Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 16 UF 213/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versorgungsausgleich nach Aufhebung einer bigamieschen Ehe; Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit; Berücksichtigung besonderer Umstände der Eheschließung; Arglistige Täuschung über Ehefähigkeit; Vorsätzlicher Verstoß gegen gesetzliches Eheverbot
- Judicialis
BGB § 1318 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1318 Abs. 3
Zum Versorgungsausgleich nach Aufhebung einer bigamischen Ehe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Noch nicht geschieden, wieder verheiratet Vorsätzliche Bigamie schließt Versorgungsausgleich aus
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Versorgungsausgleich - Eheaufhebung
Verfahrensgang
- AG Weinheim, 18.09.2003 - 1 F 91/01
- OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 16 UF 213/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1514
- FamRZ 2005, 370
Wird zitiert von ...
- AG Offenbach, 03.03.2008 - 314 F 1991/07 E1
Verbot der Doppelehe: Aufhebung einer zwischen einem Deutschen und einer …
Wegen der kurzen Dauer der Ehe der Beklagten, die auch nicht in eine Lebens- oder Wirtschaftsgemeinschaft gemündet ist, sowie wegen bewusster Eingehung der bigamistischen Zweitehe durch den Erstbeklagten (vgl. dazu OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, S. 370) wäre ein Versorgungsausgleich im vorliegenden Fall auch unter Berücksichtigung der Interessen der ersten Ehefrau grob unbillig.