Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.03.2009 - 16 U 174/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 346 HGB, § 383 HGB
Außerbörslicher Wertpapierhandel: Abgrenzung des Kommissionsgeschäft vom Festpreisgeschäft bei einem Wertpapierkaufauftrag; Stornierung des Kundenauftrags auf Grund eines Mistrades - Judicialis
HGB § 346
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 157
Rechtsnatur von Aufträgen zum Kauf von Wertpapieren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsnatur von Aufträgen zum Kauf von Wertpapieren
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 157
Zur Stornierung von Optionsscheingeschäften wegen sog. Mistrades
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Stornierung eines kommissionsrechtlichen Ausführungsgeschäfts ohne Aufhebungsbefugnis
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.01.2008 - 21 O 261/04
- OLG Frankfurt, 04.03.2009 - 16 U 174/08
Papierfundstellen
- WM 2009, 1032
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.06.2002 - XI ZR 239/01
Rechtsstellung von Direktbanken beim Abschluß von Ausführungsgeschäften
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2009 - 16 U 174/08
Sie verteidigen das angefochtene Urteil im wesentlichen mit folgenden Argumenten: Seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.6.2002 (NJW-RR 2002, 1344) sei geklärt, daß Direktbanken wie die Beklagte im Effektengeschäft i.d.R. als Kommissionär tätig werden.a) Die Ausführung von Aufträgen zum Kauf von Wertpapieren im Wege der Kommission ist der Regelfall, und zwar auch dann, wenn eine Direktbank Wertpapieraufträge online im Internet, telefonisch oder per Telefax entgegennimmt (BGH - 25.6.2002 - XI ZR 239/01 = ZIP 2002, 1436).
- OLG Düsseldorf, 27.01.2000 - 6 U 168/98
Beachtlichkeit des Irrtums einer Bank über die Preisbildung von Optionsscheinen
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2009 - 16 U 174/08
Die durch den Kläger für seine gegenteilige Rechtsposition herangezogene Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.1.2000 (6 U 168/98, RIW 2001, 226) wäre zum einen durch die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholt, zum anderen setzte sie die Ausführung der dort beurteilten Aufträge "als sog. Festpreisgeschäfte" aber auch schon tatbestandlich voraus und nimmt zur Frage der Abgrenzung daher auch nicht Stellung. - LG Frankfurt/Main, 11.01.2008 - 21 O 261/04
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2009 - 16 U 174/08
1) das am 11.1.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-21 O 261/04, aufzuheben, soweit der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld vom 2.4.2004 zum Az. 20 B 612/03 aufgehoben und die Klage abgewiesen worden ist;.
- BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08
Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit der Änderung der Bedingungen nach …
Darin unterscheidet sich die Klausel auch von sogenannten "Mistrade"-Klauseln, die den Parteien eines Wertpapierkaufs die eng befristete Möglichkeit eröffnen, sich einseitig vom Vertrag zu lösen, wenn das Geschäft zu einem nicht marktgerechten Preis abgeschlossen wurde (vgl. hierzu Senat , Urteil vom 25. Juni 2002 - XI ZR 239/01, WM 2002, 1687, 1689; OLG Frankfurt WM 2009, 1032, 1034; Fleckner/Vollmuth, WM 2004, 1263, 1264; Koch, ZBB 2005, 265, 266; Fridrich/Seidel, BKR 2008, 497). - OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 U 188/11
Auskunftsanspruch des Anlegers bei Wertpapiergeschäften über von der Bank …
Weder hat der Kläger der Beklagten für die Beschaffung der Wertpapiere eine von ihm zu zahlende Ausführungsprovision versprochen, noch lässt der Vortrag des Klägers erkennen, dass ihm, insbesondere hinsichtlich der Preisgestaltung, gegenüber der Beklagten bei der Durchführung des Geschäfts ein Weisungsrecht zugestanden hat (vgl. zur Abgrenzung von Kommissionsgeschäft und Festpreisgeschäft auch BGH NJW 1975, 766 ff., juris, Rn. 6, OLG Frankfurt, Urt. v. 4.3.2009, 16 U 174/08, juris, Rn. 30). - OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 16 U 79/17
Wertpapierkommissionsgeschäft: Beendigung des Kaufvertrages wegen "Mistrades"
Schließlich verweist sie erneut darauf, dass ein Aufhebungsrecht bei einem Mistrade nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt ( 16 U 174/08 ) sogar einen Handelsbrauch darstelle und schon deshalb nicht unangemessen sein könne.