Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,813
OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98 (https://dejure.org/1999,813)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.02.1999 - 16 U 33/98 (https://dejure.org/1999,813)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 1999 - 16 U 33/98 (https://dejure.org/1999,813)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Kein auch nur teilweiser Ersatz für Unfallschäden bei Verschweigen inkompatibler Vorschäden

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; ZPO § 287
    Kein Schadensersatz bei ungeklärten inkompatiblen Schäden am Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 286, 287
    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Inkompatible Schäden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegungslast und Beweislast eines Unfallgeschädigten hinsichtlich der tatsächlich durch den Verkehrsunfall verursachten Fahrzeugschäden bei bestehenden und verheimlichten Vorschäden

  • ra-frese.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Schadensersatz trotz eventueller Vorschäden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1324
  • NZV 1999, 378
  • VersR 1999, 865
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 14.07.1997 - 16 U 7/97
    Auszug aus OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98
    Denn auf Grund dieses Vorschadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch das frühere Ereignis verursacht worden sind und/oder dass dort bereits erhebliche Vorschäden vorhanden waren (vgl. dazu Senat, Urteil vom 05.02.1996 - 16 U 54/95 = OLGR 96, 202; Urteil vom 14.07.1997 - 16 U 7/97).
  • OLG Köln, 05.02.1996 - 16 U 54/95

    Vorschäden bei Personenschäden

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98
    Denn auf Grund dieses Vorschadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch das frühere Ereignis verursacht worden sind und/oder dass dort bereits erhebliche Vorschäden vorhanden waren (vgl. dazu Senat, Urteil vom 05.02.1996 - 16 U 54/95 = OLGR 96, 202; Urteil vom 14.07.1997 - 16 U 7/97).
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    bb) Das OLG Köln hat allerdings, wie der Senat nicht verkennt, in einer späteren Entscheidung seine Rechtsprechung dahin verallgemeinert, daß einem Kläger, der jeden Vorschaden bestreitet, der Ersatz auch hinsichtlich kompatibler Schäden zu versagen ist, weil sich aufgrund des nicht kompatiblen Schadens nicht "ausschließen" lasse, daß auch die kompatiblen Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden seien (NZV 1999, 378 = VersR 1999, 865; ebenso OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2004, 3610 [3612]; LG Dresden SP 2001, 335; LG Hanau SP 2004, 368; AG Mühlheim SVR 2004, 466; AG Neuss SP 2005, 197).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07

    Zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall mit einer einzigen

    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lasse sich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sein könnten (OLG Frankfurt ZfS 2005, 69; OLG Celle OLGR 2004, 175; OLG Köln NZV 1999, 378; KG Schaden Praxis 2008, 21; dagegen: OLG München NZV 2006, 261).
  • OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer

    Der Kläger kann selbst kompatible Schäden - d.h. solche, die an sich durch die Kollision mit dem gegnerischen entstanden sein können - nicht ersetzt verlangen, solange es - wie vorliegend gegeben - möglich ist, daß sie auch bereits durch einen der Vorschäden verursacht worden sein können (vgl. OLG Köln, VersR 99, 865 - welcher Rechtsprechung auch der Senat, dem der hier entscheidende Einzelrichter angehört, ebenso wie dieser selbst in ständiger Rechtsprechung folgen; Landgericht Hamburg vom 19.2.91, Anlage B 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht