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   OLG Schleswig, 29.06.1989 - 16 U 201/88   

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OLG Schleswig, 29.06.1989 - 16 U 201/88 (https://dejure.org/1989,2500)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.06.1989 - 16 U 201/88 (https://dejure.org/1989,2500)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Juni 1989 - 16 U 201/88 (https://dejure.org/1989,2500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Erhöhung; Wirtschaftliche Verhältnisse des Geschädigten

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Pferde

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 470
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.1989 - 16 U 201/88
    Allerdings ist im Schrifttum und in der Rechtspr. weitgehend anerkannt, daß für die Schmerzensgeldbemessung auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Verletzten unter besonderen Umständen zu berücksichtigen sind (RGZ 76, 174; BGHZ 18, 149 ; OLG Neustadt, VersR 1958, 727; OLG Nürnberg, VersR 1965, 819; .. ).
  • RG, 24.04.1911 - VI 210/10

    Richterl. Ermessen nach § 287 ZPO; Immaterieller Schaden

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.1989 - 16 U 201/88
    Allerdings ist im Schrifttum und in der Rechtspr. weitgehend anerkannt, daß für die Schmerzensgeldbemessung auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Verletzten unter besonderen Umständen zu berücksichtigen sind (RGZ 76, 174; BGHZ 18, 149 ; OLG Neustadt, VersR 1958, 727; OLG Nürnberg, VersR 1965, 819; .. ).
  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Die Anknüpfung an die Vermögensverhältnisse sei mit dem sich aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG ergebenden, jedem Menschen in gleichem Maße, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seine Leistungen und seinen sozialen Status zukommenden sozialen Wert- und Achtungsanspruch (vgl. BVerfGE 87, 209, 228) und dem jedem Menschen in gleichem Maße zustehenden Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG) nicht vereinbar (so auch OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 470, 471; Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearb. 2005, § 253 Rn. 43; Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 7. Aufl., Rn. 1375 ff.; Slizyk, Systematische Kommentierung des Schmerzensgeldrechts, 10. Aufl. (2014), Rn. 129; Vieweg/Lorz in jurisPKBGB, 7. Aufl. 2014, § 253 Rn. 75; vgl. auch Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2014, 32. Aufl., S. 18).
  • BGH, 23.09.2010 - III ZR 246/09

    Haftung des Veranstalters eines Reit- und Springturniers für die Verletzung eines

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, muss sich der geschädigte Tierhalter die beim Schadenseintritt mitwirkende (bloße) Tiergefahr auf seinen Schadensersatzanspruch gegen den aus Verschulden haftenden Schädiger jedoch nach § 840 Abs. 3 BGB nicht anspruchsmindernd anrechnen lassen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1994 aaO; s. auch OLG Hamm aaO; OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 470 m.w.N.; Palandt/Sprau aaO § 833 Rn. 13 a.E. und § 840 Rn. 12 a.E.).
  • OLG Celle, 13.08.2018 - 20 U 7/18

    Verkehrssicherungspflicht bei mobilen Pferdeboxen

    Sie greift zu Lasten eines aus Verschulden haftenden Schädigers nach ihrem Sinngehalt auch dann ein, wenn es um den eigenen, von dem Tier mitverursachten Schaden des Tierhalters geht (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94, juris, Rn. 14; OLG Celle, Urteil vom 10. April 2018 - 14 U 147/17, juris, Rn. 19; Senatsurteile vom 14. März 2016 - 20 U 30/13, Seite 10; vom 28. April 2014 - 20 U 51/13, Seite 6 f.; OLG Hamm NJW-RR 1990, 794, 795; OLG Schleswig, Urteil vom 29. Juni 1989 - 16 U 201/88, juris, Rn. 26; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 840 Rn. 87).
  • OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17

    Betriebsgefahr, Tiergefahr, Abwägung, Seitenabstand, Begegnung Pferd

    Nach der zwar kritisierten (vgl. Vieweg in Staudinger, BGB (2015), § 840 Rn. 82 ff.), aber wohl ständigen Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. BGH, Urteil v. 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94; OLG Schleswig, Urteil v. 29. Juni 1989 - 16 U 201/88 - jeweils in juris; OLG Hamm, Urteil v. 8. Februar 1990, 6 U 143/89, in NJW-RR 1990, 794) ist eine Mithaftung des Tierhalters aus § 833 S. 1 BGB in der Regel ausgeschlossen, wenn den Mitverursacher des Schadens nicht nur eine Gefährdungshaftung - hier gemäß § 7 Abs. 1 StVG -, sondern auch eine Verschuldenshaftung aus § 823 Abs. 1 BGB trifft.
  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

    aa) Eine solche Anknüpfung an die Vermögensverhältnisse ist mit dem sich aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG ergebenden, jeden Menschen in gleichem Maße, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seine Leistungen und seinen sozialen Status zukommenden sozialen Wert- und Achtungsanspruch (vgl. BVerfGE 87, 209, 228) und dem jedem Menschen in gleichem Maße zustehenden Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG) nicht vereinbar (so auch OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 470, 471; Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearb. 2005, § 253 Rn. 43; Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 7. Aufl., Rn. 1375 ff., Slizyk, Systematische Kommentierung des Schmerzensgeldrechts, 10. Aufl. [2014], Rn. 129; Vieweg/Lorz in jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 253 Rn. 75; vgl. auch Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2014, 32. Aufl., S. 18).

    Denn auch der wirtschaftliche gut Situierte kann bescheiden leben, während ein anderer trotz schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse einen aufwendigen Lebensstil pflegen mag; zudem wäre eine ungerechtfertigte Benachteiligung des sparsamen gegenüber dem verschwenderischen Verletzten zu vermeiden (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 470, 471; Knöpfel, AcP 155, 145 f.).

    cc) Schließlich ist zu besorgen, dass die Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse jedenfalls im Endeffekt zu einer Taxierung des Schmerzensgeldes nach sozialen Klassen führen kann (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 1990, 470, 471; Slizyk, Systematische Kommentierung des Schmerzensgeldrechts, 10. Aufl. [2014], Rn. 12), gegen die sich schon das Reichsgericht aussprach (vgl. RGZ 76, 174, 176).

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

    Dies beruht auf dem Grundgedanken, daß in den Fällen, in denen auf der einen Seite nur eine Gefährdungshaftung oder eine Haftung aus vermutetem Verschulden, auf der anderen Seite jedoch erwiesenes Verschulden vorliegt, im Innenverhältnis derjenige den ganzen Schaden tragen soll, der nachweislich schuldhaft gehandelt hat (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 90, 470; Müko/Stein, BGB, 3. Aufl. § 840 Rdn. 25; Palandt/Thomas, BGB, 62. Aufl. § 840 Rdn. 10).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Eine solche Anknüpfung an die Vermögensverhältnisse ist mit dem sich aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG ergebenden, jeden Menschen in gleichem Maße, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seine Leistungen und seinen sozialen Status zukommenden sozialen Wert- und Achtungsanspruch (vgl. BVerfGE 87, 209, 228) und dem jedem Menschen in gleichem Maße zustehenden Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG) nicht vereinbar (so auch OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 470, 471; Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearb. 2005, § 253 Rn. 43; Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 7. Aufl., Rn. 1375 ff., Slizyk, Systematische Kommentierung des Schmerzensgeldrechts, 10. Aufl. (2014), Rn. 129; Vieweg/Lorz in jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 253 Rn. 75; vgl. auch Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2014, 32. Aufl., S. 18).

    Denn auch der wirtschaftlich gut Situierte kann bescheiden leben, während ein anderer trotz schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse einen aufwendigen Lebensstil pflegen mag; zudem wäre eine ungerechtfertigte Benachteiligung des sparsamen gegenüber dem verschwenderischen Verletzten zu vermeiden (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 470, 471; Knöpfel, AcP 155, 145 f.).

    Schließlich ist zu besorgen, dass die Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse jedenfalls im Endeffekt zu einer Taxierung des Schmerzensgeldes nach sozialen Klassen führen kann (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 1990, 470, 471; Slizyk, Systematische Kommentierung des Schmerzensgeldrechts, 10. Aufl. (2014), Rn. 12), gegen die sich schon das Reichsgericht aussprach (vgl. RGZ 76, 174, 176).

  • OLG Celle, 14.03.2016 - 20 U 30/13

    Verkehrssicherungspflicht eines Landwirts hinsichtlich einer neben einer

    Diese Wertung ist auf den gegebenen Fall zu übertragen mit der Folge, dass der Beklagte allein für die Folgen seiner Pflichtverletzung einzustehen hat (vergleiche zu einer ähnlichen Konstellation OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 470).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    Eine solche Anknüpfung an die Vermögensverhältnisse ist mit dem sich aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG ergebenden, jeden Menschen in gleichem Maße, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seine Leistungen und seinen sozialen Status zukommenden sozialen Wert- und Achtungsanspruch (vgl. BVerfGE 87, 209, 228) und dem jedem Menschen in gleichem Maße zustehenden Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG) nicht vereinbar (so auch OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 470, 471; Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearb. 2005, § 253 Rn. 43; Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 7. Aufl., Rn. 1375 ff., Slizyk, Systematische Kommentierung des Schmerzensgeldrechts, 10. Aufl. [2014], Rn. 129; Vieweg/Lorz in jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 253 Rn. 75; vgl. auch Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2014, 32. Aufl., S. 18).

    Denn auch der wirtschaftlich gut Situierte kann bescheiden leben, während ein anderer trotz schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse einen aufwendigen Lebensstil pflegen mag; zudem wäre eine ungerechtfertigte Benachteiligung des sparsamen gegenüber dem verschwenderischen Verletzten zu vermeiden (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 470, 471; Knöpfel, AcP 155, 145 f.).

    Schließlich ist zu besorgen, dass die Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse jedenfalls im Endeffekt zu einer Taxierung des Schmerzensgeldes nach sozialen Klassen führen kann (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 1990, 470, 471; Slizyk, Systematische Kommentierung des Schmerzensgeldrechts, 10. Aufl. [2014], Rn. 12), gegen die sich schon das Reichsgericht aussprach (vgl. RGZ 76, 174, 176).

  • OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09

    Inbrandsetzung einer Halle auf einem als Reitanlage genutzten

    Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung (OLG Schleswig, Urt. v. 29.06.1989 - 16 U 201/88, Juris Rn. 45 ff.; ebenso: Wagner in: MünchKomm, 5. Auflage, § 840 BGB Rn. 19 unter Hinweis auf RGZ 71, 7) für die Tierhalterhaftung auch die Berücksichtigung eines Mitverschuldens eines Aufsichtspflichtigen gemäß § 254 Abs. 1 BGB wegen der dem § 840 Abs. 2 BGB entsprechenden Regelung des § 840 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.
  • OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht; Umfang der

  • OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall durch Vollbremsung des vorausfahrenden

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 1 U 205/13

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII

  • LG Kiel, 12.06.2008 - 12 O 377/05

    Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung eines Verwahrungsvertrages über

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