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   OLG Stuttgart, 31.03.2005 - 16 UF 171/04   

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https://dejure.org/2005,7721
OLG Stuttgart, 31.03.2005 - 16 UF 171/04 (https://dejure.org/2005,7721)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.03.2005 - 16 UF 171/04 (https://dejure.org/2005,7721)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. März 2005 - 16 UF 171/04 (https://dejure.org/2005,7721)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich bei frühzeitigem Renteneintritt; Versorgungsausgleich bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente durch einen Ehegatten; Berücksichtigung von Abschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente im Rahmen des Versorgungsausgleichs; ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 c Nr. 1; ; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1749
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.1994 - XII ZB 149/92

    Ruhensberechnung einer Beamtenversorgung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2005 - 16 UF 171/04
    Diese Härteklausel greift vielmehr nur ein, wenn die Durchführung des ungekürzten Versorgungsausgleichs zu einem erheblichen und damit grob unbilligen wirtschaftlichen Ungleichgewicht führen würde (vgl. BGH a.a.O.; BGH FamRZ 1995, 413, 414).
  • EuGH, 15.01.2004 - C-433/01

    Blijdenstein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2005 - 16 UF 171/04
    In Fällen des Rentenbezuges aufgrund einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass - abweichend vom Gesetzeswortlaut - vom tatsächlichen ("wahren") Wert des Rentenbezuges auszugehen sei (vgl. Staudinger/Rehme, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 13. Aufl, Rdnr. 239 zu § 1587 a, der eine teleologische Reduktion des Abs. 2 Nr. 2 fordert; Soergel/ Häußermann, Bürgerliches Gesetzbuch, 13. Aufl., Rdnr. 241 zu § 1587 a; OLG Celle, FamRZ 2004, 513 ff.; a.A.: Palandt/Brudermüller, Bürgerliches Gesetzbuch, 64. Aufl., Rdnr. 44f zu § 1587 a; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 863).
  • OLG Stuttgart, 25.09.2003 - 16 UF 208/02

    Versorgungsausgleich: Ausgleichsbetrag aus der Ärzteversorgung Baden-Württemberg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2005 - 16 UF 171/04
    Um einen beiderseits annähernd gleichen Zahlbetrag (von 506, 95 bzw. 506, 96 EUR) zu erreichen, müsste man (bei Unterstellung eines künftigen Rentenbezugs der Ehefrau ab Endalter 65) einen Ausgleichsbetrag von 399, 28 EUR entsprechend 15, 4401 Entgeltpunkte festsetzen (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 378, 379).
  • OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98

    Sofortige Beschwerde bei Unterbringung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2005 - 16 UF 171/04
    Mit dem Halbteilungsgrundsatz wäre es nicht vereinbar, wenn die Antragstellerin nach Durchführung des ungekürzten Versorgungsausgleichs eine deutlich höhere Nettoversorgung hätte als der Antragsgegner (vgl. BGH FamRZ 1999, 105).
  • OLG Stuttgart, 11.09.1998 - 17 UF 407/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2005 - 16 UF 171/04
    In Fällen des Rentenbezuges aufgrund einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass - abweichend vom Gesetzeswortlaut - vom tatsächlichen ("wahren") Wert des Rentenbezuges auszugehen sei (vgl. Staudinger/Rehme, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 13. Aufl, Rdnr. 239 zu § 1587 a, der eine teleologische Reduktion des Abs. 2 Nr. 2 fordert; Soergel/ Häußermann, Bürgerliches Gesetzbuch, 13. Aufl., Rdnr. 241 zu § 1587 a; OLG Celle, FamRZ 2004, 513 ff.; a.A.: Palandt/Brudermüller, Bürgerliches Gesetzbuch, 64. Aufl., Rdnr. 44f zu § 1587 a; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 863).
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