Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 07.05.2003 - 16 UF 22/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzögerung der Zustellung einer verkündeten Entscheidung; Üblichkeit im betroffenen Richterreferat; Ablauf der absoluten Berufungsfrist; Verpflichtung des Anwalts zur Überwachung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung des Anwalts zur Überwachung des Ablaufs der absoluten Berufungsfrist gem. § 517 Halbsatz 2 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Geislingen/Steige, 28.06.2002 - 2 F 3/02
- OLG Stuttgart, 07.05.2003 - 16 UF 22/03
Papierfundstellen
- MDR 2003, 1312
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.12.1988 - VI ZB 27/88
Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei drohendem Ablauf der Fünf-Monats-Frist
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.05.2003 - 16 UF 22/03
Gerade wenn sich in einem Richterreferat derartige Unregelmäßigkeiten auffällig häufen, besteht Anlass für die hiervon betroffenen Anwälte, die Einhaltung der absoluten Berufungsfrist zu überwachen, und zwar persönlich, weil ein Routinefall, in dem die Überwachung dem Kanzleipersonal überlassen werden kann, nicht vorlag (BGH, NJW 1989, 1156).In seiner Entscheidung vom 6.12.1988 (NJW 1989, 1156), die einen vergleichbaren Fall betrifft, hat der BGH die Wiedereinsetzungsvoraussetzungen ebenfalls verneint, dabei jedoch ausdrücklich dahinstehen lassen, ob in einer Anwaltskanzlei für den Fall, dass sich die Zustellung eines bereits verkündeten Urteils ungewöhnlich verzögert, generell Vorkehrungen zur Beobachtung der 5-Monatsfrist zu verlangen seien.
- BGH, 23.10.1998 - LwZR 3/98
Grundlage der Verkündung der Urteilsformel; Ersetzende Sachentscheidung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.05.2003 - 16 UF 22/03
Erforderlich, aber auch ausreichend ist die vorherige Abfassung des Urteilstenors, selbst in Kurzschrift (BGH, NJW 1999, 794).
- OLG Jena, 06.08.2007 - 4 U 248/07
Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der absoluten Berufungsfrist
Die Frist des § 517, 2. Halbsatz ZPO soll gerade den Eintritt der Rechtskraft trotz fehlender oder mangelhafter Zustellung sichern; sie hätte keinen Sinn, wenn ihre Nichteinhaltung bei fehlender Zustellung praktisch stets folgenlos bliebe (BGH MDR 1994, 200 - 201; OLG Stuttgart MDR 2003, 1312 - 1313).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 16 UF 22/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Kostentragungspflicht bei einer durch einen Drittbeteiligten eingereichten Beschwerde gegen eine im Verbund ergangene Entscheidung über den Versorgungsausgleich
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 11.12.2002 - 2B F 165/01
- OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 16 UF 22/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 07.05.1997 - 2 UF 176/96
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 16 UF 22/03
(OLG Karlsruhe, 2. ZS., FamRZ 1997, 1546). - OLG Karlsruhe, 16.09.1983 - 16 UF 179/83
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 16 UF 22/03
Grundsätzlich ist zwar nach der Rechtsprechung des Senates bei Rücknahme einer gegen ein Verbundurteil in einer Folgesache der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichteten Beschwerde in der Regel § 515 Abs. 3 ZPO (jetzt: § 1516 Abs. 3 ZPO) anzuwenden (Senat, JurBüro 1984, 454; zuletzt Beschluss vom 29.08.2001, 16 UF 168/00; ebenso OLG Karlsruhe, 2. ZS., Beschluss vom 10.08.1994, 2 UF 150/92).