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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.02.2019 - 16 U 140/18   

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https://dejure.org/2019,7845
OLG Köln, 21.02.2019 - 16 U 140/18 (https://dejure.org/2019,7845)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.02.2019 - 16 U 140/18 (https://dejure.org/2019,7845)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 16 U 140/18 (https://dejure.org/2019,7845)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 640
    Abnahme; Architektenleistung

  • rechtsportal.de

    BGB § 640
    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Architekten wegen unzutreffender Wohnflächenberechnung im Rahmen der Genehmigungsplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur Genehmigungsplanung beauftragt: Abnahme durch Einreichung der Planung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Einreichung der Planungsunterlagen ggfls. Abnahme der Architektenleistung!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abnahme der Architektenleistung durch Einreichung der Planungsunterlagen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Abnahme der Architektenleistung durch Einreichung der Planungsunterlagen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Abnahme von Planungsleistungen durch Einreichung der genehmigungsfähigen Bauunterlagen und Zahlung der Schlussrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur Genehmigungsplanung beauftragt: Abnahme durch Einreichung der Planung! (IBR 2019, 507)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1886
  • NZBau 2019, 453
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 190/97

    Erfüllung eines Architektenauftrags auf Erstellung einer genehmigungsfähigen

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 16 U 140/18
    Für die Erfüllung der Leistungsphase 4 ausreichend ist aber jedenfalls das Einreichen dauerhaft genehmigungsfähiger Planungs-Unterlagen (vgl. auch BGH, Urt. v. 25.02.1999 - VII ZR 190/97 = BauR 1999, 934, zitiert nach juris Rz. 11 und 13; OLG Naumburg, Urt. v. 14.06.2006 - 6 U 111/05 = BauR 2009, 119, zitiert nach juris Rz. 24).

    Eine entsprechende, dauerhaft genehmigungsfähige Planungsleistung hat der Beklagte erbracht, wie sich daraus ergibt, dass die Genehmigung erteilt wurde, ohne dass diese - etwa aufgrund einer Drittanfechtung (vgl. BGH, Urt. v. 25.02.1999 a.a.O.) - zurückgenommen wurde.

    Soweit die Berufung sich für ihre Ansicht, die bloße Unterzeichnung der Bauantragsunterlagen reiche für eine Werksabnahme nicht aus, auf das Urteil des BGH vom 25.02.1999 (- VII ZR 190/97, a.a.O., Rz. 15 f.) beruft, vermag diese Entscheidung die Auffassung der Klägerin schon deshalb nicht zu stützen, weil die Ausführungen des BGH sich allein auf - im Gegenteil zum Streitfall - nicht genehmigungsfähige Pläne beziehen (a.a.O., Rz. 11-15).

  • LG Köln, 22.06.2018 - 32 O 218/17
    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 16 U 140/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.06.2018 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 32 O 218/17 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des am 22.06.2018 verkündeten Urteils des LG Köln (32 O 218/17), den Beklagten zu verurteilen, 1. an sie 120.710,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen;.

  • OLG Brandenburg, 16.03.2016 - 4 U 19/15

    Architektenhaftung: Abnahme von Architektenleistungen durch Einreichung

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 16 U 140/18
    Entsprechend der vom Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Brandenburg (Urt. v. 16.03.2016 - 4 U 19/15 = NJW-RR 2017, 79) gehöre zur Billigung auch die tatsächliche Erteilung der Baugenehmigung, denn vorher könne der Besteller gar nicht beurteilen, ob die Planung dauerhaft genehmigungsfähig sei und habe daher keinen Abnahmewillen.

    Die Billigung der Genehmigungsplanung seitens der Klägerin ist aus dem maßgeblichen Empfängerhorizont des Beklagten (§§ 133, 157 BGB) schon mit der Einreichung dauerhaft genehmigungsfähiger Planungs-Unterlagen erfolgt (vgl. insoweit auch OLG Brandenburg, Urt. v. 16.03.2016 - 4 U 19/15 = NJW-RR 2017, 79 Rz. 31) - wobei der Beklagte insbesondere aufgrund der Fachkunde (s. zu diesem Aspekt auch Beck"scher HOAI-Kommentar-Seifert/Fuchs, a.a.O., Rz. 162) der Klägerin als Bauträgerin den Umstand der Antragseinreichung als eine Akzeptanz seiner Genehmigungsplanung verstehen durfte.

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 16 U 140/18
    Von diesen Tatsachenfeststellungen hat der Senat auszugehen, denn als unrichtig gerügte tatbestandliche Darstellungen können allein mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO beseitigt werden (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.2007 - II ZR 334/04 = NJW-RR 2007, 428, zitiert nach juris Rz. 11; v. 11.01.2011 - XI ZR 326/08 = NJW 2011, 2349, zitiert nach juris Rz. 14), der im Streitfall fehlt.
  • BGH, 11.01.2011 - XI ZR 326/08

    Arglistige Täuschung über Höhe von Vermittlungsprovisionen mittels eines "Objekt-

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 16 U 140/18
    Von diesen Tatsachenfeststellungen hat der Senat auszugehen, denn als unrichtig gerügte tatbestandliche Darstellungen können allein mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO beseitigt werden (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.2007 - II ZR 334/04 = NJW-RR 2007, 428, zitiert nach juris Rz. 11; v. 11.01.2011 - XI ZR 326/08 = NJW 2011, 2349, zitiert nach juris Rz. 14), der im Streitfall fehlt.
  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 320/00

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen den Tragwerksplaner; Hemmung der

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 16 U 140/18
    Zudem ist eine konkludente Abnahme auch durch die vorbehaltlose Bezahlung der "Schlussrechnung" im September 2011 erfolgt, denn durch den vorbehaltlosen Ausgleich der geschuldeten Vergütung bringt der Auftraggeber zum Ausdruck, dass er die vom Unternehmer erbrachte Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht hinnimmt (vgl. BGH, Urt. v. 27.09.2001 - VII ZR 320/00 = BauR 2002, 108, zitiert nach juris Rz. 9; Thode/Wirth/Kuffer-Messerschmidt, a.a.O., § 10 Rz. 35 mit Rspr-Nw sowie Kniffka-Zahn, Bauvertragsrecht, 3. Aufl. 2018, § 650s Rz. 10, der diesen Umstand sogar ausdrücklich als wichtigsten Anhaltspunkt für eine konkludente Abnahme erachtet).
  • OLG Naumburg, 14.06.2006 - 6 U 111/05

    Genehmigungsrisiko zu Lasten des Architekten bei Verpflichtung zur Erstellung

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 16 U 140/18
    Für die Erfüllung der Leistungsphase 4 ausreichend ist aber jedenfalls das Einreichen dauerhaft genehmigungsfähiger Planungs-Unterlagen (vgl. auch BGH, Urt. v. 25.02.1999 - VII ZR 190/97 = BauR 1999, 934, zitiert nach juris Rz. 11 und 13; OLG Naumburg, Urt. v. 14.06.2006 - 6 U 111/05 = BauR 2009, 119, zitiert nach juris Rz. 24).
  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 16 U 140/18
    Abnahme bedeutet die - auch konkludent mögliche - Billigung des Werkes als im Wesentlichen vertragsgerechte Leistung (vgl. BGH, Urt. v. 20.02.2014 - VII ZR 26/12 = BauR 2014, 1023 Rz. 15 mwN).
  • OLG Celle, 01.04.2020 - 14 U 185/19

    Honoraranspruch aus einem Architektenvertrag; Wirksamkeit einer

    (vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschl. v. 21.02.2019 - I-16 U 140/18, juris; in jenem Fall wurde eine Abnahme bejaht, allerdings auch im Hinblick darauf, dass der Besteller die Schlussrechnung des Architekten vorbehaltlos beglichen hatte).
  • OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/19

    Abnahme nach Leistungsphase 5 auch ohne Fertigstellung der Bauleistung?

    Auf alle diese Ursachen hat der nur planende Architekt keinen Einfluss, sodass es nach richtiger Auffassung nicht gerechtfertigt ist, die konkludente Abnahme der Planungsleistungen von der körperlichen Fertigstellung des Bauvorhabens abhängig zu machen (vgl. auch OLG Köln, Beschl. v. 21.12.2019 -16 U 140/18, NZBau 2019, 453, beck-online; Hille, NZBau 2014, 33, beck-online; vgl. auch Lauer/Wurm, Die Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 6.Aufl. 2012, 1.
  • OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/191

    Architekt; Verjährung; Hemmung, Streitverkündung, Planungsleistungen,

    Auf alle diese Ursachen hat der nur planende Architekt keinen Einfluss, sodass es nach richtiger Auffassung nicht gerechtfertigt ist, die konkludente Abnahme der Planungsleistungen von der körperlichen Fertigstellung des Bauvorhabens abhängig zu machen (vgl. auch OLG Köln, Beschl. v. 21.12.2019 -16 U 140/18, NZBau 2019, 453, beck-online; Hille, NZBau 2014, 33, beck-online; vgl. auch Lauer/Wurm, Die Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 6.Aufl. 2012, 1.
  • OLG Frankfurt, 25.04.2022 - 29 U 185/20

    Belehrungspflicht des Architekten zum Erfordernis denkmalschutzrechtlicher

    Denn bereits die Entwurfsplanung, die der Klägerin vorliegend gemäß § 2 Ziff. 2 des Architektenvertrags unstreitig oblag, muss genehmigungsfähig erstellt werden (OLG Köln, Beschl. v. 21.2.2019 - 16 U 140/18, NJW 2019, 1886 Rn. 18; Koeble in:Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage 2020, Teil 11 Rn. 780).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2020 - 13 U 198/18

    Verjährung von Ansprüchen nach § 637 Abs. 3 BGB

    Hiervon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn der Unternehmer dem Besteller eine Schlussrechnung übersendet und der Besteller diese nach einer angemessenen Prüfungsfrist vorbehaltlos vollständig bezahlt (vgl. BGH, Urteil vom 25.2.2010 - VII ZR 64/09; OLG Köln, Beschluss vom 21.2.2019 - 16 U 140/18; OLG München, Urteil vom 10.11.2015 - 9 U 4218/14).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 13 U 198/18

    Verzicht auf förmliche Abnahme durch Bezahlung der Schlussrechnung!

    Hiervon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn der Unternehmer dem Besteller eine Schlussrechnung übersendet und der Besteller diese nach einer angemessenen Prüfungsfrist vorbehaltlos vollständig bezahlt (vgl. BGH, Urteil vom 25.2.2010 - VII ZR 64/09; OLG Köln, Beschluss vom 21.2.2019 - 16 U 140/18; OLG München, Urteil vom 10.11.2015 - 9 U 4218/14).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.2018 - 16 U 140/18   

Zitiervorschläge
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OLG Köln, 19.12.2018 - 16 U 140/18 (https://dejure.org/2018,52605)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2018 - 16 U 140/18 (https://dejure.org/2018,52605)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 16 U 140/18 (https://dejure.org/2018,52605)
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