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   OLG Celle, 09.11.2005 - 16 VA 9/05   

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https://dejure.org/2005,9818
OLG Celle, 09.11.2005 - 16 VA 9/05 (https://dejure.org/2005,9818)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.11.2005 - 16 VA 9/05 (https://dejure.org/2005,9818)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. November 2005 - 16 VA 9/05 (https://dejure.org/2005,9818)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Hinterlegung: Klageaufforderung im Hinterlegungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1006 Abs. 1 BGB; § 16 Abs. 1 HinterlO; § 28 Abs. 3 EGGVG
    Erforderlichkeit der Erbringung eines Vollbeweises zur Widerlegung der Eigentumsvermutung aus § 1006 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Hinterlegungsverfahren; Aufforderung zur Klageerhebung gemäß § 16 Abs. 1 Hinterlegungsordnung (HinterlO) durch die Hinterlegungsstelle ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Erbringung eines Vollbeweises zur Widerlegung der Eigentumsvermutung aus § 1006 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Hinterlegungsverfahren; Aufforderung zur Klageerhebung gemäß § 16 Abs. 1 Hinterlegungsordnung (HinterlO) durch die Hinterlegungsstelle ...

  • Judicialis

    HinterlO § 16 Abs. 1; ; BGB § 1006 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HinterlO § 16 Abs. 1; BGB § 1006 Abs. 1
    Klageaufforderung im Hinterlegungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 VA 4/95
    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2005 - 16 VA 9/05
    Demgegenüber ist eine vergleichbare Aufklärung des Sachverhalts im Hinterlegungsverfahren weder die Aufgabe der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts bzw. des Präsidenten des Landgerichts als Beschwerdeinstanz noch des Senats im Rahmen der Entscheidung nach §§ 23 ff. EGGVG (vgl. OLGR Hamm 1996, 22 = Rpfleger 1996, 121; OLGR Köln 2002, 346 u. 414).
  • OLG Köln, 22.10.2001 - 7 VA 1/01

    Widerruf einer Freigabeerklärung

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2005 - 16 VA 9/05
    Demgegenüber ist eine vergleichbare Aufklärung des Sachverhalts im Hinterlegungsverfahren weder die Aufgabe der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts bzw. des Präsidenten des Landgerichts als Beschwerdeinstanz noch des Senats im Rahmen der Entscheidung nach §§ 23 ff. EGGVG (vgl. OLGR Hamm 1996, 22 = Rpfleger 1996, 121; OLGR Köln 2002, 346 u. 414).
  • OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06

    Umfang der Eigentumsvermutung nach § 1006 BGB in der Zwangsvollstreckung bei

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Celle (OLGR Celle 2006, 70 f).
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