Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 03.08.2000 - 16 UF 180/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung der Vaterschaft; Anwendbarkeit ausländischen Rechts; Willensmangel; Vaterschaftsanerkenntnis; Ausreichende Bedenkzeit; Verstoß gegen den ordre public
- Judicialis
BGB § 1629 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § ... 1795 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 1671 n.F.; ; BGB § 1595 n.F.; ; BGB § 1600 n.F.; ; BGB § 1600 b Abs. 2; ; BGB § 1600 d Abs. 1; ; EGBGB § 1 Abs. 1; ; EGBGB § 1 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 93 c; ; ZPO § 704 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung der Vaterschaft nach ausländischem Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Esslingen, 29.02.2000 - 3 F 1115/98
- OLG Stuttgart, 03.08.2000 - 16 UF 180/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 246
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2000 - 16 UF 180/00
Kein Verstoß gegen den ordre public liegt freilich vor, wenn das Anfechtungsrecht nach ausländischem Recht binnen kürzerer Frist als nach deutschem Recht ausgeübt werden muß, sofern jenes nur überhaupt eine Überlegungsfrist einräumt, die noch als angemessen angesehen werden kann (BGHZ 75, 32, 43 ff.: Frist von 6 Monaten ab Kenntnis von der Geburt für die Anfechtung der Ehelichkeit). - BGH, 09.01.1969 - VII ZR 133/66
Unzulässigkeit einer Streitanteilsvereinbarung
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2000 - 16 UF 180/00
Soweit der BGH a.a.O. in der nach ausländischem Recht vorgesehenen Wirksamkeit eines Vaterschaftsanerkenntnisses trotz fehlender Zustimmung des Kindes einen Verstoß gegen den ordre public gesehen hat, ist die Rechtslage heute anders zu beurteilen, denn die Rechtsanschauung hat sich gewandelt (vgl. hierzu BGHZ 51, 290). - BGH, 12.07.1995 - XII ZR 128/94
Verzicht auf Anfechtung der Ehelichkeit eines im Wege der heterologen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2000 - 16 UF 180/00
Infolgedessen kann auf ein gesetzlich vorgesehenes Recht, die Vaterschaft anzufechten, nicht durch rechtsgeschäftliche Erklärung verzichtet werden (BGH FamRZ 1995, 1272), es erlischt vielmehr nur durch Nichtausübung und Zeitablauf. - BGH, 05.02.1975 - IV ZR 90/73
Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2000 - 16 UF 180/00
Nach deutschem Recht wäre das Anerkenntnis des Klägers unwirksam, obwohl es, wie noch auszuführen ist, der Ortsform genügt hat, weil es an der zum Zeitpunkt der Abgabe des Anerkenntnisses erforderlichen Zustimmung des Kindes fehlt (vgl. § 1600 c BGB a.F. und zur Rechtsfolge fehlender Zustimmung BGH, FamRZ 1975, 273).
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1624/06
Bestellung eines Vormundes für einen Minderjährigen verletzt dessen Onkel und …
Das Ergebnis - Wirksamkeit eines bewusst unrichtigen Vaterschaftsanerkenntnisses - würde bei Anwendung deutschen Rechts nicht anders ausfallen, verstößt also nicht gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts mit der Folge, dass auch ein Verstoß gegen den ordre public, Art. 6 EGBGB nicht gegeben ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 3. August 2000 - 16 UF 180/00 -, FamRZ 2001, 246 ). - OLG Hamm, 07.04.2008 - 15 Wx 8/08
Zur Bestimmung des verbindlich gewordenen Abstammungsstatuts bei zum Zeitpunkt …
Dem Sinn der alternativen Anknüpfung in Art. 19 Abs. 1 EGBGB würde deshalb die Beachtung einer Rückverweisung entgegenwirken, die die anwendbaren Rechtsordnungen beschränken und so zu einem Ergebnis führen würde, das entgegen dem Günstigkeitsprinzip bei der alternativen Anwendung mehrerer Rechtsordnungen ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung berufen würde (OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1697; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 246;… Klinkhardt, a.a.O., Art. 19 EGBGB, Rn. 23;… Palandt/Heldrich, a.a.O., Art. 4, Rn. 7).