Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16242
FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08 (https://dejure.org/2008,16242)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.04.2008 - 16 V 77/08 (https://dejure.org/2008,16242)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. April 2008 - 16 V 77/08 (https://dejure.org/2008,16242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Besteuerung der Umsätze mit Geldspielgeräten - AdV gegen Sicherheitsleistung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs. 2 S. 2 FGO; § 69 Abs. 3 S. 1 HS 2 FGO; § 4 Nr. 9b UStG
    Steuerbefreiung von unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallenden Umsätzen; Abhängigkeit der Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 Hs. 2; ; UStG § 4 Nr. 9b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69; UStG § 4 Nr. 9b
    Sicherheitsleistung - Zur Gewährung von AdV gegen Sicherheitsleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Gewährung von AdV gegen Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerbefreiung von unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallenden Umsätzen; Abhängigkeit der Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.08.2007 - V B 96/07

    Umsatzbesteuerung sonstiger Glücksspiele mit Geldeinsatz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08
    Aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des BFH vom 9. August 2007 V B 96/07, in der der BFH ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung der Umsätze mit Geldspielgeräten bejahte, gewährte der Antragsgegner mit Teilabhilfebescheid vom 27. November 2007 für die Voranmeldungszeiträume März - August 2007 AdV gegen Sicherheitsleistung.

    Zwar haben das Finanzgericht Düsseldorf (Beschluss vom 27. März 2007 5 V 4521/06 A) und der BFH (Beschluss vom 9. August 2007 V B 96/07, BStBl. II 2007, 850) es als ernstlich zweifelhaft angesehen, ob § 4 Nr. 9 b) UStG in der derzeit gültigen Fassung gegen Art. 13 Teil B f) 6. EG-Richtlinie (bzw. Art. 135 Abs. 1 Buchstabe i) Mehrwertsteuersystemrichtlinie verstößt.

  • FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 4521/06

    Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08
    Zwar haben das Finanzgericht Düsseldorf (Beschluss vom 27. März 2007 5 V 4521/06 A) und der BFH (Beschluss vom 9. August 2007 V B 96/07, BStBl. II 2007, 850) es als ernstlich zweifelhaft angesehen, ob § 4 Nr. 9 b) UStG in der derzeit gültigen Fassung gegen Art. 13 Teil B f) 6. EG-Richtlinie (bzw. Art. 135 Abs. 1 Buchstabe i) Mehrwertsteuersystemrichtlinie verstößt.
  • BFH, 18.02.1992 - VIII B 101/91
    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08
    Von der Anforderung einer Sicherheitsleistung ist dann abzusehen, wenn der Steuerpflichtige trotz zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (BFH Beschluss vom 18. Februar 2002 VIII B 101/91, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08
    Die Aussetzung gegen Sicherheitsleistung ist insbesondere dann geboten, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die künftige Durchsetzung des Steueranspruchs im Falle des Unterliegens des Steuerpflichtigen im Hauptsacheverfahren gefährdet ist (BFH Beschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BFH/NV 2005, 625).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08
    Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wiedergutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398).
  • FG Niedersachsen, 18.10.2007 - 5 K 137/07

    Befreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer; Vereinbarkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08
    Mittlerweile liegt neben diesen in den lediglich überschlägigen Aussetzungsverfahren ergangenen Entscheidungen des FG Düsseldorf und des BFH eine im Hauptsacheverfahren ergangene Entscheidung des 5. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts vor (Urteil vom 18. Oktober 2007 5 K 137/07, EFG 2008, 256).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 22.12.1969 - V B 115/69

    Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer - Anordnung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08
    Von der Anforderung einer Sicherheitsleistung ist zwar dann abzusehen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt mit Sicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist und mit seiner Aufhebung gerechnet werden kann (BFH Beschluss vom 22. Dezember 1969 V B 115-116/69, BStBl. II 1970, 127).
  • BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09

    Sicherheitsleistung bei ausgesetzter Umsatzsteuer aus dem Betrieb von

    Das FA hat im finanzgerichtlichen Verfahren unter Hinweis auf den Beschluss des Niedersächsischen FG vom 14. April 2008 16 V 77/08 vorgetragen, es sei der Antragstellerin zuzumuten, die laufenden Umsatzerlöse in dem Maße zurückzubehalten, in dem die Umsatzsteuer nach dem nationalen Umsatzsteuerrecht zu entrichten sei.
  • FG Niedersachsen, 21.04.2009 - 5 V 391/08

    Steuerfreiheit der Umsätze aus Geldspielgeräten wegen Verstoßes des § 4 Nr. 9b

    FG im Beschluss v. 14.04.2008 (16 V 77/08) nicht gefolgt werden.

    FG im Beschluss 16 V 77/08 vom 14.04.2008.

  • FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09

    Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Glücksspielen

    Das Niedersächsische FG hält die ab 6. Mai 2006 geltende Fassung des UStG für gemeinschaftsrechtskonform (Urteil vom 18. Oktober 2007 5 K 137/07, EFG 2008, 256; Beschluss vom 14. April 2008 16 V 77/08, [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht