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   OLG Karlsruhe, 10.11.2005 - 16 UF 212/05   

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https://dejure.org/2005,6790
OLG Karlsruhe, 10.11.2005 - 16 UF 212/05 (https://dejure.org/2005,6790)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.11.2005 - 16 UF 212/05 (https://dejure.org/2005,6790)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. November 2005 - 16 UF 212/05 (https://dejure.org/2005,6790)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Scheidung von ausländischen Ehegatten: Materielle Rechtskraft der Entscheidung des Nichtstattfindens eines Versorgungsausgleichs; Nachholung des Antrags auf Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach deutschem Recht; Anwendbarkeit deutschen Rechts; Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs; Entgegenstehende Rechtskraft

  • Judicialis

    EGBGB Art. 17 Abs. 1; ; EGBGB Art. 17 Abs. 1 Nr. 2; ; EGBGB Art. 17 Abs. 3; ; BGB § 1587

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 17 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; BGB § 1587
    Zur Frage, ob ein Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs auch noch nach Rechtskraft des Verbundurteils, durch das die Ehe ausländischer Staatsbürger geschieden wurde, gestellt werden kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungsausgleich - Welche Bedeutung hat die Entscheidung: "Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 955
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2005 - 16 UF 212/05
    Die Rechtskraft einer Entscheidung schließt nicht aus, dass derselbe Gegenstand erneut anhängig gemacht werden kann, wenn neue, nach Eintritt der Rechtskraft entstandene Tatsachen vorgebracht werden (vergl. etwa besonders deutlich die Rechtsprechung des BGH zur mangels Prüffähigkeit abgewiesenen Klage auf Architektenhonorar BGH NJW 2000, 653; NJW-RR 2001, 310).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.1998 - 6 WF 90/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2005 - 16 UF 212/05
    So kann deshalb auch nach einhelliger Auffassung in Fällen des Art. 17 Abs. 3 EGBGB ein Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs auch noch nachträglich und nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung gestellt werden (vgl. Johannsen / Henrich, Eherecht, 4. Aufl., Art. 17 EGBGB Rz. 58; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1210; OLG München, IPrax 1990, 255 mit Anm. Henrich).
  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 57/00

    Streitgegenstand bei Honorarklage eines Architekten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2005 - 16 UF 212/05
    Die Rechtskraft einer Entscheidung schließt nicht aus, dass derselbe Gegenstand erneut anhängig gemacht werden kann, wenn neue, nach Eintritt der Rechtskraft entstandene Tatsachen vorgebracht werden (vergl. etwa besonders deutlich die Rechtsprechung des BGH zur mangels Prüffähigkeit abgewiesenen Klage auf Architektenhonorar BGH NJW 2000, 653; NJW-RR 2001, 310).
  • BGH, 13.12.1995 - XII ZB 95/93

    Abänderung einer den Versorgungsausgleich wegen ausländischer Staatsangehörigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2005 - 16 UF 212/05
    Die Entscheidung BGH FamRZ 1996, 282 steht nicht entgegen, weil jene Entscheidung ein Verfahren nach § 10a VAHRG betraf.
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 80/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2005 - 16 UF 212/05
    Zwar erwachsen auch Entscheidungen zum Versorgungsausgleich in formelle und materielle Rechtskraft (BGH FamRZ 1982, 687, 688, m. w. N.; 1989, 264).
  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZB 584/81

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2005 - 16 UF 212/05
    Zwar erwachsen auch Entscheidungen zum Versorgungsausgleich in formelle und materielle Rechtskraft (BGH FamRZ 1982, 687, 688, m. w. N.; 1989, 264).
  • OLG Bremen, 26.04.2012 - 5 UF 107/11

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung nach österreichischem Recht

    Wird gleichwohl eine solche Feststellung getroffen, erwächst sie indes nicht in Rechtskraft und steht daher einem späteren isolierten Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht entgegen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 955; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1210; Wick, Der Versorgungsausgleich, 2. Aufl. 2007, Rn. 390).
  • OLG Köln, 17.11.2022 - 10 UF 90/22

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Ausspruch der Scheidung

    Dass die angefochtene Entscheidung (konsequent angesichts fehlender Antragstellung) keine Aussage zur (Nicht-)Durchführung des Versorgungsausgleichs getroffen hat, begründet für die Antragsgegnerin ebenfalls keine Beschwer; insoweit ist nicht etwa der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs mit Rechtskraftwirkung ausgeschlossen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.11.2005 - 16 UF 212/05, FamRZ 2006, 955).
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