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   OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06   

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OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06 (https://dejure.org/2007,2278)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.01.2007 - 16 U 160/06 (https://dejure.org/2007,2278)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 16 U 160/06 (https://dejure.org/2007,2278)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftung aus finanziertem Verkauf sog. Schrottimmobilien: Verjährung bei Beratungsfehlern nach Gesetzesänderung; Verjährung bei ungeklärter Sach- und Rechtslage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 229 § 6 EGBGB; § 126a BGB; § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB; § 204 Abs. 2 BGB
    Verjährung des Anspruchs auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung wegen Beratungspflichtverletzungen durch den Verkäufer; Hemmung der Verjährungsfrist durch formgerechte Einleitung eines Güteverfahrens; Verjährungshemmung durch einen per email ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung des Anspruchs auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung wegen Beratungspflichtverletzungen durch den Verkäufer; Hemmung der Verjährungsfrist durch formgerechte Einleitung eines Güteverfahrens; Verjährungshemmung durch einen per email ...

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06
    Nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Oktober 2006 (V ZR 66/06) zur Innenprovision haben die Kläger schließlich erstmals mit Schriftsatz vom 28. November 2006 unter Vorlage eines Privatgutachtens behauptet, das Wohnungseigentum habe im Verkaufzeitpunkt lediglich einen Wert von 36.000 EUR gehabt - weniger als die Hälfte des vereinbarten Kaufpreises - weshalb der Vertrag als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sei (Bl. 599).

    ..." (so jetzt auch BGH, Urteil vom 13. Oktober 2006, V ZR 66/06).

    Zwar hat nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die einen Verkauf der Beklagten betraf, der Käufer keinen Anspruch auf einen Erwerb der Wohnung zu einem angemessenen Preis, weshalb es einer Aufklärung über einen unangemessen hohen Kaufpreis nicht bedarf, sofern dieser nicht sittenwidrig überhöht ist (Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06 - unter II 1, WuM 2006, 702).

    Spätestens seit dem Urteil des 5. Zivilsenats vom 27. November 1998 ist bis in die jüngste Zeit unverändert (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2006, WuM 2006, 702) vom Bestehen eines Beratungsvertrages und damit von einer Verpflichtung zu vollständiger und richtiger Beratung auszugehen.

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06
    "Die danach erforderliche Kenntnis hat der Betroffene, sobald er die schädlichen Folgen dergestalt kennt, daß er eine Schadensersatzklage - zumindest in der Form der Feststellungsklage - mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann, die Klageeinreichung ihm also zumutbar ist (BGHZ 102, 246, 248; BGH, Urt. v. 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92 , NJW 1993, 648, 653).

    Daher kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Kläger die Rechtswidrigkeit des Geschehens, das Verschulden des Schädigers und den in Betracht kommenden Kausalverlauf richtig einschätzt (st. Rspr.: BGH, Urt. v. 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92 , NJW 1993, 648, 653; v. 22. Juni 1993 - VI ZR 190/92 , NJW 1993, 2614; v. 24. Juni 1993 - IX ZR 84/92 , NJW 1993, 2741, 2743).

    Ist die Rechtslage dagegen unübersichtlich oder zweifelhaft, so daß sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, kann der Verjährungsbeginn auch wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein (BGHZ 6, 195, 202; BGH, Urt. v. 29. April 1982 - III ZR 163/80 , VersR 1982, 898, 899; v. 15. Oktober 1992, aaO; v. 24. Februar 1994 - III ZR 76/92 - , NJW 1994, 3162, 3164), weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (vgl. BGHZ 122, 317, 325 f) fehlt.".

  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 227/96

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06
    Die Sechsmonatsfrist des § 204 Abs. 2 beginnt bei einem Güteverfahren i. S. v. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht bereits mit der Feststellung der Gütestelle vom Scheitern des Verfahrens, sondern erst dann, wenn die Partei davon unterrichtet wird (vgl. BGHZ 134, 387, 390 f.).

    Die die Klageabweisung tragenden Erwägungen des Landgerichts stehen teilweise im Widerspruch zur BGH-Rechtsprechung (BGHZ 134, 387).

    Dies entsprach der Rechtslage zu § 212 a BGB a. F. nach gescheitertem Güteverfahren und gilt ebenso für § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB n. F., der dem Gläubiger nach Beendigung des Verfahrens noch einen Zeitraum von sechs Monaten zur Weiterverfolgung der Ansprüche zur Verfügung stellt, ohne dass die Verjährungsfrist weiterläuft (vgl. auch BGHZ 134, 387, 390, 391 und BGH NJW 2002, 1488; vgl. auch BT-Drucks. 14/6040 Seite 117).

  • OLG Celle, 07.12.2004 - 16 U 127/04

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung wegen

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06
    Monatliche Ansparung bleibt konstant - unschlüssig (16 U 127/04), im Übrigen vor 2002 erkannt.

    Gutachter (K 25) und 16 U 127/04 nur knapp über 30 Jahre, jedenfalls durch Rückfrage bei Fachmann erkennbar.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2006 - 10 A 11741/05

    Elektronische Signatur; Rechtsfolge bei Fehlen; Wahrung einer Frist

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06
    Sofern - auch im Güteverfahren - Schriftform vorgeschrieben ist, wird sie nur durch eine email mit qualifizierter elektronischer Signatur gewahrt (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, 10 A 11741/05).

    Wie das OVG Rheinland-Pfalz (10 A 11741/05) zutreffend entschieden hat, entfaltet das einem schriftlich zu unterzeichnenden Schriftstück gleichstehende elektronische Dokument keine Rechtswirkung, wenn es nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, und zwar wegen der Möglichkeit der nachträglichen Veränderung oder Fälschung (ähnlich, wenn auch zurückhaltender BVerwG NJW 2006, 1989, 1990).

  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06
    Ist die Rechtslage dagegen unübersichtlich oder zweifelhaft, so daß sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, kann der Verjährungsbeginn auch wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein (BGHZ 6, 195, 202; BGH, Urt. v. 29. April 1982 - III ZR 163/80 , VersR 1982, 898, 899; v. 15. Oktober 1992, aaO; v. 24. Februar 1994 - III ZR 76/92 - , NJW 1994, 3162, 3164), weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (vgl. BGHZ 122, 317, 325 f) fehlt.".
  • BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06

    Klageschrift; Schriftform; Computerfax; Funkfax; elektronisches Dokument;

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06
    Wie das OVG Rheinland-Pfalz (10 A 11741/05) zutreffend entschieden hat, entfaltet das einem schriftlich zu unterzeichnenden Schriftstück gleichstehende elektronische Dokument keine Rechtswirkung, wenn es nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, und zwar wegen der Möglichkeit der nachträglichen Veränderung oder Fälschung (ähnlich, wenn auch zurückhaltender BVerwG NJW 2006, 1989, 1990).
  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 35/82

    Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06
    So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise mehrfach entschieden, dass nicht die Kenntnis aller Einzelheiten der anspruchsbegründenden Tatsachen erforderlich ist, insbesondere bei Schadensersatzansprüchen, sondern eine solche in den Grundzügen ausreicht (BGH NJW 1984, 661).
  • OLG Stuttgart, 11.04.2006 - 6 U 172/05

    Umfang der Rechtskraft bei Abweisung der Klage als "zumindest derzeit nicht

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06
    Mit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur wohl vorherrschenden Auffassung (vgl. nur OLG Braunschweig ZIP 2006, 180 unter II. 1. d) m. w. N.; OLG Stuttgart ZIP 2005, 2152 unter II. 3. e, bb; OLGR Stuttgart 2006, 556; Staudinger/Peters, BGB, 2003, EGBGB Art. 229 § 6 Rdn. 11, Müko/Grothe, BGB, 4. Aufl., EGBGB Art. 229 § 6 Rdn. 12; vgl. auch Staudinger/Rauscher, BGB, 2003, zum vergleichbaren Art. …
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06
    Ferner hat er ausgeführt, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlege, das der Förderung des Geschäfts dienen solle, stehe dies einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, Urt. vom 27.11.1998 - V ZR 344/97 unter III 2, BGHZ 140, 111 = NJW 1999, 638).
  • SG Düsseldorf, 29.05.2007 - S 16 U 135/05

    Streit über das Vorliegen einer entschädigungsfähigen Berufskrankheit; Lärm als

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 84/92

    Belehrungspflicht bei Absicherung eines Wegerechts durch Grunddienstbarkeit -

  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 22/06

    Wahrung der Klagefrist für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen durch

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 118/04

    Rechtsfolgen des Eingangs des Scheidungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist;

  • BGH, 28.02.2002 - VII ZR 455/00

    Verfahrensrecht - VOB-Schiedsstelle

  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92

    Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im

  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 163/80

    Wochenfrist - Steuerforderungen - Vollstreckung - Amtspflichtverletzung -

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

  • OLG Stuttgart, 26.09.2005 - 6 U 92/05

    Finanzierter Beitritt zu einer Fondsgesellschaft: Rückforderungsdurchgriff gegen

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92

    Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags

  • BGH, 14.10.2003 - VI ZR 379/02

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen sexuellen Mißbrauchs bei gesetzlichem

  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

  • OLG Braunschweig, 30.11.2005 - 3 U 21/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Rückzahlung von durch einen atypisch stillen

  • BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51

    Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 31/94

    Zulässigkeit des Vortrags vermuteter Tatsachen

  • OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 U 64/04

    Konkludenter Beratungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufer einer

  • RG, 07.06.1910 - II 559/09

    Haftung des Auftraggebers. Berechnung der Verjährungsfrist.

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 405/14

    Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung

    Umstritten ist jedoch, ob im Falle eines Güteverfahrens i.S. des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB maßgeblicher Anknüpfungspunkt für den Beginn der Nachlauffrist des § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB - wie das Berufungsgericht angenommen hat - der Tag der Verfahrenseinstellung bzw. Beendigung des Güteverfahrens nach der Verfahrensordnung ist (OLG München, Urteil vom 24. November 2014 - 21 U 5058/13, juris Rn. 28 ff.; OLG Bamberg, Urteil vom 14. November 2014 - 1 U 39/14, nicht veröffentlicht) oder der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Einstellungsverfügung an den Gläubiger maßgeblich ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Januar 2015 - 7 U 224/13, nicht veröffentlicht; OLG Celle, Urteil vom 16. Januar 2007 - 16 U 160/06, juris Rn. 68).
  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 230/08

    Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines

    Die Hemmung der Verjährung durch die Einreichung des Güteantrags hat gemäß § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB frühestens sechs Monate nach der Einstellung des Verfahrens am 23. März 2006 geendet, wobei dahingestellt bleiben kann, ob maßgeblicher Anknüpfungspunkt für den Beginn der Nachlauffrist der Tag der Verfahrenseinstellung oder der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Einstellungsverfügung an den Gläubiger ist (vgl. dazu OLG Celle, ZGS 2007, 195, 196; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 204 Rn. 43).
  • OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 117/06

    Schadensersatz wegen schuldhafter Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb

    Die erforderliche Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB hat der Gläubiger, sobald er die schädlichen Folgen dergestalt erkennt, dass er eine Schadensersatzklage - zumindest in der Form der Feststellungsklage - mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann, die Klageeinreichung ihm also zumutbar ist (vgl. BGH NJW 1993, 648; OLG Celle OLGR 2007, 171).

    Vielmehr ist der Vorschrift zu entnehmen, dass alle vor dem 01.01.2002 entstandenen Ansprüche, für die die Regelverjährung gilt, bis zum Jahreswechsel 2004/2005 verjährt sind, wenn die subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns des § 199 BGB (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Anspruchsvoraussetzungen) am 01.01.2002 vorgelegen haben (vgl. BGH v. 23.01.2007 -XI ZR 44/06; OLG Celle OLGR 2007, 171; OLG Bamberg NJW 2006, 304; Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., Art. 229 § 6 EGBGB, Rn 1).

    Zudem ergibt sich auch aus der für das schiedsrichterliche Verfahren geltenden Vorschrift des § 1042 Abs. 3 ZPO, dass ein Schiedsgericht oder - wie hier - eine Gütestelle berechtigt ist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen auch vom Gesetz abweichende Verfahrensbestimmungen zu erlassen, soweit diese nicht der Billigkeit widersprechen (§ 315 BGB) , nicht überraschend und unklar sind und dem verfassungsrechtlichen Gebot entsprechen, den Zugang zum Gericht nicht in sachwidriger und unangemessener Weise zu erschweren (BVerfG NJW 2005, 814; OLG Celle OLGR 2007, 171).

    Mangels Einhaltung der in der Verfahrensordnung der Gütestelle vorgesehenen Schriftform ist eine Hemmung der Verjährung auch nicht gem. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB durch die von den Klägern behauptete Einreichung einer E-Mail des Güteantrags am 31.12.2004 herbeigeführt worden (vgl. OLG Celle OLGR 2007, 171).

  • OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 129/06

    Schadensersatz wegen schuldhafter Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb

    Die erforderliche Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB hat der Gläubiger, sobald er die schädlichen Folgen dergestalt erkennt, dass er eine Schadensersatzklage - zumindest in der Form der Feststellungsklage - mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann, die Klageeinreichung ihm also zumutbar ist (vgl. BGH NJW 1993, 648; OLG Celle OLGR 2007, 171).

    Vielmehr ist der Vorschrift zu entnehmen, dass alle vor dem 01.01.2002 entstandenen Ansprüche, für die die Regelverjährung gilt, bis zum Jahreswechsel 2004/2005 verjährt sind, wenn die subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns des § 199 BGB (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Anspruchsvoraussetzungen) am 01.01.2002 vorgelegen haben (vgl. BGH v. 23.01.2007 -XI ZR 44/06; OLG Celle OLGR 2007, 171; OLG Bamberg NJW 2006, 304; Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., Art. 229 § 6 EGBGB, Rn 1).

    Zudem ergibt sich auch aus der für das schiedsrichterliche Verfahren geltenden Vorschrift des § 1042 Abs. 3 ZPO, dass ein Schiedsgericht oder - wie hier - eine Gütestelle berechtigt ist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen auch vom Gesetz abweichende Verfahrensbestimmungen zu erlassen, soweit diese nicht der Billigkeit widersprechen (§ 315 BGB), nicht überraschend und unklar sind und dem verfassungsrechtlichen Gebot entsprechen, den Zugang zum Gericht nicht in sachwidriger und unangemessener Weise zu erschweren (BVerfG NJW 2005, 814; OLG Celle OLGR 2007, 171).

    Mangels Einhaltung der in der Verfahrensordnung der Gütestelle vorgesehenen Schriftform ist eine Hemmung der Verjährung auch nicht gem. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB durch die von den Klägern behauptete Einreichung einer E-Mail des Güteantrags am 31.12.2004 herbeigeführt worden (vgl. OLG Celle OLGR 2007, 171).

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 23 U 163/06

    Zum Verjährungsbeginn nach § 199 BGB : Übergang vom alten Verjährungsrecht -

    Dem Schutzgedanken der Überleitungsvorschriften entspricht es eine kürzere Verjährungsfrist nur anzuwenden, wenn alle Voraussetzungen der kurzen Frist, also auch die Kenntnis von den anspruchsbegründenen Umständen vorliegen (so schon RG Urt. v. 7.6.1910 - II 559/09, RGZ 73, 434, 437 zu der vergleichbaren Regelung des Art. 169 Abs. 2 Satz 1 EGBGB; VG Oldenburg Urt. v. 8.2.2007 - 6 A 3169/05; OLG München Beschl. v. 7.2.2007 - 34 Wx 129/06; OLG Celle - Urt. v. 16.1.2007 - 16 U 160/06; OLG Zweibrücken Urt. v. 23.1.2006 - 7 U 7/05; OLG Braunschweig Urt. v. 30.11.2005 - 3 U 21/03, ZGS 2006, 79; OLG Bamberg Beschl. v. 6.10.2005 - 4 U 148/05, NJW 2006, 304; Staudinger/Peters, BGB, Neubearbeitung 2003, Art. 229, § 6 EGBGB Rdn. 11; MünchKomm/Grothe, BGB, 5. Auflage 2006 zu §§ 1-240 BGB, vor § 194 Rdn. 39; MünchKomm/Grothe, BGB, 4. Auflage 2006, Art. 229, § 6 EGBGB Rdn. 11 Erman/Schmidt-Ränsch, BGB, 11. Auflage 2006, Anh. v. § 194 Rdn. 9) Art. 229 § 6 Rdn. 5; Schulte-Nölke/Hawxwell, NJW 2005, 2117, 2119; Heß, NJW 2002, 253, 258; Gsell, NJW 2002, 1297, 1299).
  • OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06

    Verletzung eines Beratungsvertrages beim Verkauf sog. Schrottimmobilien; Pflicht

    Gem. Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB richtet sich die Verjährung des Anspruchs nach § 195 BGB n. F. Der Lauf dieser regelmäßigen Verjährungsfrist ist allerdings auch in Überleitungsfällen unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu berechnen, d. h. die nach Altrecht mit der Entstehung des Schadensersatzanspruchs angelaufene 30jährige Verjährungsfrist verkürzt sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 nur dann auf eine Restlaufzeit von drei Jahren, wenn der Gläubiger an diesem Stichtag bereits von den schadenbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hatte (vgl. Urteil des BGH vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06 - Urteil des 16. Zivilsenats des OLG Celle vom 16. Januar 2007 - 16 U 160/06 -).
  • OLG Köln, 13.11.2014 - 24 U 176/13

    Haftung des Anlageberaters wegen fehlerhafter Beratung bei einer Kapitalanlage in

    Es ist sachgerecht, für das Scheitern nicht allein auf die Verweigerungserklärung der Beklagten gegenüber der Gütestelle vom 23.05.2012 (Anl. B2, AnlHeft zu Bl. 45 ff.), sondern auf deren Mitteilung an die Klägerseite abzustellen (OLG Celle ZGS 2007, 195 - juris LS 1 und RN 68; offengelassen von OLG Saarbrücken OLGR 2009, 792 - juris RN 47).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2014 - 7 U 101/14

    Haftung eines Lebensversicherers: Fehlende Aufklärung über Funktionsweise und

    Die dem Anspruchsberechtigten vom Gesetzgeber zugebilligte Überlegungsfrist darf nicht durch das Verhalten eines Dritten verkürzt werden, auf das die Partei keinen Einfluss hat (vgl. nur OLG Celle, Urteil vom 16. Januar 2007 - 16 U 160/06, juris Rn. 68; so auch OLG München, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 27 U 29/13 - Anlage K 30 = GA V 909 ff.; a.A. OLG Bamberg, Urteil vom 9. Oktober 2014 - 1 U 39/14).
  • OLG Celle, 18.12.2008 - 16 U 101/08

    Beratungspflichten des Verkäufers einer Immobilie bei Beitritt zu einem Mietpool

    Im Hinblick auf den Beitritt zu einem Mietpool - wie er auch hier erfolgt ist - muss ebenfalls nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 9. November 2007 und 30. November 2007 - V ZR 281/06 und V ZR 284/06, beide übrigens ebenfalls die Beklagten betreffend. ebenso bereits Urteile des Senats vom 4. April 2006 - 16 U 135/05, vom 2. Mai 2005 - 16 U 285/05 sowie vom 16. Januar 2007 - 16 U 160/06) nicht nur das Risiko erhöhter Instandsetzungskosten, sondern auch das Vermietungsrisiko fremder Wohnungen nicht nur angesprochen, sondern auch - etwa durch Abschläge bei den Einnahmen oder durch Zuschläge bei den monatlichen Belastungen - angemessen bei der Darstellung der Erträge berücksichtigt werden (ebenso bereits BGH, Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 7 U 134/14

    Aufklärungspflichten des Versicherers bei Anlageberatung durch Lebensversicherung

    Denn es handelt sich, wie das Oberlandesgericht Celle (U. v. 16.1.2007, Az. 16 U 160/06) zutreffend und mit Bezug zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 134, 387 dargelegt hat, um eine Überlegungsfrist zugunsten des Gläubigers, deren Dauer durch das Verhalten Dritter nicht verkürzt werden soll, so dass ebenso wie in den Fällen des Stillstands des Verfahrens auf einen nach außen wahrnehmbaren Umstand abzustellen ist, also für die Beendigung der Hemmung erforderlich ist, dass die Partei die letzte Prozesshandlung und damit die Notwendigkeit kennt, den Prozess weiter zu betreiben.
  • OLG Stuttgart, 24.02.2010 - 9 U 58/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht zur Aufklärung

  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 7 U 134/13

    Aufklärungspflichten des Versicherers bei Anlageberatung durch Lebensversicherung

  • OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06

    Anlagevermittlung: Verjährung von wegen Beratungsmängeln geltend gemachten

  • OLG Bamberg, 16.07.2015 - 1 U 129/14

    Schadensersatz- und Erfüllungsansprüche gegen englischen Lebensversicherer

  • OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 7 U 224/13

    Lebensversicherung: Pflicht des Versicherers zur Information über Nachteile des

  • OLG München, 24.11.2014 - 21 U 5058/13

    Erfolglosigkeitsbescheinigung, Falschberatung, Schadensersatz, Hemmungswirkung,

  • OLG München, 09.03.2015 - 21 U 3190/14

    CMI: Hemmung der Verjährung durch Güteantrag

  • OLG München, 22.09.2014 - 21 U 5058/13

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung beim Abschluss einer

  • OLG Rostock, 14.07.2009 - 1 U 35/08

    Regelmäßiger Verjährungsbeginn: Kenntniserlangung des Gläubigers von

  • LG Duisburg, 24.03.2010 - 11 O 58/09
  • LG Hamburg, 03.11.2015 - 323 O 479/13

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung:

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