Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 16 U 33/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Ausbeutung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB
- rabüro.de
Zur Frage des wucherähnlichen Geschäftes bei einem Hausverkauf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Ausbeutung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89
Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 16 U 33/10
Liegt nicht nur ein auffälliges, sondern ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, spricht eine tatsächliche Vermutung für die Annahme der Ausbeutung der Situation (BGH, NJW-RR 1990, 1199). - BGH, 08.02.1994 - XI ZR 77/93
Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 16 U 33/10
Da damit auch die Auflassung des Miteigentumsanteils von 9/10 als Teil des Erfüllungsgeschäfts nichtig ist (vgl. BGH, NJW 1994, 1275), ist der - im Grundbuch eingetragene - Beklagte nicht (Mit-) Eigentümer des Grundstücks geworden, so dass das Grundbuch unrichtig ist.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 24.01.2012 - 16 U 33/10 |
Zitiervorschläge
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