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   OLG Karlsruhe, 28.09.2001 - 16 UF 61/01   

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https://dejure.org/2001,8642
OLG Karlsruhe, 28.09.2001 - 16 UF 61/01 (https://dejure.org/2001,8642)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.09.2001 - 16 UF 61/01 (https://dejure.org/2001,8642)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. September 2001 - 16 UF 61/01 (https://dejure.org/2001,8642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1195
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 26.10.1982 - 7 WF 562/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2001 - 16 UF 61/01
    Das selbe gilt von einem als Darlehen gezahlten Unterhaltsgeld des Arbeitsamtes (LAG Bremen, DB 1988, 1067; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 1982 - 7 WF 562/82).
  • BAG, 28.04.2016 - 8 AZB 65/15

    Prozesskostenhilfe - Begriff des Einkommens iSv. § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO -

    (1) Der KfW-Studienkredit dient der Finanzierung der Lebenshaltungskosten des Klägers während des Bedarfszeitraums, hier: des Studiums und ist von diesem nicht alsbald (zu diesem Umstand vgl. etwa LAG Köln 15. März 2012 - 6 Ta 21/12 - Rn. 3; OLG Karlsruhe 28. September 2001 - 16 UF 61/01 - zu II der Gründe; LAG Bremen 8. Januar 1988 - 1 Ta 1/88 -; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 74. Aufl. § 115 Rn. 20) , sondern erst mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung zurückzuzahlen.
  • OLG Frankfurt, 31.05.2021 - 6 WF 80/21

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen unter Vorbehalt

    Die von den oben genannten Kommentatorinnen ohne weitere Begründung für ihre zu allgemein formulierte Auffassung herangezogene Entscheidung des OLG Karlsruhe hat auch schon ausdrücklich darauf abgehoben, dass der im dort entschiedenen Fall unter Rückforderungsvorbehalt gezahlte Unterhalt einem offensichtlich bestehenden Anspruch entsprach und mangels anderer Einkünfte zum laufenden Lebensunterhalt verbraucht werden musste (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.9. 2001, 16 UF 61/01, Rn. 4 - juris).
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