGB, Neubearbeitung 2003, § 651 a Rdnr. 134; Soergel-Eckert, BGB, Bearbeitung 1999, § 651 a Rdnr. 51; BGH NJW 1986, 1613).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZR 59/05

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

    Das Berufungsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen (veröffentlicht in NJW-RR 2005, 992, RRa 2005, 282 und RPfleger 2005, 293).
  • LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 3545/10

    Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Vorleistungen bei der Buchung / Dynamic

    Bei der Bestimmung dessen, was im Rahmen der Vorauszahlung als angemessen anzusehen ist, sind auf Seiten des Veranstalters im Wesentlichen die Ausgaben zu berücksichtigen, die er tatsächlich im Voraus für den Reisenden aufwenden muss (OLG Köln, Urt. v. 11.4.2005 - 16 U 12/05, Rn. 25, zitiert nach juris).

    Weiter ist das Interesse der Reiseveranstalter am Abschluss lediglich ernsthaft gemeinter Reisebuchungen zu berücksichtigen, das durch eine Anzahlung in zeitlicher Nähe zur Buchung gesichert werden kann, da der Kunde durch die geleistete Anzahlung in weitaus stärkerem Maße an die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gebunden wird, als es ohne eine Vorauszahlung der Fall wäre (OLG Köln, Urt. v. 11.4.2005 - 16 U 12/05, Rn. 25, zitiert nach juris).

    bb) Die Beklagte kann sich auch nicht auf ein berechtigtes Interesse an der Sicherung ihrer bei der Buchung zu tätigenden Investitionen berufen (vgl. hierzu: BeckOK-BGB/ Geib, Stand: 1.3.2011, § 651a BGB Rn. 33; BGH, Urt. v. 20.6.2006, a.a.O.; OLG Köln, Urt. v. 11.4.2005 - 16 U 12/05, Rn. 25, zitiert nach juris).

    Er kann deswegen nicht in vollem Umfang auf den Kunden abgewälzt werden (OLG Köln, Urt. v. 11.4.2005 - 16 U 12/05, Rn. 21, zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12

    AGB-Klausel, die die Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bis 90 Tage vor

    Jedenfalls hat der Reisende nach § 320 BGB den vereinbarten Reisepreis nur Zug um Zug gegen Erbringung der Reiseleistung durch den Reiseveranstalter zu zahlen (vgl. BGH NJW 2006, 3134 Rn. 15; OLG Köln NJW-RR 2005, 992, 993; Führich, Reiserecht, 6. Auflage, 2. Kap. § 5 Rn. 151).

    Es besteht zwar ein verständliches Bedürfnis der Reiseveranstalterin, ihren beträchtlichen Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Vorfeld der Reise sowie ihre in diesem Zusammenhang zu erbringenden, teils erheblichen finanziellen Vorleistungen durch Vorauszahlungen des Reisenden aufzufangen (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1933; OLG Köln NJW-RR 2005, 992, 994).

    Das Interesse des Reiseveranstalters an einer Vorleistung des Kunden ist (nur) insoweit berechtigt, als er die Absicherung der Kosten anstrebt, die der Kunde bei einem möglichen Rücktritt vom Vertrag zu tragen hat (vgl. BGH NJW 2006, 3134 Rn. 21; OLG Köln NJW-RR 2005, 992, 994).

    Denn in § 320 BGB kommt das schutzwerte Interesse des Kunden zum Ausdruck, zunächst keine zu hohe Vorleistung ohne Gegenleistung erbringen zu müssen (vgl. OLG Köln NJW-RR 2005, 992, 993).

  • OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer ein Drittel des Reisepreises übersteigenden

    Damit seien die vom Oberlandesgericht Köln (NJW-RR 2005, 992) aufgestellten Kriterien erfüllt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05   

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https://dejure.org/2006,23546
OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2006,23546)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.2006 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2006,23546)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2006,23546)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    An die Beseitigung der Erstbegehungsgefahr sind allerdings grundsätzlich weniger strenge Anforderungen zu stellen als an den Fortfall der durch eine Verletzungshandlung begründeten Gefahr der Wiederholung des Verhaltens in der Zukunft; eine durch Berühmung geschaffene Erstbegehungsgefahr und mit ihr der Unterlassungsanspruch entfallen grundsätzlich mit der Aufgabe der Berühmung, die jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung liegt, daß die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht vorgenommen werde (BGH -31.5.2001 - I ZR 106/99 = WRP 2001, 1076).

    60 c) Allerdings kann unter Umständen eine Berühmung, aus der die unmittelbar oder in naher Zukunft ernsthaft drohende Gefahr einer Begehung abzuleiten ist, auch in Erklärungen zu sehen sein, die im Rahmen der Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren abgegeben werden (BGH - 31.5.2001 - I ZR 106/99 = NJW-RR 2001, 1483; 15.10.1998 - I ZR 120/96 = WRP 1999, 211).

    Eine Rechtsverteidigung kann dann eine Erstbegehungsgefahr begründen, wenn nicht nur der eigene Rechtsstandpunkt vertreten wird, um sich die bloße Möglichkeit eines entsprechenden Verhaltens für die Zukunft offenzuhalten, sondern den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten (BGH NJW-RR 2001, 1483).

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    Zwar fehlt es nicht am Feststellungsinteresse der Klägerin; für das Vorliegen des Feststellungsinteresses reicht bereits die Möglichkeit eines Schadenseintritts aus, die nur verneint werden darf, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH - 16.1.2001 - VI ZR 381/99 = NJW 2001, 1431; 23.4.1991 - X ZR 77/89 = NJW 1991, 2707).

    Hieran hat er für den Fall, daß Gegenstand der Feststellungsklage ein befürchteter Folgeschaden aus der Verletzung eines deliktsrechtlich geschützten absoluten Rechtsguts ist, später wieder "Zweifel" geäußert (16.1.2001 - VI ZR 381/99 = NJW 2001, 1431).

  • BayObLG, 09.05.1988 - RReg. 4 St 275/87

    Zum Tatbestandsmerkmal "unbefugt" in § 17 UWG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    (b) Die " unbefugte " Mitteilung oder Verwertung eines Geheimnisses i.S.d. § 17 UWG hat allerdings keinen anderen Bedeutungsinhalt als das Merkmal "rechtswidrig" in den Bereicherungsdelikten des allgemeinen Strafrechts (BayObLG - 9.5.1988 - RReg 4 St 275/87 = GRUR 1988, 634).
  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94

    Unbefugte Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Angestelltenbestechung bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    Nach der Rechtsprechung sind hierunter Tatsachen zu verstehen, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheimgehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil eine Aufdeckung der Tatsachen geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH - 10.5.1995 - 1 StR 764/94 = NJW 1995, 2301; OLG München - 22.1.2004 - 29 U 4872/03 = OLGR München 2004, 200).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    (2) Dem Grundrecht der Meinungsfreiheit kommt um so größeres Gewicht zu, je mehr es sich nicht um eine unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten, namentlich im wirtschaftlichen Verkehr und in Verfolgung eigennütziger Ziele, sondern um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt (BVerfG - 25.1.1984 - 1 BvR 272/81 = BVerfGE 66, 116 = NJW 1984, 1741).
  • OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03

    Möglicher Wettbewerbsverstoß bei verdeckter journalistischer Recherche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    Nach der Rechtsprechung sind hierunter Tatsachen zu verstehen, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheimgehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil eine Aufdeckung der Tatsachen geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH - 10.5.1995 - 1 StR 764/94 = NJW 1995, 2301; OLG München - 22.1.2004 - 29 U 4872/03 = OLGR München 2004, 200).
  • OLG Celle, 23.06.2004 - 16 W 34/04

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung eines Ausländers; Anordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    Die Unternehmen der "B-Gruppe" unterhalten eine Internethomepage ( www.... ), auf der sie u.a. umfangreiche Veröffentlichungen über das gescheiterte "X-Geschäft" der Klägerin eingestellt haben und die z.T. bereits Gegenstand anderer Rechtsstreite vor dem Senat gewesen sind (16 U 198/04; 16 U 201/04; 16 W 34/04; 16 U 76/05).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    Zwar fehlt es nicht am Feststellungsinteresse der Klägerin; für das Vorliegen des Feststellungsinteresses reicht bereits die Möglichkeit eines Schadenseintritts aus, die nur verneint werden darf, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH - 16.1.2001 - VI ZR 381/99 = NJW 2001, 1431; 23.4.1991 - X ZR 77/89 = NJW 1991, 2707).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    Der 6. Zivilsenat des BGH hat in seiner Entscheidung vom 15.7.1997 (VI ZR 184/96 = NJW 1998, 160) formuliert, der Erlaß eines Feststellungsurteils setze "lediglich" - aber immerhin "voraus, daß aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können".
  • OLG Celle, 08.11.2005 - 16 U 76/05

    BSE: Anordnung der Tötung der gesamten Rinderherde rechtmäßig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
    Die Unternehmen der "B-Gruppe" unterhalten eine Internethomepage ( www.... ), auf der sie u.a. umfangreiche Veröffentlichungen über das gescheiterte "X-Geschäft" der Klägerin eingestellt haben und die z.T. bereits Gegenstand anderer Rechtsstreite vor dem Senat gewesen sind (16 U 198/04; 16 U 201/04; 16 W 34/04; 16 U 76/05).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 9 O 107/03

    Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist rechtswirksam

  • OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 16 U 201/04

    Wiedergabe einer Presseerklärung mit dem Zusatz: "Kommentar: Lügen haben kurze

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.02.2005 - 16 U 12/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20117
OLG Celle, 18.02.2005 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2005,20117)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.02.2005 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2005,20117)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2005,20117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 119 Abs. 1 S. 2 ZPO; § 138 Abs. 1 ZPO
    Überlassungsvertrag in Hinblick auf ein Kraftfahrzeug; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die höhere Instanz ; Rüge der Aktivlegitimation einer offenen Handelsgesellschaft

  • Wolters Kluwer

    Überlassungsvertrag in Hinblick auf ein Kraftfahrzeug; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die höhere Instanz ; Rüge der Aktivlegitimation einer offenen Handelsgesellschaft

  • Judicialis

    ZPO § 119 Abs 1 Satz 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.03.2005 - 16 U 12/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14215
OLG Celle, 01.03.2005 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2005,14215)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.03.2005 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2005,14215)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. März 2005 - 16 U 12/05 (https://dejure.org/2005,14215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 § 296 Abs. 2
    Voraussetzungen der Zurückweisung verspäteten Vorbringens; Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei unvollständiger Erklärung einer Partei

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2005 - 16 U 12/05
    e) Die Berufungserwiderung rechtfertigt keine andere Einschätzung, die dort vertretene Rechtsauffassung, die Verspätungsvorschriften seien anwendbar, ist im Übrigen schon deshalb unzutreffend, weil die Verschmelzung auf Grund der vorgelegten Handelsregisterauszüge in der Berufungsinstanz unstreitig geworden ist und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die auch vom Bundesgerichtshof (BGH NJW 2005, 291) geteilt wird, unstreitiges Vorbringen in der Rechtsmittelinstanz stets zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 14.10.2004 - VII ZR 180/03

    Zurückweisung von Sachvortrag in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2005 - 16 U 12/05
    Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hatte auch deshalb kaum Veranlassung, mehr vorzutragen, weil ihm nichts weiter aufgegeben worden war und er nach der Rechtsprechung davon ausgehen durfte, die gerichtliche Auflage sei vollständig (BGH MDR 2005, 161).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 363/99

    Begriff der Verzögerung

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2005 - 16 U 12/05
    Nach gefestigter Rechtsprechung (BVerfG NJW-RR 1999, 1079, BGH NJW-RR 2002, 646) kommt eine Zurückweisung von Vorbringen wegen Verspätung grundsätzlich nicht in Betracht, wenn eine Unklarheit des Sachverhalts auf das Verhalten des Gerichts zurückzuführen ist.
  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung neuer Beweisanträge in der

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2005 - 16 U 12/05
    Nach gefestigter Rechtsprechung (BVerfG NJW-RR 1999, 1079, BGH NJW-RR 2002, 646) kommt eine Zurückweisung von Vorbringen wegen Verspätung grundsätzlich nicht in Betracht, wenn eine Unklarheit des Sachverhalts auf das Verhalten des Gerichts zurückzuführen ist.
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