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   OLG Frankfurt, 20.06.1996 - 16 U 163/95   

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OLG Frankfurt, 20.06.1996 - 16 U 163/95 (https://dejure.org/1996,16630)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.1996 - 16 U 163/95 (https://dejure.org/1996,16630)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 16 U 163/95 (https://dejure.org/1996,16630)
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In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
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    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    OLG Frankfurt, 20.06.1996 - 16 U 163/95

    Gottfried Helnwein

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Gottfried Helnwein

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.1996 - 16 U 163/95
    Mit dem Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1439) ist auch der Senat der Auffassung, daß die Anforderungen an die Darlegungspflicht überspannt werden, wenn jemand, der eine herabsetzende Behauptung über Dritte aufstellt, die nicht seinem eigenen Erfahrungsbereich entstammt und seine eigenen Überprüfungsmöglichkeiten überspannt, sich zur Begründung nicht auf unwidersprochene Pressemitteilungen beziehen darf.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn H ..., - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Reinking, Cecilienallee 54/55, Düsseldorf - gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juni 1996 - 16 U 163/95 - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Papier, der Richter Grimm, Kühling, der Richterinnen Jaeger, Haas und der Richter Hömig, Steiner am 10. November 1998 beschlossen:.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juni 1996 - 16 U 163/95 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit es seine Klage abweist.

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