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   OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - I-16 U 275/06   

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https://dejure.org/2008,5638
OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - I-16 U 275/06 (https://dejure.org/2008,5638)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2008 - I-16 U 275/06 (https://dejure.org/2008,5638)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2008 - I-16 U 275/06 (https://dejure.org/2008,5638)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Positive Vertragsverletzung (PVV) im Rahmen verletzter Aufklärungspflichten eines Anlageberaters; Inhalt und Umfang der Beratungspflicht eines Geldanlageberaters; Informationspflicht des Anlageberaters im Hinblick auf negative Bewertungen einer Anlagemöglichkeit in der ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § ... 543 Abs. 2; ; BGB § 195 n.F.; ; BGB § 199 n.F.; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 199 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 199 Abs. 1 Ziff. 2 n.F.; ; BGB § 203; ; BGB § 204 Abs. 1 Ziff. 1; ; BGB § 222 Abs. 1; ; BGB § 278; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Anlageberatungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Immobilienfonds, Medienfonds, Anlageberatung, Aufklärungspflicht des Anlageberaters über negative Presseberichterstattung, Darlegungs- und Beweislast bei behaupteten Beratungsfehlern, grob fahrlässige Unkenntnis im Zusammenhang mit der Frage des Verjährungsbeginns, ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06
    Von einem Anlagevermittler dagegen wird lediglich eine Auskunftserteilung erwartet (vgl. zur Abgrenzung BGH NJW-RR 1993, 1114 (1114); BGH ZIP 2004, 1055 (1057) m. w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2004, Az. 4 U 37/04).

    Maßgeblich ist einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden, andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (BGHZ 123, 126, 128f; BGHZ 158, 110, 121; BGH, Urteil vom 25.09.2007 Az. XI ZR 320/06; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2006, Az. 6 U 84/05; OLG Celle OLGR 2002, 265 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 08.10.2004, Az. 13 U 243/03).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06
    Maßgeblich ist einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden, andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (BGHZ 123, 126, 128f; BGHZ 158, 110, 121; BGH, Urteil vom 25.09.2007 Az. XI ZR 320/06; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2006, Az. 6 U 84/05; OLG Celle OLGR 2002, 265 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 08.10.2004, Az. 13 U 243/03).

    Über die Aufklärung allgemeiner Risiken hinaus obliegt es dem Anlageberater nämlich grundsätzlich auch, vorhandene Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse auszuwerten und dem Interessenten kritische Pressestimmen, zumindest dem Inhalt und dem Tatsachenkern nach - gegebenenfalls kommentiert - zur Kenntnis zu bringen (vgl. OLG Celle OLGR Celle 2002, 265 ff. mwN; OLG Stuttgart WM 2006, 1100 mwN; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 479; OLG Düsseldorf WM 1996, 1082, 1086.; BGH NJW 1993, 2433 ff.) Denn es ist zu berücksichtigen, dass der Informationsbedarf des Anlegers über aktuelle Entwicklungen, wie sie sich aus der Wirtschaftspresse ergeben, besonders groß ist und gerade wegen ihrer Aktualität auch nicht umfänglich aus Emissionsprospekten gedeckt werden kann.

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06
    Unabhängig davon, dass ein Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, in der Regel bereits durch den Erwerb geschädigt ist (vgl. BGH NJW 2005, 1579 f. m.w.N.), ist auch das Vorbringen des Klägers im Schriftsatz vom 16. Mai 2006 (Bl. 460 der Gerichtsakte), die katastrophale Situation des ... habe auch den 8. und 9. ... mit in die Tiefe gezogen, da ihr Vermögenswert in 2000 bezogen auf das Beteiligungskapital nur noch 18% (8. ...) bzw 43 % (9. ...) betragen habe, von der Beklagten nicht bestritten worden.
  • OLG Frankfurt, 08.10.2004 - 13 U 243/03

    Risikoaufklärung hinsichtlich Anlageentscheidung durch Prospekt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06
    Maßgeblich ist einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden, andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (BGHZ 123, 126, 128f; BGHZ 158, 110, 121; BGH, Urteil vom 25.09.2007 Az. XI ZR 320/06; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2006, Az. 6 U 84/05; OLG Celle OLGR 2002, 265 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 08.10.2004, Az. 13 U 243/03).
  • OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05

    Schadensersatz nach Erwerb von Fondsbeteiligungen: Prospekthaftung und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06
    Über die Aufklärung allgemeiner Risiken hinaus obliegt es dem Anlageberater nämlich grundsätzlich auch, vorhandene Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse auszuwerten und dem Interessenten kritische Pressestimmen, zumindest dem Inhalt und dem Tatsachenkern nach - gegebenenfalls kommentiert - zur Kenntnis zu bringen (vgl. OLG Celle OLGR Celle 2002, 265 ff. mwN; OLG Stuttgart WM 2006, 1100 mwN; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 479; OLG Düsseldorf WM 1996, 1082, 1086.; BGH NJW 1993, 2433 ff.) Denn es ist zu berücksichtigen, dass der Informationsbedarf des Anlegers über aktuelle Entwicklungen, wie sie sich aus der Wirtschaftspresse ergeben, besonders groß ist und gerade wegen ihrer Aktualität auch nicht umfänglich aus Emissionsprospekten gedeckt werden kann.
  • BGH, 06.03.2001 - VI ZR 30/00

    Kenntnis von der Person des Schädigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Gläubiger sich die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe beschaffen kann oder auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeiten nicht nutzt (vgl. BGH NJW 1990, 2808; BGH NJW 2001, 1721).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06
    Maßgeblich ist einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden, andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (BGHZ 123, 126, 128f; BGHZ 158, 110, 121; BGH, Urteil vom 25.09.2007 Az. XI ZR 320/06; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2006, Az. 6 U 84/05; OLG Celle OLGR 2002, 265 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 08.10.2004, Az. 13 U 243/03).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06
    Für den Beginn der Verjährungsfrist nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB i.V.m. § 195 BGB ist jedoch nicht allein der Stichtag des 1. Januar 2002 maßgeblich, vielmehr müssen auch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen (vgl. nunmehr BGH WM 2007, 639 ff. = NJW 2007, 1584).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2006 - 6 U 84/05

    Voraussetzungen für einen stillschweigend geschlossenen Anlageberatungsvertrag -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06
    Maßgeblich ist einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden, andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (BGHZ 123, 126, 128f; BGHZ 158, 110, 121; BGH, Urteil vom 25.09.2007 Az. XI ZR 320/06; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2006, Az. 6 U 84/05; OLG Celle OLGR 2002, 265 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 08.10.2004, Az. 13 U 243/03).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06
    Von einem Anlagevermittler dagegen wird lediglich eine Auskunftserteilung erwartet (vgl. zur Abgrenzung BGH NJW-RR 1993, 1114 (1114); BGH ZIP 2004, 1055 (1057) m. w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2004, Az. 4 U 37/04).
  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 4 U 37/04

    - AWD 93 -, DLF 94/17, Miss Saigon, Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter

  • BGH, 10.04.1990 - VI ZR 288/89

    Verjährungsbeginn bei Unterlassen einer Aufklärung

  • OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 23 U 136/99

    Beratervertrag: Umfang der Plausibilitätsprüfung eines Anlageberaters bei

  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 6 U 138/94
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Eine Reihe von Oberlandesgerichten hält es für einen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechtfertigenden schweren Verstoß gegen die Gebote des eigenen Interesses des Anlageinteressenten, wenn er es im Zusammenhang mit einer bedeutsamen Investitionsentscheidung unterlässt, den ihm von einem Anlageberater oder einem Anlagevermittler zur Verfügung gestellten Anlageprospekt durchzulesen, und aus diesem Grunde nicht bemerkt, dass er falsch beraten oder ihm eine unrichtige Auskunft erteilt worden ist (so OLG Frankfurt am Main, OLGR 2008, 880, 881 f und Beschluss vom 20. September 2007 - 14 W 75/07 - juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 18. April 2008 - I-16 U 275/06 - juris Rn. 58 ff; OLG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 13 U 10/08 - juris Rn. 7 f; Brandenburgisches OLG, Urteile vom 19. Februar 2009 - 12 U 140/08 - juris Rn. 26 ff und vom 30. April 2009 - 12 U 225/08 - juris Rn. 24; OLG Celle, OLGR 2009, 121) Dabei wird teilweise grob fahrlässige Unkenntnis selbst für den Fall bejaht, dass der Prospekt erst bei oder sogar kurz nach der Zeichnung übergeben worden ist (OLG Köln aaO; Brandenburgisches OLG aaO), teilweise nur für den Fall, dass der Prospekt ausreichende Zeit vor dem abschließenden Beratungsgespräch vorgelegen hat (OLG Celle aaO).
  • OLG Köln, 25.08.2009 - 24 U 154/08

    Haftung eines Anlageberaters

    Unabhängig von solchen konkreten Anlässen mag ein Anleger zwar im eigenen Interesse gehalten sein, einen übergebenen Prospekt zu studieren und auch die darin enthaltenen Risikohinweise zur Kenntnis zu nehmen (BGH, Urt. v. 12.07.2007, III ZR 145/06, NJW-RR 2007, 1692 f.); grobe Fahrlässigkeit fällt ihm dann jedoch nach Einschätzung des Senats nicht zur Last (ebenso OLG München, Urt. v. 06.09.2006, 20 U 2694/06; OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2007, 4 U 98/07; a.A. OLG Celle, MDR 2009, 438 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2008, 880 ff.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.04.2008, I-16 U 275/06; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.02.2009, 12 U 140/08).
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 28 U 9/09

    Haftung des Vermittlers einer Anlage in Kapitallebensversicherungen mit einem

    Eine besonders schwere Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist unter anderem gegeben, wenn der Geschädigte auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeiten nicht nutzt und sich auf diese Weise dem gebotenen Kenntnisstand verschließt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. Januar 2008 - 18 U 28/07, BKR 2009, 82, 83 = juris, Tz. 19; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2008 - 16 U 275/06, juris, Tz. 59).

    Es mag zwar im Einzelfall sein, dass das Vertrauen auf die Angaben eines Auskunftgebers die Annahme grober Fahrlässigkeit nicht ausschließt, wenn der Anleger ihm überreichte Unterlagen nicht liest (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2008 - 16 U 275/06, juris, Tz. 63).

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2010 - 16 U 171/08

    Pflichten des Anlageberaters

    Inhalt und Umfang der Beratungspflichten des Anlageberaters hängen von den Umständen des Einzelfalles ab, allerdings muss die Beratung anlage- und objektgerecht sein, wobei maßgeblich einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits allgemeine Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes sowie weitere spezielle Risiken entscheidend sind, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (BGH, Urteil vom 25.09.2007, a. a. O.; Senatsurteil vom 18.04.2008, Az. I-16 U 275/06; zitiert nach juris).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Gläubiger sich die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe beschaffen kann oder auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeiten nicht nutzt (vgl. BGH NJW 1990, 2808; BGH NJW 2001, 1721; Senatsentscheidung vom 18.04.2008, AZ 16 U 275/06 ).

  • OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08

    Anspruchsverjährung: Beginn der kenntnisabhängigen Regelverjährungsfrist in

    Entsprechend ist entgegen der Ansicht des Klägers auch die Rechtsprechung zur Frage eines etwaigen Mitverschuldens eines Anlegers, der sich auf die mündlichen Ausführungen des Anlagevermittlers verlässt und dessen Angaben nicht anhand eines Prospektes verifiziert, auf den hier zu entscheidenden Fall nicht zu übertragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2008 - I-16 U 275/06 Rz. 63 - zitiert nach juris ).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08

    Kapitalanlagerecht: Umfang der Beratungspflicht bei steuersparenden, finanzierten

    Inhalt und Umfang der Beratungspflichten des Anlageberaters bzw. -vermittlers hängen von den Umständen des Einzelfalles ab, allerdings muss die Beratung anlage- und objektgerecht sein, wobei maßgeblich einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits allgemeine Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes sowie weitere spezielle Risiken sind, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (BGH, Urteil vom 25.09.2007, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2008, Az. I-16 U 275/06; zitiert nach juris).

    Ein solches Verhalten liegt etwa vor, wenn ein Anleger einen ihm erst nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung zu einem Immobilienfonds übergebenen Prospekt nicht zur Kenntnis nimmt, aus dem sich die Risiken der gewählten Geldanlage ohne weiteres entnehmen lassen (so der Senat bereits im Rechtsstreit 12 U 140/08, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2008, a. a. O.).

  • LG Wuppertal, 05.11.2008 - 3 O 151/08
    Für den Beginn der Verjährungsfrist nach Artikel 229 § 6 IV 1 EGBGB i.V.m. § 195 BGB ist nicht allein der Stichtag des 1. Januar 2002 maßgeblich, vielmehr müssen auch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 I Nr. 2 BGB vorliegen (vgl. BGH NJW 2007, 1584; OLG Z1, Urteil vom 18.04.2008, I-16 U 275/06).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2009 - 1 O 536/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus einem Beratungsfehler bei Möglichkeit

    Dem steht schließlich auch nicht entgegen, dass der Zedent grundsätzlich auf die Angaben der Beklagten vertrauen durfte und allein die Übergabe des Prospektes die Annahme eines Beratungsfehlers nicht ausschließt; es ist vielmehr zu unterscheiden zwischen der Annahme eines dem Anlageberater vorzuwerfenden Beratungsfehlers und einem - für die Beurteilung grob fahrlässiger Unkenntnis relevanten - Verstoß des Anlegers gegen Gebote der eigenen Interessenswahrung (vgl. Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.4.2008, Az.: I-16 U 275/06 zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt).
  • SG Düsseldorf, 13.11.2008 - S 16 U 221/07

    Gewährung von Rente als vorläufige Entschädigung nach einem höheren Grad der MdE

    Nach erfolglosem Widerspruch (Widerspruchsbescheid vom 16.11.2006) verfolgt der Kläger sein Begehren, das zunächst vom Sozialgericht unter dem Aktenzeichen: S 16 U 275/06 geführt worden ist, weiter.
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