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   OLG Frankfurt, 13.01.2000 - 16 U 179/99   

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https://dejure.org/2000,11846
OLG Frankfurt, 13.01.2000 - 16 U 179/99 (https://dejure.org/2000,11846)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.01.2000 - 16 U 179/99 (https://dejure.org/2000,11846)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 16 U 179/99 (https://dejure.org/2000,11846)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Zu den Voraussetzungen der Annahme einer Tatsachenbehauptung

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1219
  • afp 2000, 384
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13

    Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr

    Für eine Tatsachenmitteilung reicht es ebenfalls aus, wenn in Gestalt eines Werturteils bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten Vorgängen hervorgerufen wird, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13.01.2000, Az.: 16 U 179/99).

    (OLG Frankfurt, Urteil vom 13.01.200, 16 U 179/99; BGH, NJW 1982, 2248, 2249).

  • LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12

    Der Vergleich mit Mao und Stalin ist eine Persönlichkeitsverletzung

    Für eine Tatsachenmitteilung reicht es ebenfalls aus, wenn in Gestalt eines Werturteils bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten Vorgängen hervorgerufen wird, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13.01.2000, Az.: 16 U 179/99).

    Für eine Tatsachenmitteilung reicht es aus, wenn in Gestalt eines Werturteils bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten Vorgängen hervorgerufen wird, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (OLG Frankfurt, Urt. v. 13.01.2000, 16 U 179/99; BGH, NJW 1982, 2248, 2249).

  • OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 16 U 15/03

    Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

    Insoweit handelt es sich um das Hauptverfahren zu dem bei dem Senat unter Aktenzeichen 16 U 179/99 (= 2-03 O 275/99 LG Frankfurt am Main) anhängig gewesenen einstweiligen Verfügungsverfahren.
  • OLG Köln, 11.10.2018 - 15 U 81/17
    So ändert der wissenschaftliche Charakter einer Darstellung nichts daran, dass dabei weniger im Ringen um eine fachliche Bewertung, sondern allein als zugrundeliegende Sachverhaltsdarstellung mitgeteilte Tatsachenbehauptungen, deren Unwahrheit feststeht, nicht weiter verbreitet werden dürfen (vgl. etwa nur BVerfG v. 17.02.2000 - 1 BvR 484/99, NStZ 2000, 363; v. 04.10.1988 - 1 BvR 556/85, NJW 1989, 1789 und OLG Frankfurt v. 13.01.2000 - 16 U 179/99, juris Tz. 17; Burkhardt , in: Wenzel, a.a.O., Kap. 3 Rn. 39).
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