Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 01.07.1994 - 16 U 222/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,30789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
AA des VV, Hoffnungen und Chancen als Gegenstand des AA des HV, Erfordernis einer Provisionsverzichtsklausel, Abschlussfolgeprovision, Bestandspflegeprovision, Abgrenzung Vermittlungsprovision / Verwaltungsprovision, Darlegungs- und Beweislast für ausgleichsfähige ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.1959 - II ZR 81/57
Zulässigkeit der Vereinbarung einer pauschalierten Provision
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.1994 - 16 U 222/93
Bestehen die bei der Vertragsfortsetzung fällig werdenden Provisionen dagegen ausschließlich aus Verwaltungsprovisionen, enthalten sie mithin keine Vergütung für die vom Vertreter erzielten Vermittlungserfolge, dann kann die Vertragsbeendigung auch keinen ausgleichsfähigen Provisionsverlust auslösen, weil der VV dann alle verdienten Abschlussprovisionen bereits vor der Vertragsbeendigung im vollen Umfang erhalten hat (unter Bezugnahme auf BGH, 04.05.1959 LS 12, BGHZ 30, 98; BB 71, 105). - BGH, 19.11.1970 - VII ZR 47/69
Berücksichtigung einer langen Vertragsdauer bei Bemessung des Ausgleichsanspruchs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.1994 - 16 U 222/93
Bestehen die bei der Vertragsfortsetzung fällig werdenden Provisionen dagegen ausschließlich aus Verwaltungsprovisionen, enthalten sie mithin keine Vergütung für die vom Vertreter erzielten Vermittlungserfolge, dann kann die Vertragsbeendigung auch keinen ausgleichsfähigen Provisionsverlust auslösen, weil der VV dann alle verdienten Abschlussprovisionen bereits vor der Vertragsbeendigung im vollen Umfang erhalten hat (unter Bezugnahme auf BGH, 04.05.1959 LS 12, BGHZ 30, 98; BB 71, 105).
- LG Frankfurt/Main, 07.07.2017 - 18 O 276/16
- Mayflower 1 -, Bestimmtheit des Klageantrags auf Abrechnung über …
Der Beklagten ist insoweit Recht zu geben, als dass Ausgleichszahlungen nach § 9 des Vertrags i.V. m. § 89b HGB zu Gunsten von Versicherungsvertretern nur dann in Betracht kommen, wenn der Provisionsanspruch trotz Beendigung des Vertrags mit dem Versicherungsvertreter dem Grunde nach besteht und sodann infolge eines vereinbarten Provisionsverzichts entfällt (OLG Hamm, Urteil v. 31.05.2012 - 18 U 148/05, BeckRS 2012, 16665; OLG Düsseldorf, Urteil v. 01.07.1994 - 16 U 222/93, BeckRS 1994, 13734).