Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 16 U 251/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15092
OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 16 U 251/15 (https://dejure.org/2016,15092)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.04.2016 - 16 U 251/15 (https://dejure.org/2016,15092)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. April 2016 - 16 U 251/15 (https://dejure.org/2016,15092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,15092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Hessen

    § 22 KUG, § 23 KUG
    Persönlichkeitsschutz im Internet

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Teilnahme an Demonstration ist noch keine Einwilligung in Veröffentlichung von Bildausschnitt einer Person

  • JurPC

    Persönlichkeitsschutz im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönlichkeitsschutz im Internet

  • online-und-recht.de

    Durch Teilnahme an Demonstration keine konkludente Einwilligung in Foto-Veröffentlichung

  • debier datenbank

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KUG § 22; KUG § 23
    Meinungsfreiheit; Persönlichkeitsschutz; Bildnisschutz im Internet

  • rechtsportal.de

    KUG § 22 ; KUG § 23
    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Veröffentlichung von herausgeschnittenen Einzelbildern einer an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmenden Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Fotorecht: Keine konkludente Einwilligung in Veröffentlichung von Fotografien wegen Teilnahme an öffentlicher Veranstaltung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an öffentlicher Veranstaltung ist keine konkludente Einwilligung in Veröffentlichung herausgeschnittener Einzelbilder einer Person

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Teilnahme an Demo ist keine Einwilligung in Veröffentlichung von Einzelbildern einer Person

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrecht: Teilnahme an Veranstaltung begründet keine Einwilligung in Einzelbildveröffentlichung

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Teilnahme an öffentl. Veranstaltung ist keine Einwilligung in die Veröffentlichung von herausgeschnittenen Einzelbildern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine konkludente Einwilligung in eine Bildveröffentlichung durch Teilnahme an Veranstaltung

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an Demonstration ist keine Einwilligung zur Einzelbildveröffentlichung

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Teilnehmer einer Demo willigt nicht automatisch in die Veröffentlichung seines Bildes ein

Besprechungen u.ä. (3)

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Recht am eigenen Bild bei Versammlungen - Bildausschnitt

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Recht am eigenen Bild bei Versammlungen - Bildausschnitt

  • mycsc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Fotorecht im Zeitalter von Facebook und Co.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14

    Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 16 U 251/15
    Die Kammer des Landgerichts beurteilt die Zulässigkeit der Bildveröffentlichung im Ansatz auch zu Recht nach dem abgestuften und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgeprägten Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG, das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerfG vom 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08) als auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht in Einklang steht (BGH vom 13.04.2010 - VI ZR 125/08 - "Charlotte im Himmel" Rn 12 ff mwN; EGMR vom 7.02.2012 - 39954/08 - Axel Springer AG; BGH Urteil vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14 zitiert nach iuris).

    Dabei ist von dem Informationswert der Wortbildberichtbestattung im Gesamtkontext auszugehen (zum Ganzen ferner: BGH vom 18.10.2011 - VI ZR 5/10 - Die lange Nacht der GOLDKINDER"; BVerfG Beschluss vom 14.09.2010 1 BvR 1842/08; BGH Urteil vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14 Rn14 ff.).

    Bei der Abbildung von unbekannten Personen, die im Zusammenhang mit einem Ereignis von allgemeinem öffentlichen Interesse zufällig mit abgebildet werden, ist ebenfalls eine Interessenabwägung erforderlich, dabei ist aber den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen besonders Rechnung zu tragen (BGH Urteil vom 21. April 2015 - VI ZR 245/14, Rn 21), zitiert nach [...]).

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 16 U 251/15
    Für die Beantwortung dieser Frage, ist der Erklärungswert des als Einwilligung zu wertenden Verhaltens im Wege der Auslegung zu ermitteln (BVerfG vom 14.09.2010 -1 BvR 2538/08 Rn 44; BGH vom 18.10.2011 "Die lange Nacht der GOLDKINDER"-VI ZR 5/10 Rn 6 - zitiert nach iuris).

    Die Kammer des Landgerichts beurteilt die Zulässigkeit der Bildveröffentlichung im Ansatz auch zu Recht nach dem abgestuften und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgeprägten Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG, das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerfG vom 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08) als auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht in Einklang steht (BGH vom 13.04.2010 - VI ZR 125/08 - "Charlotte im Himmel" Rn 12 ff mwN; EGMR vom 7.02.2012 - 39954/08 - Axel Springer AG; BGH Urteil vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14 zitiert nach iuris).

    Dabei ist von dem Informationswert der Wortbildberichtbestattung im Gesamtkontext auszugehen (zum Ganzen ferner: BGH vom 18.10.2011 - VI ZR 5/10 - Die lange Nacht der GOLDKINDER"; BVerfG Beschluss vom 14.09.2010 1 BvR 1842/08; BGH Urteil vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14 Rn14 ff.).

  • BGH, 18.10.2011 - VI ZR 5/10

    Persönlichkeitsschutz in den Medien: Zulässigkeit der Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 16 U 251/15
    Für die Beantwortung dieser Frage, ist der Erklärungswert des als Einwilligung zu wertenden Verhaltens im Wege der Auslegung zu ermitteln (BVerfG vom 14.09.2010 -1 BvR 2538/08 Rn 44; BGH vom 18.10.2011 "Die lange Nacht der GOLDKINDER"-VI ZR 5/10 Rn 6 - zitiert nach iuris).

    Dabei ist von dem Informationswert der Wortbildberichtbestattung im Gesamtkontext auszugehen (zum Ganzen ferner: BGH vom 18.10.2011 - VI ZR 5/10 - Die lange Nacht der GOLDKINDER"; BVerfG Beschluss vom 14.09.2010 1 BvR 1842/08; BGH Urteil vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14 Rn14 ff.).

  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 16 U 251/15
    Die Kammer des Landgerichts beurteilt die Zulässigkeit der Bildveröffentlichung im Ansatz auch zu Recht nach dem abgestuften und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgeprägten Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG, das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerfG vom 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08) als auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht in Einklang steht (BGH vom 13.04.2010 - VI ZR 125/08 - "Charlotte im Himmel" Rn 12 ff mwN; EGMR vom 7.02.2012 - 39954/08 - Axel Springer AG; BGH Urteil vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14 zitiert nach iuris).

    Er umfasst alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse, nicht nur Vorgänge von historischer Bedeutung (BGH vom 13.04.2010 - VI ZR 125/08 - "Charlotte im Himmel" Rn 12 ff mwN).

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 206/08

    Konkludente Einwilligung zur Ausstrahlung eines Fernsehbeitrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 16 U 251/15
    Zwar hat der Senat in anderem Zusammenhang bereits entschieden, dass eine Person keinen Anspruch darauf hat, von anderen so dargestellt zu werden, wie sie sich selbst sieht oder gesehen werden möchte (OLG Frankfurt Urteil vom 4. Juni 2009, 16 U 206/08 zitiert nach [...], Rn 52).
  • EGMR, 07.02.2012 - 39954/08

    Axel Springer AG in Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 16 U 251/15
    Die Kammer des Landgerichts beurteilt die Zulässigkeit der Bildveröffentlichung im Ansatz auch zu Recht nach dem abgestuften und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgeprägten Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG, das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerfG vom 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08) als auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht in Einklang steht (BGH vom 13.04.2010 - VI ZR 125/08 - "Charlotte im Himmel" Rn 12 ff mwN; EGMR vom 7.02.2012 - 39954/08 - Axel Springer AG; BGH Urteil vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14 zitiert nach iuris).
  • BGH, 24.10.2023 - II ZB 3/23

    Auskunftsersuchen des Gesellschafters betreffend die Namen, Anschriften und

    Es muss vielmehr den Gesellschaftern überlassen bleiben, auf welchem Weg und in welcher Weise sie sich an ihre Mitgesellschafter wenden wollen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2011 - II ZR 187/09, ZIP 2011, 322 Rn. 17; Beschluss vom 22. Februar 2016 - II ZR 48/15, ZD 2016, 586 Rn. 13 mwN).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16

    Unterlassung und Widerruf von beanstandeten Facebook-Blogbeiträgen

    Der Beklagte hat auch nicht konkret dargelegt, dass und nach welchen konkreten Kriterien mit dem Blog, z.B. nach den gewählten Voreinstellungen des Facebook-Auftritts der Gruppe, nur ein abgegrenzter Personenkreis angesprochen wird oder er den Inhalt nur mit auf andere Weise begrenzten Erklärungswirkung oder Reichweite eingestellt hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. April 2016, 16 U 251/15 - Rn. 26, zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 05.10.2017 - 3 O 352/16

    Wer sich bei einer öffentlichen Veranstaltung in Pose fotografieren lässt und

    Hier würde die Einwilligung des Beklagten gemäß Ziffer 11.1 der AGB der UEFA möglicherweise die Abbildung im Rahmen der Berichterstattung unmittelbar über das sportliche Ereignis im Rahmen decken, z.B. das Zeigen von Live-Bildern oder Bildern aus dem Stadion in Zusammenfassungen, wobei auch schon zweifelhaft ist, ob der Beklagte hierbei - wie geschehen - allein auf der Grundlage dieser Einwilligung aus der Menge herausgegriffen werden dürfte (vgl. OLG Frankfurt a.M. K&R 2016, 524; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.04.2016 - 2-03 O 65/15, BeckRS 2016, 11760; Ernst, AfP 2015, 401, 404 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht