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   OLG Köln, 19.10.2011 - I-16 U 161/10   

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OLG Köln, 19.10.2011 - I-16 U 161/10 (https://dejure.org/2011,59501)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.2011 - I-16 U 161/10 (https://dejure.org/2011,59501)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - I-16 U 161/10 (https://dejure.org/2011,59501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • unalex.eu

    Art. 23 Brüssel I-VO, 7, 8, 9 CISG
    Gerichtsstandsvereinbarungen - Form der Gerichtsstandsvereinbarung - Schriftform - Allgemeines - Abschluss in einer Form, die den Gepflogenheiten der Parteien entspricht - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 23 Abs. 1 S. 3
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Anforderungen an die Form einer Gerichtsstandsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09

    Vereinbarkeit von online verfügbaren AGB mit der EuGVVO

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus Nr. 14 der Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klägerin, in der es heißt: "Gerichtsstand ist Köln." Denn die Voraussetzungen des Art. 23 Abs. 1 EuGVVO, der für den Fall einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung die nach Art. 2 Abs. 1 EuGVVO begründete allgemeine Zuständigkeit ausschließt und in seinem Anwendungsbereich das nationale Recht verdrängt (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2010, 136, 137), sind nicht erfüllt.

    Denn Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. b) EuGVVO verzichtet nur auf die Schriftform, setzt aber ebenso wie lit. a) eine rechtsgeschäftliche Willenseinigung der Parteien hinsichtlich der Gerichtsstandsklausel voraus (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2010, 136, 137).

    Nach Art. 5 Nr. 1 lit. b) EuGVVO ist der Erfüllungsort für Kaufverträge über bewegliche Sachen prozessrechtlich autonom danach zu bestimmen, an welchen Ort die Sachen nach dem Vertrag geliefert worden sind oder hätten geliefert werden müssen (vgl. BGH, NJW 2009, 2606; OLG Celle, NJW-RR 2010, 136, 137).

  • OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05

    Erfüllungsort

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Anfangsphase mindestens einmal ausdrücklich vereinbart worden ist und die Parteien sich in der Praxis nach ihnen gerichtet haben (vgl. OLG Hamm, NJOZ 2006, 520, 522).

    Da Art. 23 EuGVVO gewährleisten soll, dass die Einigung zwischen den Parteien zweifelsfrei feststeht und sie somit vor überraschenden Gerichtsständen schützen soll (vgl. Musielak/ Stadler , ZPO, 8. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 6), genügt der laufende Abdruck von Gerichtsstandsvereinbarungen auf Rechnungen oder Auftragsbestätigungen allein nicht ( Rauscher , Internationales Privatrecht, 3. Aufl., Rn 1809; BGH, NJW-RR 2004, 1292, 1293; OLG Hamm, NJOZ 2006, 520, 522).

  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 134/96

    Schadensersatzansprüche des Franchisenehmers wegen Schockwerbung; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10
    Sie führt nicht zur Anwendung des deutschen Kaufrechts, sondern zu dem nach deutschem Recht anwendbaren CISG (BGH NJW 1997, 3309, 3310; 1999, 1259), das als Bestandteil des deutschen Rechts und Spezialgesetz für den internationalen Warenkauf dem unvereinheitlichten deutschen Kaufrecht vorgeht.
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 4 U 72/07

    Voraussetzungen einer schriftlichen Gerichtsstandsvereinbarung; Begriff des

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10
    Dies ist bei der Auslegung des Begriffs "schriftlich" in Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. a EuGVVO zu berücksichtigen (vgl. OLG Karlsruhe, NJOZ 2009, 2282, 2284).
  • BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03

    Formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung bei mündlichem Vertragsschluss

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10
    Da Art. 23 EuGVVO gewährleisten soll, dass die Einigung zwischen den Parteien zweifelsfrei feststeht und sie somit vor überraschenden Gerichtsständen schützen soll (vgl. Musielak/ Stadler , ZPO, 8. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 6), genügt der laufende Abdruck von Gerichtsstandsvereinbarungen auf Rechnungen oder Auftragsbestätigungen allein nicht ( Rauscher , Internationales Privatrecht, 3. Aufl., Rn 1809; BGH, NJW-RR 2004, 1292, 1293; OLG Hamm, NJOZ 2006, 520, 522).
  • BGH, 22.04.2009 - VIII ZR 156/07

    Begriff des Erfüllungsorts i.S. von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10
    Nach Art. 5 Nr. 1 lit. b) EuGVVO ist der Erfüllungsort für Kaufverträge über bewegliche Sachen prozessrechtlich autonom danach zu bestimmen, an welchen Ort die Sachen nach dem Vertrag geliefert worden sind oder hätten geliefert werden müssen (vgl. BGH, NJW 2009, 2606; OLG Celle, NJW-RR 2010, 136, 137).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 4Z AR 29/01

    Gerichtsstandvereinbarungen

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10
    Verweise genügen nur dann, "wenn der Hinweis ausdrücklich erfolgt ist, eine Partei ihm also bei Anwendung normaler Sorgfalt nachgehen kann" (EuGH Urt. v. 14.12.1975, NJW 1977, 494 Colzani ./. Rüwa; vgl. auch BayOblG NJW-RR 2002, 359; Gottwald in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 27; Musielak/ Stadler , ZPO, 8. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 7).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-106/95

    MSG / Les Gravières Rhénanes

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10
    Die Formerfordernisse des Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. a bis c EuGVVO sind grundsätzlich eng auszulegen, da normalerweise den Regelungen in Art. 2 EuGVVO sowie Art. 5 EuGVVO der Vorrang gebühren soll (vgl. EuGH, NJW 1997, 1431, 1432).
  • OLG Oldenburg, 08.02.1994 - 12 U 79/93

    Gewährleistungsansprüche wegen unzurechender Aufklärung über eine erteilte

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10
    Eine solche Einigung kann angenommen werden, wenn die Parteien ihre Vertragsbeziehungen in Übereinstimmung mit den betreffenden Geschäftsbedingungen abgewickelt haben, also von beiden Parteien den AGB unterstellt worden sind ( Rauscher , Internationales Privatrecht, 3. Aufl., Rn 1809; ähnlich BGH NJW-RR 1994, 1292).
  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 256/04

    Rechtsfolgen der Rüge der internationalen Unzuständigkeit; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10
    Eine hiervon abweichende vorrangige (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1518, 1520) Vereinbarung über den Erfüllungsort haben die Parteien nicht getroffen.
  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 257/15

    Gerichtsstandsvereinbarung: Schriftformerfordernis des revidierten Luganer

    (2) In der Spruchpraxis der deutschen Oberlandesgerichte wird überwiegend die Auffassung vertreten, schriftlich im Sinne der genannten Bestimmungen bedeute, dass jeweils eine von beiden Parteien handschriftlich unterzeichnete Willenserklärung vorliegen müsse, wobei lediglich dahinstehen könne, ob sich die Erklärungen in einer einheitlichen Vertragsurkunde befänden oder sich auf zwei getrennte Schriftstücke verteilten (OLG Hamburg, OLGR 1997, 97 f.; OLG Karlsruhe, NJOZ 2009, 2282, 2284; OLG Köln, IHR 2013, 155, 156).
  • OLG Köln, 24.04.2013 - 16 U 106/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte

    Ob zur Wahrung der Schriftform stets handschriftlich unterzeichnete Willenserklärungen beider Seiten erforderlich sind (so Senatsurt. v. 19.10.2011 - 16 U 161/10; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 485; Münchener Kommentar zur ZPO- Gottwald , 3. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 25) oder - wie das Landgericht meint - von den Parteien jeweils nicht handschriftlich unterzeichnete Schriftstücke ausreichen, solange sie ihren Urheber erkennen lassen (so etwa Zöller- Geimer , ZPO, 29. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 13; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 105; Rauscher- Mankowski , Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, Stand 2011, Art. 23 Brüssel I-VO Rn. 15; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 3. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 19; Reithmann/Martiny/Hausmann, Internationales Vertragsrecht, 7. Aufl., Rn. 6435) ist umstritten und für den Anwendungsbereich des Art. 23 EuGVVO vom Bundesgerichtshof zuletzt offengelassen worden (BGH IHR 2011, 179).
  • OLG Köln, 20.05.2022 - 8 U 52/21

    Kaufpreiszahlung für Keramikfliesen; Fehlende internationale Zuständigkeit

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass auch bei Annahme der Vereinbarung eines Lieferortes kein für die Klägerin günstigeres Ergebnis eintreten würde, da bei einer "C"-Klausel von einem Lieferort am Bestimmungsort auszugehen wäre (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2011 - I-16 U 161/10 -, Rn. 32, juris zur Klausel CIP).
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