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   OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06   

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https://dejure.org/2006,1446
OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06 (https://dejure.org/2006,1446)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.2006 - 16 U 40/06 (https://dejure.org/2006,1446)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 16 U 40/06 (https://dejure.org/2006,1446)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich Auswahl und Kontrolle eines Vertragshotels; Anforderungen an die sicherheitsrelevante Überprüfung ausländischer Hotelanlagen; Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises bei der Kausalitätsfeststellung; ...

  • unalex.eu

    Art. 4, 17 Rom II-VO
    Allgemeine Kollisionsnorm - Anknüpfung bei gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Parteien - Sicherheits- und Verhaltensregeln - Regelungsinhalt

  • reise-recht-wiki.de

    Sturz vom Hotelbalkon wegen unzureichender Höhe der Balkonbrüstung

  • Judicialis

    BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § ... 254; ; BGB § 278; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 651 c Abs. 1; ; BGB § 651 f; ; BGB § 651 f Abs. 1; ; BGB § 651 f Abs. 1 Hs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 844 Abs. 1; ; BGB § 1968; ; ZPO § 531 Abs. 2 Ziff. 3; ; RVG § 13; ; RVG § 14; ; VV RVG Nr. 2400

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisevertrag

  • RA Kotz

    Balkonsturz - Verkehrssicherungspflichtverletzung - Haftung des Reiseveranstalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 253 § 651a § 651c § 651f
    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Ausgestaltung der Balkonbrüstung im Vertragshotel - Höhe des Schmerzensgeldes bei Tod des Ehemannes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Touristen sind auch mal blau

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Reiseveranstalter und die Balkonbrüstung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Reiseveranstalter und die Balkonbrüstung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Tödlicher Balkonsturz - Schadensersatzanspruch

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Sturz über Balkonbrüstung wegen zu niedriger Brüstung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tödlicher Sturz vom Balkon - Reiseveranstalter haftet für zu niedrige Balkonbrüstung seines Vertragshotels

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reiseveranstalter haftet für Unfall wegen zu niedriger Balkonbrüstung - Witwe erhält Schadenersatz nach tödlichem Sturz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1005
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06
    Er muss sich insbesondere vergewissern, dass die von ihm unter Vertrag genommenen Hotels einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten (vgl. BGH NJW 2006, 3268 ff, 3269; BGHZ 103, 298 ff., 304), wobei es sich bei dieser Pflicht zugleich um eine reisevertragliche Obhut- und Fürsorgepflicht handelt, deren Verletzung einen Reisemangel begründet.

    Denn dieser hatte u.a. auch die Balkone des Hotels selbst zu betreten und zu überprüfen (vgl. BGH NJW 2006, 3268 ff, 3270).

    Die Anwendung der Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins bei der Kausalitätsfeststellung ist immer dann geboten, wenn sich in dem Schadensereignis gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, der durch die Sicherungspflicht entgegengewirkt werden sollte (BGH NJW 2006, 3268 ff, 3270; 1994, 945, 946).

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06
    Er muss sich insbesondere vergewissern, dass die von ihm unter Vertrag genommenen Hotels einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten (vgl. BGH NJW 2006, 3268 ff, 3269; BGHZ 103, 298 ff., 304), wobei es sich bei dieser Pflicht zugleich um eine reisevertragliche Obhut- und Fürsorgepflicht handelt, deren Verletzung einen Reisemangel begründet.

    Dabei kann dahinstehen, ob sich der Reiseveranstalter auch im Ausland auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, d.h. die bau-, feuer- und gesundheitspolizeiliche Genehmigung und Überwachung verlassen darf, oder ob er sich im Hinblick darauf, dass im Ausland unter Umständen sowohl für die Vorschriften als auch die Überwachung andere Maßstäbe gelten als im Inland, immer selbst davon überzeugen muss, dass von sicherheitsrelevanten Anlagen und Einrichtungen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen (so BGHZ 103, 298 ff.; offengelassen von BGH, Urteil vom 18.07.2006 - X ZR 44/04 in NJW 2006, 2918, 2919 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05 in NJW 2006, 2326 ).

  • OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines PKW auf einen unbeleuchtet bei Dunkelheit

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06
    In Fällen, in denen es - wie hier - um die psychische Belastung von Hinterbliebenen durch den Tod eines nahen Angehörigen geht, besteht eine Ersatzpflicht nur dann, wenn gewichtige psychopathologische Ausfälle von einiger Dauer eintreten, die weit über das hinausgehen, was nahe Angehörige bei einem Trauerfall erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleben und die deshalb nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (BGH NJW 1989, 2317, 2318; OLG Frankfurt ZfSch 2004, 452 ff.; OLG Hamm VersR 2004, 1618 f.; OLG Koblenz OLGR 2001, 9 ff.).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06
    Die Anwendung der Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins bei der Kausalitätsfeststellung ist immer dann geboten, wenn sich in dem Schadensereignis gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, der durch die Sicherungspflicht entgegengewirkt werden sollte (BGH NJW 2006, 3268 ff, 3270; 1994, 945, 946).
  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06
    In Fällen, in denen es - wie hier - um die psychische Belastung von Hinterbliebenen durch den Tod eines nahen Angehörigen geht, besteht eine Ersatzpflicht nur dann, wenn gewichtige psychopathologische Ausfälle von einiger Dauer eintreten, die weit über das hinausgehen, was nahe Angehörige bei einem Trauerfall erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleben und die deshalb nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (BGH NJW 1989, 2317, 2318; OLG Frankfurt ZfSch 2004, 452 ff.; OLG Hamm VersR 2004, 1618 f.; OLG Koblenz OLGR 2001, 9 ff.).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06
    Eine solche Mitursächlichkeit reicht für die Begründung der vollen Ersatzpflicht der Beklagten aus (BGH NJW-RR 2005, 897).
  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06
    Dabei kann dahinstehen, ob sich der Reiseveranstalter auch im Ausland auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, d.h. die bau-, feuer- und gesundheitspolizeiliche Genehmigung und Überwachung verlassen darf, oder ob er sich im Hinblick darauf, dass im Ausland unter Umständen sowohl für die Vorschriften als auch die Überwachung andere Maßstäbe gelten als im Inland, immer selbst davon überzeugen muss, dass von sicherheitsrelevanten Anlagen und Einrichtungen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen (so BGHZ 103, 298 ff.; offengelassen von BGH, Urteil vom 18.07.2006 - X ZR 44/04 in NJW 2006, 2918, 2919 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05 in NJW 2006, 2326 ).
  • BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters; Verwendung von

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06
    Dabei kann dahinstehen, ob sich der Reiseveranstalter auch im Ausland auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, d.h. die bau-, feuer- und gesundheitspolizeiliche Genehmigung und Überwachung verlassen darf, oder ob er sich im Hinblick darauf, dass im Ausland unter Umständen sowohl für die Vorschriften als auch die Überwachung andere Maßstäbe gelten als im Inland, immer selbst davon überzeugen muss, dass von sicherheitsrelevanten Anlagen und Einrichtungen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen (so BGHZ 103, 298 ff.; offengelassen von BGH, Urteil vom 18.07.2006 - X ZR 44/04 in NJW 2006, 2918, 2919 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05 in NJW 2006, 2326 ).
  • OLG Koblenz, 17.10.2000 - 3 U 131/00

    Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs bei Tötung eines nahen Angehörigen

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06
    In Fällen, in denen es - wie hier - um die psychische Belastung von Hinterbliebenen durch den Tod eines nahen Angehörigen geht, besteht eine Ersatzpflicht nur dann, wenn gewichtige psychopathologische Ausfälle von einiger Dauer eintreten, die weit über das hinausgehen, was nahe Angehörige bei einem Trauerfall erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleben und die deshalb nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (BGH NJW 1989, 2317, 2318; OLG Frankfurt ZfSch 2004, 452 ff.; OLG Hamm VersR 2004, 1618 f.; OLG Koblenz OLGR 2001, 9 ff.).
  • OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08

    Verkehrssicherungspflicht, Reisemangel, Vertragshotel, Stufe, Zimmerflur,

    Dass der Reisevertrag gegenüber nahen Angehörigen, die als Mitreisende bestimmungsgemäß mit den geschuldeten Reiseleistungen in Kontakt kommen, eine Schutzwirkung entfaltet, die ihnen eigene vertragliche Schadensersatzansprüche vermittelt, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (vgl. BGHZ 77, 116; NJW 1983, 35; OLG Köln, RRa 2007, 65, 66).
  • LG Karlsruhe, 16.03.2007 - 3 O 250/06

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz eines Alkoholisierten aus dem Badezimmerfenster

    Vorliegend bedarf es aus den nachstehenden Gründen indes keiner Entscheidung, ob im Hinblick auf den erheblichen Trunkenheitsgrad der Klägerin, der sich aus der bei ihr nach dem Unfall festgestellten Blutalkoholkonzentration von jedenfalls 1, 8 %o ergibt, dieser Anscheinsbeweis hinsichtlich der Kausalität der Pflichtverletzung erschüttert ist (vergl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 93; ablehnend für den Fall, dass der Grad der Alkoholisierung nicht hinreichend feststellbar ist: OLG Köln, Urteil vom 18.12.2006, Az. 16 U 40/06, unter www.justiz.nrw.de kostenlos abrufbar).

    Es mag sein, dass eine andere Beurteilung bei einer lediglich 56 oder auch 60 cm hohen Balkonbrüstung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.12.2006, Az. 16 U 40/06, a. a. O.) gerechtfertigt ist oder, wenn sich die Gefährlichkeit einer Fensterkonstruktion dem Betreiber im Hinblick auf von ihm getroffene spezifische Anordnungen offensichtlich aufgedrängt hat (vgl. KG Berlin, a. a. O.) bzw. es offenkundig ist, wie etwa bei einem fehlenden Treppenhandlauf, dass dem auf Schutz von Körper und Gesundheit gerichteten Integritätsanspruch der Benutzer nicht hinreichend Rechnung tragen wird (vgl. OLG Celle, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 67/14

    Haftung des Reiseveranstalters bei Verletzung eines Reiseteilnehmers aufgrund

    Daher kann auch die Verletzung von Obhuts- und Fürsorgepflichten des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer, unter die auch Verkehrssicherungspflichten fallen, ein reisevertragliche Ansprüche auslösender Reisemangel sein (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 59; OLG Köln RRa 2007, 65; beide zitiert nach juris, jeweils m.w.N.; Führich, Reiserecht, 6. Auflage, Rn. 425a).
  • OLG Köln, 30.03.2009 - 16 U 71/08

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich eines einem Hotel angeschlossenen

    Deshalb stellen auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, d.h. infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er oder sein örtlicher Leistungsträger einzustehen hat, einen Reisemangel i. S. d. § 651 c Abs. 1 BGB dar (BGH NJW 2007, 2549, 2551; Senat RRa 2007, 65).
  • LG Köln, 20.11.2007 - 37 O 157/07

    Vorliegen eines Reisemangels bei Verletzung vertraglicher Obhuts- und

    Eine Haftung der Beklagten käme aufgrund reisevertraglicher Obhuts- und Fürsorgepflichten, deren Verletzung auch einen Reisemangel begründen kann (BGH NJW 2006, 2918; OLG Köln, Urteil vom 20.10.2006 - 16 U 40/06), in Betracht.
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