Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.06.2012 - 16 U 66/12   

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https://dejure.org/2012,36408
OLG Frankfurt, 25.06.2012 - 16 U 66/12 (https://dejure.org/2012,36408)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.06.2012 - 16 U 66/12 (https://dejure.org/2012,36408)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - 16 U 66/12 (https://dejure.org/2012,36408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 522 Abs 2 S 1 ZPO, Art 31 Abs 3 MÜ, § 254 Abs 1 BGB, Art 20 MÜ, Art 18 MÜ
    Reiserecht: Verlust von aufgegebenem Gepäck

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Luftfrachtführers bei Gepäckverlust; Umfang der Anzeigepflicht des Reisenden; Anspruchsausschluss wegen überwiegendem Mitverschulden

  • rabüro.de

    Zur Anzeigepflicht des Fluggastes bei Verlust von Teilen seines Reisegepäcks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Luftfrachtführers bei Gepäckverlust; Umfang der Anzeigepflicht des Reisenden; Anspruchsausschluss wegen überwiegendem Mitverschulden

  • rechtsportal.de

    Beschädigung; Gepäck; Luftfrachtführer; Schadensersatz - Reiserecht: Verlust von aufgegebenem Gepäck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Luftfrachtführer haftet nicht wegen Gepäckverlust bei erst sechs Monate nach Gepäckbeförderung eingegangener Anzeige

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 09.01.2007 - 8 U 184/06

    Luftfrachtrecht: Pflicht des Fluggastes zur unverzüglichen Anzeige bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2012 - 16 U 66/12
    Nur durch eine mit den Regelungen des MÜ übereinstimmende Anzeige wird die Beklagte als Luftfrachtführerin in die Lage versetzt, die ihr erforderlich erscheinenden Maßnahmen zur Beweissicherung und Abwendung der Haftpflicht zu ergreifen (Giemulla/Schmid, MÜ, Art. 31, Rz. 26 m. w. N.; OLG Frankfurt, RRa 2007, 79; Reuschle, MÜ 2. Aufl., Art. 31, Rz. 19).

    Erhält ein Fluggast alsbald nach Wiedererlangung des Besitzes des Reisegepäcks und wesentlich vor Ablauf der sieben Tage des Art. 31 Abs. 2 MÜ Kenntnis von einer Beschädigung, so obliegt es ihm, ohne schuldhaftes Zögern Anzeige beim Luftfrachtführer zu erstatten (OLG Frankfurt, RRa 2007, 79).

  • OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05

    Haftung des Luftfrachtführers nach dem Montrealer Übereinkommen: Rechtzeitigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2012 - 16 U 66/12
    Eine mündliche Erklärung reicht nicht aus (OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 566).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2009 - 216 C 141/09

    Luftbeförderungsvertrag: Haftung des Luftverkehrsunternehmens für einen aus dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2012 - 16 U 66/12
    Nach allgemeiner Ansicht ist ein Schadensersatzanspruch aus Art. 17 Abs. 2, 18 MÜ ausgeschlossen, wenn ein wesentliches Mitverschulden des Reisenden vorliegt, das darin begründet ist, dass dieser wertvolle Gegenstände oder wichtige Unterlagen ins aufgegebene Reisegepäck statt ins Handgepäck oder im persönlichen Gewahrsam verstaut (Amtsgericht Baden Baden, RRa 1999, 216 für Schmuck; Amtsgericht Charlottenburg, RRa 2009, 293 für Brille im Wert von 1.000 Euro; Amtsgericht Charlottenburg, RRa 2009, 298 für Pocket-PC; Naumann Transportrecht 2010, 415, 416; Reuschle, MÜ, 2. Auflage, Art. 20, Rz. 8; Landgericht Köln, ZLW 1988, 265 für wichtiger Unterlagen; Führich Reiserecht, 6. Aufl., Rz. 1096).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2013 - 16 U 98/13

    Reiserecht: Haftung des Luftfrachtführers für Verlust wertvoller Gegenstände aus

    In der Gepäckaufgabe wertvoller Gegenstände sieht die Rechtsprechung zumeist ein so leichtfertiges Verhalten, dass ein Anspruch des Geschädigten vollständig entfällt (vgl. u. a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2012, 16 U 66/12, zitiert nach juris; AG Baden Baden, RRa 1999, 216).
  • AG Frankfurt/Main, 11.12.2014 - 32 C 2211/14

    Montrealer Übereinkommen / Form- und fristgerechte Schadensanzeige /

    Darüberhinaus wäre die Klage selbst dann, wenn man das Schriftformerfordernis nicht nach den Bestimmungen des BGB, sondern autonom definieren wollte und für eingehalten hielte, die Klage abzuweisen, da es einen groben Verstoß gegen die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten und damit ein wesentliches Mitverschulden des Reisenden darstellt, wenn der Reisende Schmuckgegenstände im Reisegepäck und nicht im Handgepäck oder eigenen Gewahrsam transportiert (OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.6.2012 - 16 U 66/12, RRa 2012, 229; Urt. v. 21.11.2013 - 6 U 98/13).

    Lediglich für den Fall, dass der Koffer mittels eines Schlosses gesichert war, hat das OLG Frankfurt eine Haftung des Luftfrachtführers zu X angenommen (Urt. v. 21.11.2013 - 16 U 98/13); für den Fall eines nicht zusätzlich gesicherten Koffers hat es die Haftung aufgrund überwiegenden Mitverschuldens des Reisenden für gänzlich ausgeschlossen gehalten, da der Reisende bei dem heutigen Massenverkehr stets mit der Möglichkeit des Verlustes von aufgegebenem Gepäck rechnen müsse (Beschl. v. 25.6.2012 - 16 U 66/12).

  • OLG Frankfurt, 26.02.2015 - 16 U 85/14

    Versicherungsregress wegen Verlustes einer Kameraausrüstung

    Bei dem heutigen Massenverkehr muss der Reisende stets mit der Möglichkeit des Verlusts von aufgegebenem Gepäck rechnen, so dass es grundsätzlich einen groben Verstoß gegen die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten darstellt, wenn wertvolle Gegenstände im Reisegepäck und nicht im Handgepäck transportiert werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.6.2012, 16 U 66/12 = RRa 2012, 229).
  • LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12

    Luftfrachtführer, Gepäckverlust, Haftung

    Denn für eine Kürzung oder einen Ausschluss eines klägerseitigen Anspruches wäre zunächst Voraussetzung, dass feststände bzw. zunächst überhaupt vorgetragen wäre, dass der Koffer gestohlen wurde (die durch das AG Baden-Baden, Urteil vom 28.07.1999, 6 C 58/98, angestellten Plausibilitätserwägungen können diesbezüglich nicht als ausreichend angesehen werden - die Entscheidungen OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 16 U 66/12 m.w.N. und AG Charlottenburg, Urteile vom 08.09.2009, Az.: 216 C 141/09, und 09.09.2009, Az.: 207 C 242/09 gehen in vergleichbaren Sachverhalten auf diese Frage nicht ein).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - I-16 U 66/12   

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https://dejure.org/2013,44968
OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - I-16 U 66/12 (https://dejure.org/2013,44968)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.2013 - I-16 U 66/12 (https://dejure.org/2013,44968)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - I-16 U 66/12 (https://dejure.org/2013,44968)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.12.1975 - VIII ZR 237/74

    Sachliche Gebotenheit und Zumutbarkeit einer Untersuchung der Kaufsache -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 16 U 66/12
    Die erforderliche Intensität der Untersuchung hängt hierbei von den jeweiligen Gepflogenheiten der Branche (etwa bestehenden Handelsbräuchen, § 346 HGB) ab, nicht von den subjektiven Verhältnissen des Käufers; fehlen entsprechende Handelsbräuche, kann jedoch nicht behauptet werden, es bestehe keine Untersuchungsobliegenheit (BGH a. a. O.; BGH, Urteil vom 03.12.1975 - VIII ZR 237/74, NJW 1976, 625; Baumbach/Hopt a. a. O. Rn. 25; Grunewald in MünchKomm-HGB, 2. Aufl. § 377 Rn. 33; Brüggemann in: Staub, HGB a. a. O. Rn. 85).

    Es kommt insoweit darauf an, was Unternehmen der gleichen Branche und Größenordnung nach ihrem betrieblichen Zuschnitt zumutbar ist (BGH, Urteil vom 03.12.1975 a. a. O.) Bei Zwischenhändlern, die für den Verkäufer erkennbar die Ware nur (meist möglichst schnell) umschlagen, kann sich ergeben, dass eine detailliertere Untersuchung nicht tunlich ist (Grunewald in MünchKomm-HGB a. a. O. Rn. 33 a. E.).

    Insoweit sind an einen Verarbeiter strengere Anforderungen zu stellen als an einen bloßen Wiederverkäufer (BGH, Urteil vom 03.12.1975 - VIII ZR 237/74, WM 1976, 55; Brüggemann in: Staub, HGB a. a. O. Rn 96; vgl. OLG München OLGR 1999, 5; OLG Koblenz OLGR 2008, 882).

    Es kommt auch darauf an, was für Folgen ein Mangel haben könnte (soweit die entsprechende Gefahr im Geschäftszweig des Käufers bekannt sein muss), wie aufwändig an Zeit und Kosten, Organisation und Warensubstanz eine Untersuchung ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.1970 - VIII ZR 156/68, WM 1970, 1400; Urteil vom 03.12.1975 - VIII ZR 237/74, WM 1976, 55).

  • BGH, 14.10.1970 - VIII ZR 156/68

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Rüge bei einem Handelsgeschäft -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 16 U 66/12
    Eine Untersuchung hat nur zu erfolgen, soweit sie nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist; sie muss also auf Grund der Umstände des konkreten Falls dem Käufer zumutbar sein, was nach objektiven Kriterien, nicht nach den subjektiven Fähigkeiten des Käufers zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.1970 - VIII ZR 156/68, WM 1970, 1400; Baumbach/Hopt a. a. O. Rn. 25 ff.; Müller in: Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 377 Rn. 36 ff.; Brüggemann in: Staub, HGB 4. Aufl. § 377 Rn. 77, 81, 94).

    Es kommt auch darauf an, was für Folgen ein Mangel haben könnte (soweit die entsprechende Gefahr im Geschäftszweig des Käufers bekannt sein muss), wie aufwändig an Zeit und Kosten, Organisation und Warensubstanz eine Untersuchung ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.1970 - VIII ZR 156/68, WM 1970, 1400; Urteil vom 03.12.1975 - VIII ZR 237/74, WM 1976, 55).

    Ein offener Mangel liegt vor, wenn der Mangel bei Ablieferung offen zu Tage tritt oder bei einer sachgemäß durchgeführten Untersuchung, soweit sie nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang geboten war, alsbald nach Ablieferung hätte festgestellt werden können; ein verdeckter Mangel ist ein solcher, der bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht in Erscheinung getreten ist oder - falls eine solche Untersuchung unterlassen wurde - bei einer derartigen Untersuchung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht in Erscheinung getreten wäre (BGH, Urteil vom 14.10.1970 - VIII ZR 156/68, WM 1970, 1400; Grunewald in: MünchKomm-HGB a. a. O. Rn. 28, 53, 68; Müller in: Ebenroth/Boujong/Joost, HGB a. a. O. Rn. 90 f.; Brüggemann in: Staub, HGB a. a. O. Rn. 61 ff.).

  • BGH, 17.09.2002 - X ZR 248/00

    Anforderungen an die Untersuchung gelieferter Ware

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 16 U 66/12
    Dabei sind die Anforderungen durch eine Interessenabwägung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 17.09.2002 - X ZR 248/00, BGHReport 2003, 285).

    Dem Käufer - etwa aus früheren Lieferungen - bekannte Schwachstellen der Ware sind eher zu überprüfen als Eigenschaften, die bislang immer gegeben waren (BGH, Urteil vom 17.09.2002 - X ZR 248/00, BGHReport 2003, 285).

  • OLG Naumburg, 03.04.2001 - 9 U 8/01

    Mängelrüge beim Kauf - versteckter Mangel - Kenntnis des Käufers - Arglist -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 16 U 66/12
    Die Untersuchungsobliegenheit erstreckt sich auch auf schwierig festzustellende Mängel; soweit dem Käufer hierzu die erforderliche Sachkunde fehlt, muss er notfalls einen Sachkundigen heranziehen (OLG Naumburg OLGR 2001, 417; Baumbach/Hopt a. a. O. Rn. 28; Brüggemann in: Staub, HGB a. a. O. Rn. 87).
  • BGH, 25.09.1968 - VIII ZR 108/66

    Zur Haftung des Zwischenhändlers für Folgeschäden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 16 U 66/12
    Wer sich als Zwischenhändler betätigt, ist deshalb auch bei Gattungskäufen für den Regelfall grundsätzlich nicht zur Untersuchung der an die Verbraucher weiterveräußerten Ware verpflichtet, sofern sich aus den Umständen (etwa einer entsprechenden Verkehrsübung oder entsprechendem Handelsbrauch) nichts anderes ergibt (BGH, Urteil vom 25.09.1968 - VIII ZR 108/66, WM 1968, 1249).
  • OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 185/97

    Umfang der Prüfungs- und Rügepflicht von Computerdisketten, Prüfung, Rügepflicht,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 16 U 66/12
    Bei der Lieferung einer größeren Warenmenge genügt die Untersuchung aussagekräftiger Stichproben; diese ist indes auch erforderlich (OLG Köln OLGR 1998, 173; Baumbach/Hopt a. a. O. Rn. 27; Müller in: Ebenroth/Boujong/Joost, HGB a. a. O. Rn. 41 ff.; Grunewald in: MünchKomm-HGB a. a. O. Rn. 34; Brüggemann in: Staub, HGB a. a. O. Rn. 81 ff.).
  • BGH, 20.04.1977 - VIII ZR 141/75

    Umfang der kaufmännischen Rügeobliegenheit - Anforderungen an die Verpflichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 16 U 66/12
    Die Vorschrift ist im Interesse der im Handelsverkehr unerlässlichen schnellen Abwicklung der Handelsgeschäfte und dem Belangen der Allgemeinheit, den Rechtsfrieden im Handelsverkehr möglichst rasch wiederherzustellen, streng auszulegen; schon geringe, bei ordnungsmäßigem Geschäftsgang vermeidbare Lässigkeit macht die Rüge verspätet (BGH, Urteil vom 20.04.1977 - VIII ZR 141/75, MDR 1977, 836; Baumbach/Hopt, HGB 33. Aufl. § 377 Rn. 1, 23, 32).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.07.2012 - 16 U 66/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36412
OLG Frankfurt, 23.07.2012 - 16 U 66/12 (https://dejure.org/2012,36412)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.07.2012 - 16 U 66/12 (https://dejure.org/2012,36412)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - 16 U 66/12 (https://dejure.org/2012,36412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Reiserecht: Verlust von aufgegebenem Gepäck

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Luftfrachtführers bei Gepäckverlust; Umfang der Anzeigepflicht des Reisenden; Anspruchsausschluss wegen überwiegenden Mitverschuldens

  • rechtsportal.de

    MÜ Art. 31 Abs. 2
    Haftung des Luftfrachtführers bei Gepäckverlust; Umfang der Anzeigepflicht des Reisenden; Anspruchsausschluss wegen überwiegendem Mitverschulden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Gepäck; Luftfrachtführer; Schadensersatz - Reiserecht: Verlust von aufgegebenem Gepäck

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 23.03.2012 - 24 O 290/11

    Anspruch auf Schadensersatz für aus dem Koffer abhanden gekommene Sachen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2012 - 16 U 66/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23.03.2012 (2-24 O 290/11) wird aus den Gründen des Hinweisbeschlusses vom 25.06.2012 zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 16 U 66/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,53517
OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 16 U 66/12 (https://dejure.org/2012,53517)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.06.2012 - 16 U 66/12 (https://dejure.org/2012,53517)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 2012 - 16 U 66/12 (https://dejure.org/2012,53517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,53517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gepäckverlust ist schriftlich zu melden!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 09.01.2007 - 8 U 184/06

    Luftfrachtrecht: Pflicht des Fluggastes zur unverzüglichen Anzeige bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 16 U 66/12
    Nur durch eine mit den Regelungen des Montrealer Übereinkommen übereinstimmende Anzeige wird die Beklagte als Luftfrachtführerin in die Lage versetzt, die ihr erforderlich erscheinenden Maßnahmen zur Beweissicherung und Abwendung der Haftpflicht zu ergreifen (Giemulla/Schmid, MÜ, Art. 31 Rn. 26 m.w.N.; OLG Frankfurt a.M., RRa 2007, 79; Reuschle, MÜ [2. Aufl.], Art. 31 Rn. 19).

    Erhält ein Fluggast alsbald nach Wiedererlangung des Besitzes des Reisegepäcks und wesentlich vor Ablauf der sieben Tage des Art. 31 Abs. 2 MÜ Kenntnis von einer Beschädigung, so obliegt es ihm, ohne schuldhaftes Zögern Anzeige beim Luftfrachtführer zu erstatten (OLG Frankfurt a.M., RRa 2007, 79).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2009 - 216 C 141/09

    Luftbeförderungsvertrag: Haftung des Luftverkehrsunternehmens für einen aus dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 16 U 66/12
    Nach allgemeiner Ansicht ist ein Schadensersatzanspruch aus Art. 17 Abs. 2, 18 MÜ ausgeschlossen, wenn ein wesentliches Mitverschulden des Reisenden vorliegt, das darin begründet ist, dass dieser wertvolle Gegenstände oder wichtige Unterlagen ins aufgegebene Reisegepäck statt ins Handgepäck oder im persönlichen Gewahrsam verstaut (AG Baden Baden, RRa 1999, 216 für Schmuck; AG Charlottenburg, RRa 2009, 293 für Brille im Wert von 1.000,- EUR; AG Charlottenburg, RRa 2009, 298 für Pocket-PC; Naumann, Transportrecht 2010, 415, 416; Reuschle, MÜ [2. Aufl.], Art. 20 Rn. 8; LG Köln, ZLW 1988, 265 für wichtige Unterlagen; Führich, Reiserecht [6. Aufl.], Rn. 1096).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05

    Haftung des Luftfrachtführers nach dem Montrealer Übereinkommen: Rechtzeitigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 16 U 66/12
    Eine mündliche Erklärung reicht nicht aus (OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 566).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2020 - 7 W 38/19

    Verpflichtung zur Zahlung weiteren Vorschusses zur Ersatzvornahme einer

    Der Gläubiger betreibt auf Grund zweier vollstreckbarer Ausfertigungen (Bl. 664 ff., 1210 ff.) die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil des Oberlandesgerichts vom 9. Dezember 2014 - 6 U 66/12 (Bl. 518 ff.).
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