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   KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04   

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https://dejure.org/2005,8826
KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04 (https://dejure.org/2005,8826)
KG, Entscheidung vom 03.03.2005 - 16 VA 20/04 (https://dejure.org/2005,8826)
KG, Entscheidung vom 03. März 2005 - 16 VA 20/04 (https://dejure.org/2005,8826)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage im Hinblick auf Einhaltung der Rechtmittelfrist ; Schutz des Vertrauens auf die Richtigkeit der dem angefochtenen Bescheid beigefügten Rechtsmittelbelehrung; Antrag nach dem Gesetz über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eheanerkennung; Antragsfrist; Ausschlußfrist; Fristversäumung; Wiedereinsetzung; Nachsichtgewährung

  • Judicialis

    EGGVG §§ 23 ff.; ; EGGVG § 26; ; VwVfG § 32 Abs. 5; ; EheanerkennungsG § 2 Abs. 6; ; EheanerkennungsG § 2 Abs. 3; ; EheanerkennungsG § 2 Abs. 4; ; EheanerkennungsG § 2; ; KostO § 30 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer freien Ehe, Nachsichtgewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1674
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.01.1954 - II C 107.53

    Anerkennung von Lebensgemeinschaften als freie Ehen - Lebensgemeinschaften, die

    Auszug aus KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04
    Abgesehen von der verspäteten Antragstellung hat die Antragsgegnerin auch -jedenfalls in ihren Stellungnahmen im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens- von dem ihr zustehenden Ermessen für die Beurteilung, ob die Verlobten den Willen, eine dauerhafte Verbindung einzugehen, durch Erwirkung einer kirchlichen Trauung, durch Erklärung vor den Angehörigen oder auf andere Weise ernstlich bekundet haben (§ 1 Abs. 1 des Eheanerkennungsgesetzes 1950) pflichtgemäß (BVerwG NJW 1954, 895)Gebrauch gemacht.

    So hätte für die Verlobten auch nach September 1935 die Möglichkeit bestanden, nach dem Übertritt der Mutter zum jüdischen Glauben die Ehe religiös zu schließen (vgl. dazu BVerwG NJW 1954, 895 ff).

  • BVerwG, 08.03.1963 - VII C 87.61

    Bestehen eines ernsthaften Eheschließungswillens - Unmöglichkeit der

    Auszug aus KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04
    Das Argument, dass der jüdische Vater die nichtjüdische Mutter habe schützen wollen, trägt die Behauptung des Antragstellers nicht, denn der Nationalsozialismus hat nicht nur die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden verboten, sondern darüber hinaus auch das Zusammenleben von Juden und Nichtjuden unter schwere Strafe gestellt und jede nichtjüdische Frau diffamiert, die zu einem Juden Beziehungen unterhielt (vgl. dazu BVerwG FamRZ 1963, 360, 361).

    Zwar ist dem Umstand, dass die Eltern des Antragstellers auch nach dem Erlass der Nürnberger Gesetze am 15. September 1935 weiter zusammengelebt haben, ein gewisses Gewicht beizumessen (vgl. BVerwG FamRZ 1963, 360).

  • BVerwG, 06.02.1986 - 3 C 42.85

    Ausschlussfrist für einen Schadenfeststellungsantrag des Erben eines

    Auszug aus KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04
    Der Beginn einer Antragsfrist hängt grundsätzlich nicht davon ab, dass dem Antragsberechtigten sein Antragsrecht und die dieses begründenden Umstände bekannt sind (vgl BVerwGE 72, 368 f, 370 für die Feststellung von Vertreibungsschäden nach § 28 Abs. 2 FG: "Ist dem Antragsteller .... nicht möglich, den Schaden glaubhaft zu machen oder seine Geschädigteneigenschaft darzutun, so hindert dies nicht den Beginn und Ablauf der Antragsfrist") .
  • KG, 25.02.1997 - 1 W 7935/96

    Wiederannahme des Geburtsnamens durch eine türkische Ehefrau; Anwendbarkeit des

    Auszug aus KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04
    Danach kann die verspätete Handlung gleichwohl dann als fristwahrend anzusehen sein, wenn die Fristversäumung auf höherer Gewalt beruht (BVerwG NJW 1986, 207 - Ablauf der Frist des § 33 AsylVfG), auf staatlichem Fehlverhalten (BVerwG DtZ 1996, 259- Versäumung der Anmeldefrist des § 30 a VermG-) oder wenn der Berufung auf die Einhaltung der Frist Treu und Glauben entgegenstehen (BVerwGE 24, 154 -für den Ablauf einer Ausschlussfrist im Subventionsrecht und KG NJW-RR 1997, 643 f -verspäterer Eingang eines Antrags nach dem FamNamR, weil der Antrag bei einem unzuständigen Standesamt -Standesamt des Wohnsitzes statt des Standesamtes I nach der Eheschließung im Ausland) eingereicht war).
  • BVerwG, 27.05.1966 - VII C 139.64

    Erstattung von Lieferprämien und subventionsrechtlichen Zuwendungen - Versäumung

    Auszug aus KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04
    Danach kann die verspätete Handlung gleichwohl dann als fristwahrend anzusehen sein, wenn die Fristversäumung auf höherer Gewalt beruht (BVerwG NJW 1986, 207 - Ablauf der Frist des § 33 AsylVfG), auf staatlichem Fehlverhalten (BVerwG DtZ 1996, 259- Versäumung der Anmeldefrist des § 30 a VermG-) oder wenn der Berufung auf die Einhaltung der Frist Treu und Glauben entgegenstehen (BVerwGE 24, 154 -für den Ablauf einer Ausschlussfrist im Subventionsrecht und KG NJW-RR 1997, 643 f -verspäterer Eingang eines Antrags nach dem FamNamR, weil der Antrag bei einem unzuständigen Standesamt -Standesamt des Wohnsitzes statt des Standesamtes I nach der Eheschließung im Ausland) eingereicht war).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter

    Auszug aus KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04
    Soweit die verspätete Antragstellung dem Zweck der gesetzlichen Fristbestimmung nicht entgegensteht (vgl. BVerwG NJW 1999, 3357 für den Fall der verspäteten Anmeldung (Genehmigung, § 182 BGB) nach § 30 a VermG) ist die Frage der Fristversäumung stets unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen (vgl. dazu BVerwGE DtZ 1996 aaO).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfG NJW 1976, 34) sind Ausschlussfristen nur dann mit Art. 19 Abs. 4 GG zu vereinbaren, wenn sie den Rechtsschutz nicht unzumutbar erschweren.
  • BVerwG, 26.10.1962 - VII C 56.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04
    Sie diente dem Zweck (vgl. BVerwGE 15, 85, 87), in angemessener Zeit einen Überblick über die geltend gemachten Ansprüche zu gewinnen, und zwar auch für durch die rückwirkend begehrte Änderung des familienrechtlichen Status betroffene Dritte (insbesondere unter erbrechtlichen Gesichtspunkten).
  • BGH, 08.05.1964 - IV AR (VZ) 11/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04
    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nach §§ 23 ff EGGVG statthaft und zulässig (vgl. BGH NJW 1964, 1625), insbesondere ist durch die am 7. Oktober 2000 bei dem Verwaltungsgericht Berlin eingegangene Klage die Frist des § 26 EGGVG als gewahrt anzusehen.
  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 7.85

    Asylverfahren - Dreimonatsfrist - Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung

    Auszug aus KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04
    Danach kann die verspätete Handlung gleichwohl dann als fristwahrend anzusehen sein, wenn die Fristversäumung auf höherer Gewalt beruht (BVerwG NJW 1986, 207 - Ablauf der Frist des § 33 AsylVfG), auf staatlichem Fehlverhalten (BVerwG DtZ 1996, 259- Versäumung der Anmeldefrist des § 30 a VermG-) oder wenn der Berufung auf die Einhaltung der Frist Treu und Glauben entgegenstehen (BVerwGE 24, 154 -für den Ablauf einer Ausschlussfrist im Subventionsrecht und KG NJW-RR 1997, 643 f -verspäterer Eingang eines Antrags nach dem FamNamR, weil der Antrag bei einem unzuständigen Standesamt -Standesamt des Wohnsitzes statt des Standesamtes I nach der Eheschließung im Ausland) eingereicht war).
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