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   OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 16 U 176/15   

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https://dejure.org/2016,7958
OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 16 U 176/15 (https://dejure.org/2016,7958)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.04.2016 - 16 U 176/15 (https://dejure.org/2016,7958)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. April 2016 - 16 U 176/15 (https://dejure.org/2016,7958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 133 Abs. 1 InsO, § 143 Abs. 1 InsO
    Gläubigerkenntnis bei Zahlungseinstellung des Schuldners; Bewertung eigener Erklärungen des Schuldners, nicht zahlen zu können

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gläubigerkenntnis bei Zahlungseinstellung des Schuldners; Bewertung eigener Erklärungen des Schuldners, nicht zahlen zu können.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133 Abs. 1; InsO § 143 Abs. 1
    Bewertung eigener Erklärungen des Schuldners; Gläubigerkenntnis von einer Zahlungseinstellung des Schuldners; Ratenzahlungsvereinbarung; Insolvenzanfechtung; Rückgewährklage

  • rechtsportal.de

    InsO § 129 Abs. 1
    Insolvenzanfechtung auf eine Ratenzahlungsvereinbarung erfolgter Zahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hohe Beweiskraft für eine Zahlungseinstellung durch eigene Erklärungen des Schuldners

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hohe Beweiskraft für eine Zahlungseinstellung durch eigene Erklärungen des Schuldners

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Hohe Beweiskraft für eine Zahlungseinstellung durch eigene Erklärungen des Schuldners

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.12.2012 - IX ZR 3/12

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Gläubigers/Anfechtungsgegners für den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 16 U 176/15
    Ein Schuldner, der zahlungsunfähig ist und seine Zahlungsunfähigkeit kennt, handelt in aller Regel mit Benachteiligungsvorsatz, weil er weiß, dass sein Vermögen nicht reicht, um alle Gläubiger zu befriedigen, es sei denn er kann aufgrund konkreter Umstände mit einer baldigen Überwindung der Krise rechnen (BGH vom 21. Januar 2016 - IX ZR 32/14, Rz 11, zitiert nach iuris; BGH vom 7. Mai 2015 - IX ZR 95/14; BGH vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, Rn 15).

    Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ist schließlich zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit die Aufstellung einer Liquiditätsbilanz entbehrlich, wenn eine Zahlungseinstellung die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit begründet (BGH vom 21. Januar 2016, Rn 11; BGH Urteil vom 12. Februar 2015 - IX ZR 180/20; BGH vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, Rn 20).

    Dabei bedarf es der Darlegung und Feststellung der genauen Höhe der gegen die Insolvenzschuldnerin bestehender Verbindlichkeiten oder einer Unterdeckung von mindestens zehn von Hundert nicht, wenn diese Beweisanzeichen hinreichend gefestigt die Zahlungseinstellung nahelegen (BGH aaO; BGH vom 7. Mai 2015 - IX ZR 95/14, Rn 13 - zitiert nach iuris; BGH vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, Rn 20 - zitiert nach iuris).

    Gleiches gilt, wenn der Schuldner infolge der ständigen verspäteten Begleichung seiner Verbindlichkeiten einen Forderungsrückstand vor sich hergeschoben hat und demzufolge ersichtlich am Rande des finanzwirtschaftlichen Abgrundes operierte (z.B. BGH vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, Rn 20 - zitiert nach iuris).

  • BGH, 21.01.2016 - IX ZR 32/14

    Insolvenzanfechtung von Druckzahlungen an das Finanzamt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 16 U 176/15
    Ein Schuldner, der zahlungsunfähig ist und seine Zahlungsunfähigkeit kennt, handelt in aller Regel mit Benachteiligungsvorsatz, weil er weiß, dass sein Vermögen nicht reicht, um alle Gläubiger zu befriedigen, es sei denn er kann aufgrund konkreter Umstände mit einer baldigen Überwindung der Krise rechnen (BGH vom 21. Januar 2016 - IX ZR 32/14, Rz 11, zitiert nach iuris; BGH vom 7. Mai 2015 - IX ZR 95/14; BGH vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, Rn 15).

    Wie der Bundesgerichtshof hierzu bereits mit Urteilen vom 30. April 2015 und vom 21. Januar 2016 entschieden hat (IX ZR 149/14, Rn 9; BGH IX ZR 32/14, Rz 17 - jeweils zitiert nach iuris) kommt einer derartigen eigenen Erklärung des Schuldners, fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen zu können eine hohe Beweiskraft für eine Zahlungseinstellung zu (BGH aaO mwN).

  • BGH, 07.05.2015 - IX ZR 95/14

    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Indizwirkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 16 U 176/15
    Ein Schuldner, der zahlungsunfähig ist und seine Zahlungsunfähigkeit kennt, handelt in aller Regel mit Benachteiligungsvorsatz, weil er weiß, dass sein Vermögen nicht reicht, um alle Gläubiger zu befriedigen, es sei denn er kann aufgrund konkreter Umstände mit einer baldigen Überwindung der Krise rechnen (BGH vom 21. Januar 2016 - IX ZR 32/14, Rz 11, zitiert nach iuris; BGH vom 7. Mai 2015 - IX ZR 95/14; BGH vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, Rn 15).

    Dabei bedarf es der Darlegung und Feststellung der genauen Höhe der gegen die Insolvenzschuldnerin bestehender Verbindlichkeiten oder einer Unterdeckung von mindestens zehn von Hundert nicht, wenn diese Beweisanzeichen hinreichend gefestigt die Zahlungseinstellung nahelegen (BGH aaO; BGH vom 7. Mai 2015 - IX ZR 95/14, Rn 13 - zitiert nach iuris; BGH vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, Rn 20 - zitiert nach iuris).

  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 149/14

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 16 U 176/15
    Wie der Bundesgerichtshof hierzu bereits mit Urteilen vom 30. April 2015 und vom 21. Januar 2016 entschieden hat (IX ZR 149/14, Rn 9; BGH IX ZR 32/14, Rz 17 - jeweils zitiert nach iuris) kommt einer derartigen eigenen Erklärung des Schuldners, fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen zu können eine hohe Beweiskraft für eine Zahlungseinstellung zu (BGH aaO mwN).

    Wenn der Gläubiger nach einer derartigen unmissverständlichen Erklärung des Schuldners daraufhin Zahlungen entgegen nimmt, weiß er regelmäßig nach der Geschäftserfahrung, dass derartige Leistungen aus dem Schuldnervermögen die Befriedigungsmöglichkeit anderer Gläubiger vereiteln, erschweren oder verzögern werden (BGH vom 30. April 2015 - IX ZR 149/14 , Rn 9 mwN; BGH Urteil vom 6. Dezember 2012, IV ZR 3/12, Rn 21 und 23, BGH Urteil vom 26. Januar 2016, aaO, jeweils zitiert nach iuris).

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2013 - 9 U 119/11

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der drohenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 16 U 176/15
    Zwar ist es richtig, wie die Beklagte geltend macht, dass der Abschluss eines Ratenzahlungsvergleichs allein nicht zwingend zu dem Schluss führen muss, dass eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, selbst wenn aus diesem Vergleich nur verzögert erfüllt wird (BGH IX ZR 49/13; OLG Karlsruhe BeckRS 2013, 22254).
  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 49/13

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Sozialversicherungsträgers von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 16 U 176/15
    Zwar ist es richtig, wie die Beklagte geltend macht, dass der Abschluss eines Ratenzahlungsvergleichs allein nicht zwingend zu dem Schluss führen muss, dass eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, selbst wenn aus diesem Vergleich nur verzögert erfüllt wird (BGH IX ZR 49/13; OLG Karlsruhe BeckRS 2013, 22254).
  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung nach Gläubigerbefriedigung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 16 U 176/15
    Dass gilt insbesondere, wenn der Schuldner gewerblich tätig ist, weil der Gläubiger in diesem Fall mit weiteren Gläubigern des Schuldners mit ungedeckten Ansprüchen rechnen muss (BGH aaO; BGH Urteil vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11).
  • OLG Naumburg, 06.12.2017 - 5 U 96/17

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Entbehrlichkeit

    Gerade die Nichtzahlung über einen so langen Zeitraum auf eine so hohe Forderungssumme ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr bereits als ein deutliches Signal für das Bestehen von erheblichen Zahlungsschwierigkeiten zu verstehen (OLG Frankfurt, Urteil vom 6. April 2016, 16 U 176/15, Rn. 22, zitiert nach Juris).
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