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   OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 16 U 233/15   

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https://dejure.org/2016,24198
OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 16 U 233/15 (https://dejure.org/2016,24198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.07.2016 - 16 U 233/15 (https://dejure.org/2016,24198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 16 U 233/15 (https://dejure.org/2016,24198)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 185 BGB
    Verantwortung für Postings auf Facebook-Account

  • webshoprecht.de

    Haftung für missbräuchliche Nutzung eines Facebook-Accounts durch Dritte

  • damm-legal.de

    Inhaber von Facebook-Konto haftet bei schlechter Absicherung für Rechtsverletzungen Dritter über das Konto

  • JurPC

    Verantwortung für Postings auf Facebook-Account

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verantwortung für Postings auf Facebook-Account

  • online-und-recht.de

    Haftung des Inhabers eines Facebook-Accounts für missbräuchliche Nutzung durch einen Dritten

  • kanzlei.biz

    Inhaber eines Facebook-Accounts haftet für Missbrauch durch Dritte

  • rabüro.de

    Zur Verantwortung für Postings auf Facebook-Account

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Facebook-Account; Postings; Dritte; Verantwortlichkeit; Persönlichkeitsverletzung

  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Postings auf Facebook

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftungsrecht: Haftung für Facebook-Account

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Haftung für Nutzung eines Facebook-Accounts durch einen Dritten

  • lhr-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung für fremde Postings auf eigenem Facebook-Account

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Haftung für fremde Postings auf eigenem Facebook-Account

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der Inhaber eines Facebook-Accounts haftet für Missbrauch durch Dritte

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Inhaber von Facebook-Konto haftet bei schlechter Absicherung für Rechtsverletzungen Dritter über das Konto

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Inhaber eines Facebook-Accounts haftet für rechtswidrige Postings durch Dritte

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Haftung des Account-Inhabers bei Nutzung durch Dritte

  • heise.de (Pressebericht, 19.08.2016)

    Inhaber eines Facebook-Accounts haftet für Missbrauch seines Kontos durch Dritte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Inhabers eines Facebook-Accounts für persönlichkeitsrechtsverletzende Postings durch Dritte

  • golem.de (Pressebericht, 17.08.2016)

    Facebook-Nutzer haften für Missbrauch von Account

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Account-Inhaber bei Facebook haftet für missbräuchliche Nutzung durch Dritten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Missbrauch von Facebook-Account?

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Wer als Facebook-Nutzer seine Zugangsdaten nicht schützt, haftet für Rechtsverletzungen von seinem Account

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Inhaber eines Facebook-Accounts ist verantwortlich - auch wenn andere posten

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Facebook-Nutzer haften für fremde Postings

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Facebook-User haften für Hatespeech von Dritten auf ihrem Account

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für Nutzung von Facebook-Account durch Dritte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Inhaber von Facebook-Account haftet für Postings Dritter bei verschuldetem Accountmissbrauch

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Inhaber eines Facebook-Kontos haftet für missbräuchliche Nutzung durch Dritte

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Geldentschädigung wegen rechtsverletzender Facebook-Posts

Besprechungen u.ä.

  • new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung)

    Verantwortlichkeit eines Facebook-Nutzers für Missbrauch seines Accounts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 778
  • K&R 2016, 681
  • ZUM 2016, 875
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 16 U 233/15
    Zur Übertragbarkeit der sog. "Halzband"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.3.2009 (I ZR 114/06), die zum Missbrauch eines Mitgliedskontos bei eBay ergangen ist, auf die missbräuchliche Nutzung eines Facebook-Accounts für persönlichkeitsrechtsverletzende Postings durch Dritte.

    Leitsatz: Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Missbrauch eines Mitgliedskontos bei Ebay muss sich auch der Inhaber eines Mitgliedskontos bei Facebook Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch einen Dritten zurechnen lassen, wenn er seine Zugangsdaten nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat (vgl. BGH - I ZR 114/06 - 11.03.2009).

    Eine insoweit bei der Verwahrung der Zugangsdaten für das Mitgliedskonto gegebene Pflichtverletzung stellt einen eigenen, gegenüber den Grundsätzen der Störerhaftung selbständigen Zurechnungsgrund dar [vgl. Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 114/06 - Rn. 16].

  • LG Wiesbaden, 14.10.2015 - 5 O 73/14

    Beleidigung in sozialen Netzwerken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 16 U 233/15
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 14.10.2015 - Az. 5 O 73/14 - teilweise abgeändert.

    das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 14.10.2015 - 5 O 73/14 - aufzuheben und.

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12

    Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 16 U 233/15
    Dies verstieße gegen den Wortlaut und auch gegen den Sinn und Zweck des gesetzlichen Gebührentatbestandes in Nr. 2300 VV-RVG, der eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr hinaus nicht in das Ermessen des Rechtsanwalts stellt, sondern bestimmt, dass eine Gebühr von mehr als 1, 3 nur gefordert werden kann, wenn seine außergerichtliche Tätigkeit umfangreich oder schwierig und damit überdurchschnittlich war [vgl. BGH vom 11.07.2012 - VIII ZR 323/11 - Rn. 11 ; BGH vom 05.02.2013 - VI ZR 195/12 - Rn. 8 ].
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 16 U 233/15
    Dies verstieße gegen den Wortlaut und auch gegen den Sinn und Zweck des gesetzlichen Gebührentatbestandes in Nr. 2300 VV-RVG, der eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr hinaus nicht in das Ermessen des Rechtsanwalts stellt, sondern bestimmt, dass eine Gebühr von mehr als 1, 3 nur gefordert werden kann, wenn seine außergerichtliche Tätigkeit umfangreich oder schwierig und damit überdurchschnittlich war [vgl. BGH vom 11.07.2012 - VIII ZR 323/11 - Rn. 11 ; BGH vom 05.02.2013 - VI ZR 195/12 - Rn. 8 ].
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 16 U 233/15
    In diesen Fällen trifft den Beklagten als Inhaber des Facebook-Account jedoch eine sekundäre Darlegungslast [vgl. BGH Urt. 12.5.2010 - I ZR 1212/08 - Sommer unseres Lebens - Rn. 12; Urt. v. 8.1.12014 - I ZR 169/12 - BearShare - Rn. 16; Urt. v. 11.6.2015 - I ZR 75/14 - Tauschbörse III - Rn. 37], welcher nach Auffassung des BGH bei dem Inhaber eines Internetanschlusses dadurch Genüge getan wird, dass er vorträgt, ob zum Verletzungszeitpunkt andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Frage kommen.
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 16 U 233/15
    In diesen Fällen trifft den Beklagten als Inhaber des Facebook-Account jedoch eine sekundäre Darlegungslast [vgl. BGH Urt. 12.5.2010 - I ZR 1212/08 - Sommer unseres Lebens - Rn. 12; Urt. v. 8.1.12014 - I ZR 169/12 - BearShare - Rn. 16; Urt. v. 11.6.2015 - I ZR 75/14 - Tauschbörse III - Rn. 37], welcher nach Auffassung des BGH bei dem Inhaber eines Internetanschlusses dadurch Genüge getan wird, dass er vorträgt, ob zum Verletzungszeitpunkt andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Frage kommen.
  • AG Brandenburg, 31.01.2018 - 31 C 212/17

    Keine Berechtigung zur Übertragung eines Facebook-Accounts

    Eine insoweit bei der Verwahrung der Zugangsdaten für das Mitgliedskonto gegebene Pflichtverletzung würde nämlich einen eigenen, gegenüber den Grundsätzen der Störerhaftung selbständigen Zurechnungsgrund darstellen ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 21.07.2016, Az.: 16 U 233/15, u.a. in: MMR 2016, Seiten 778 ff.; Lange , in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Auflage 2017, Stand: 27.12.2017, § 823 Abs. 1 BGB, Rn. 53 ).
  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 3 O 127/18

    Zur Störerhaftunghaftung für einen Facebook-Account

    Das OLG Frankfurt a.M. hat insoweit ausgeführt (OLG Frankfurt a.M. MMR 2016, 778 Rn. 26 ff.):.
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