Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.11.2004 - 16 U 125/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11973
OLG Schleswig, 25.11.2004 - 16 U 125/04 (https://dejure.org/2004,11973)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.11.2004 - 16 U 125/04 (https://dejure.org/2004,11973)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. November 2004 - 16 U 125/04 (https://dejure.org/2004,11973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,11973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einmalige Befristung eines Anerkenntnisses der Leistungspflicht eines Versicherers; Sinn und Zweck einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Abstellen auf die in gesunden Tagen zuletzt ausgeübte Tätigkeit des Versicherten bei Verweisung auf eine andere Tätigkeit

  • Judicialis

    BB-BUZ 94 § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ 94 § 5
    Unzulässigkeit einer wiederholten Befristung des Anerkenntnisses der Leistungspflicht in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.11.2004 - 16 U 125/04
    2.) Da eine zweite Befristung unter nochmaliger Zurückstellung der Prüfung einer Verweisungsmöglichkeit nicht zulässig war, muss sich die Beklagte so behandeln lassen, als hätte sie nach Ablauf der ersten Befristung ein unbedingtes Anerkenntnis abgegeben (st. Rspr., BGH 121, 284 = VersR 1993, 562; BGH VersR 1997, 437; OLG Hamm OLGR 2002, 301, 303; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 5 Rn.3, 6 m.w.Nw.).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 7 U 191/01

    Klausel über Möglichkeit der generellen Befristung eines Anerkenntnisses ist

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.11.2004 - 16 U 125/04
    Im Hinblick auf seine weiteren finanziellen und persönlichen Dispositionen ist der Versicherungsnehmer darauf angewiesen, möglichst bald Klarheit darüber zu erhalten, ob er bei unverändertem Gesundheitszustand und unveränderter beruflicher Qualifikation auf fortdauernde Rentenzahlungen vertrauen kann (so auch OLG Frankfurt/M VersR 2003, 358).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005 - L 16 U 125/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,96322
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005 - L 16 U 125/04 (https://dejure.org/2005,96322)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.04.2005 - L 16 U 125/04 (https://dejure.org/2005,96322)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. April 2005 - L 16 U 125/04 (https://dejure.org/2005,96322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,96322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 21/91

    Therapiemöglichkeit - Arzneimittel - Zulassung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005 - L 16 U 125/04
    Es handelt sich um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) insbesondere zum Krankenversicherungsrecht bereits seit langem anerkannt (vgl. z. B. BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 17) und seit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) für diesen Bereich sogar ausdrücklich geregelt ist (§ 13 Abs. 3 SGB V).
  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 47/94

    Kostenerstattung des Unfallversicherungsträgers bei Heilbehandlung eines nicht in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005 - L 16 U 125/04
    Dieser Grundsatz gilt darüber hinaus vergleichbar in den anderen Sozialversicherungszweigen, soweit die dortigen Vorschriften die Erbringung von Sach- und Dienstleistungen als Naturalleistungen vorsehen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 557 Nr. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht