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   OLG Dresden, 25.02.1999 - 16 U 2155/98   

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https://dejure.org/1999,13691
OLG Dresden, 25.02.1999 - 16 U 2155/98 (https://dejure.org/1999,13691)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.02.1999 - 16 U 2155/98 (https://dejure.org/1999,13691)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 16 U 2155/98 (https://dejure.org/1999,13691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauforderungssicherungsgesetz nur für Kreditgeschäfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 2; GSB §§ 1, 5
    Öffentliche Fördermittel als Baugeld im Sinne des GSB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentliche Fördermittel - Baugeld im Sinne des GSB? (IBR 2000, 79)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 19.05.2004 - 3 U 222/03

    Öffentlich-rechtliche Baugeldmittelsicherung: Darlegungs- und Beweislast für die

    Danach liegt ein bedingt vorsätzlicher Verstoß gegen das GSB vor, wenn der für die Gemeinschuldnerin tätige Geschäftsführer wusste, dass die empfangenen Gelder Baugelder waren, also Fremdmittel, die grundpfandrechtlich auf dem zu bebauenden Grundstück abgesichert waren, und er einen Verstoß gegen die Verwendungspflicht in diesem Fall billigend in Kauf genommen hat oder sich zumindest damit abgefunden hat (BGH NJW-RR 1989, 1045, 1046; OLG Dresden Urteil vom 25.2.1999, Az.: 16 U 2155/98, zitiert nach juris).

    Dem Vorwurf des bedingten Vorsatzes kann in solchen Fällen nur dadurch entgangen werden, dass eine Abweichung vom Regelfall der Fremdfinanzierung dargelegt wird oder dass es sich um einen außergewöhnlichen Fall handelt, der nicht darauf schließen lässt, dass eine grundpfandrechtlich gesicherte Fremdfinanzierung vorliegt (vgl. OLG Dresden Urteil vom 25.2.1999, Az.: 16 U 2155/98).

  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 84/99

    Öffentliche Fördermittel als Baugeld im Sinne von § 1 Abs. 3 BauFordSiG

    Das Berufungsgericht (OLG-NL 1999, 121 = OLG-Report Dresden 1999, 380 = Grundeigentum 1999, 904), ist der Auffassung, der Beklagte hafte nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 1, 5 des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen vom 1. Juni 1909 (GSB; Juris: BauFordSiG) und § 14 StGB auf Schadensersatz.
  • OLG Dresden, 08.12.1999 - 18 U 1117/99

    Zulässigkeit anderweitiger Verwendung von Baugeld; Umfang des Entnahmerechts

    Es sollte vornehmlich sichergestellt werden, dass Bauhandwerker nicht wegen des Vorrangs von Grundpfandrechten des Darlehensgebers ausfallen, obwohl sie den Grundstückswert und den Wert der Grundpfandrechte durch ihre Leistungen erhöhten (OLG Dresden vom 25.02.1999, Az.: 16 U 2155/98, OLG NL 99, 121, 122; Dr. Schulze-Hagen, Schadensersatz bei zweckwidriger Verwendung von Baugeld, NJW 1986, 2403, 2404; Hagelberg, a.a.O., Einl. S. 1).
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