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   OLG Stuttgart, 24.04.2003 - 16 UF 268/02   

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https://dejure.org/2003,3982
OLG Stuttgart, 24.04.2003 - 16 UF 268/02 (https://dejure.org/2003,3982)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.04.2003 - 16 UF 268/02 (https://dejure.org/2003,3982)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. April 2003 - 16 UF 268/02 (https://dejure.org/2003,3982)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über Kindesunterhalt im Abänderungsverfahren; Obliegenheit eines mit Drittschulden belasteten Unterhaltspflichtigen zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit; Altersbedingte Steigerung des Bedarfs ...

  • zvi-online.de

    BGB § 1603 Abs. 2; InsO § 286 ff., § 4a; ZPO § 323 Abs. 2, § 850c
    Abänderungsurteil zu Lasten des unterhaltspflichtigen Schuldners bei Möglichkeit einer Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Insolvenzantrag und RSB nach Anhebung der Pfändungsfreibeträge und Einführung der Stundungsregelung

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2; ; InsO § 286 ff; ; InsO § 4 a; ; ZPO § 323 Abs. 2; ; ZPO § 850 c

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Obliegenheitspflichten eines Unterhaltspflichtigen zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Insolvenzverfahren bei Drittschulden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1216
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.2002 - XII ZR 295/00

    Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsverpflichteten bei Inanspruchnahme aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2003 - 16 UF 268/02
    Für seine eingeschränkte Leistungsfähigkeit ist der Beklagte beweisbelastet (vgl. BGH, FamRZ 2003, 444).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2003 - 16 UF 268/02
    Die Verteilung des Einkommens auf den Kläger und seinen Bruder, der denselben Bedarf hat, zu gleichen Teilen entspricht der Rechtslage (BGH, FamRZ 1992, 797; 2003, 363).
  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2003 - 16 UF 268/02
    Die Verteilung des Einkommens auf den Kläger und seinen Bruder, der denselben Bedarf hat, zu gleichen Teilen entspricht der Rechtslage (BGH, FamRZ 1992, 797; 2003, 363).
  • OLG Stuttgart, 17.09.2001 - 16 UF 383/01

    Unterhaltspflichtiger; Mindestbedarf des Kindes; Langfristige Hausschulden;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2003 - 16 UF 268/02
    Zur Obliegenheit eines mit Drittschulden belasteten Unterhaltspflichtigen, zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung einzuleiten (Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. FamRZ 2002, 982 = OLGR Stuttgart 2002, 146).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2003, 1216 veröffentlicht ist, hat die Revision wegen der Rechtsfrage zugelassen, unter welchen Voraussetzungen bei verschärfter Unterhaltspflicht eine Obliegenheit des mit Drittschulden belasteten Unterhaltspflichtigen besteht, zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit ein Insolvenzverfahren anzustrengen.
  • OLG Koblenz, 20.09.2004 - 7 WF 567/04

    Minderjährigenunterhalt: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit des

    Für seine eingeschränkte Leistungsfähigkeit ist der Beklagte beweisbelastet (Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 14.4.2000, 12 UF 215/98; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.4.2003, 16 UF 268/02, zitiert nach juris ; BGH FamRZ 2003, 444).

    Davon, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren eine Möglichkeit darstellen soll, die Situation der Unterhaltsgläubiger zu verbessern, gehen ganz offensichtlich auch jene Entscheidungen aus, die unter gewissen Voraussetzungen sogar eine Obliegenheit des Unterhaltsschuldners bejahen, ein solches Verfahren einzuleiten (Vgl. OLG Hamm, FamRZ 2001, 441; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 1216ff).

  • OLG Koblenz, 12.01.2004 - 13 UF 666/03

    Verpflichtung zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zwecks

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • AG Besigheim, 28.01.2004 - 2 F 742/03

    Rückständiger Trennungs- und Kindesunterhalt: Obliegenheit des Schuldners zur

    Die Kläger berufen sich darauf, den Beklagten treffe gegenüber seinen weiteren Gläubigern die Obliegenheit zur Geltendmachung von Pfändungsfreigrenzen und Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Restschuldbefreiung (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2004 - 16 UF 268/02 -, FamRZ 2003, 1216 ff. m.w.N.; anders noch OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. September 2001 - 16 UF 383/01 -, FamRZ 2002, 982 ff., ferner etwa: OLG Naumburg, Beschluss vom 5. März 2003 - 8 WF 202/02, FamRZ 2003, 1215).
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