Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.08.2004 - 16 W 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7191
OLG Karlsruhe, 27.08.2004 - 16 W 1/04 (https://dejure.org/2004,7191)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.08.2004 - 16 W 1/04 (https://dejure.org/2004,7191)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. August 2004 - 16 W 1/04 (https://dejure.org/2004,7191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach versäumter Berufungsschrift für eine Prozesskostenhilfe bedürftige Partei; Vertraglicher Schadensersatzanspruch aus anwaltlichem Geschäftsbesorgungsvertrag wegen pflichtwidrigem Verstreichenlassen der Wiedereinsetzungsfrist; ...

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 121; ; BGB § 675; ; BGB § 663; ; BGB § 280

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach versäumter Berufungsschrift für die Prozesskostenhilfe bedürftige Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 384
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZB 25/81

    Bevollmächtigung - Annahme - Sorgfaltspflicht - Auftragsschreiben -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2004 - 16 W 1/04
    Vielmehr bedurfte es für den Vertragsschluss auch der Annahme durch die Antragsgegnerin (BGH VersR 1982, 950).
  • BGH, 16.12.1992 - XII ZB 142/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2004 - 16 W 1/04
    Die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung und die Vornahme der Prozesshandlung beginnt mit der Mitteilung des Beschlusses an den Prozessbevollmächtigten der ersten Instanz, der für die zweite Instanz Prozesskostenhilfe beantragt hat, also hier an Rechtsanwalt D. F. (BGH NJW-RR 1993, 451).
  • KG, 30.05.2006 - 4 U 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn und Dauer der

    Ohne die Beiordnung eines beim Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwaltes kann eine mittellose Partei aufgrund des Anwaltszwangs im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht gemäß § 78 Abs. 1 ZPO weder den Wiedereinsetzungsantrag stellen noch die Berufungsbegründung selbst als versäumte Prozesshandlung nachholen (OLGR Karlsruhe 2004, 552 f.; OLGR München 2005, 214).
  • BVerwG, 04.04.2014 - 5 B 102.13

    Antrag auf Wiedereinsetzung; Vertretungszwang; Prozesskostenhilfe;

    Sie stellt sich in diesen Fällen als eine gleichsam selbstverständliche Folgeentscheidung dar (Beschluss vom 28. Januar 2004 - BVerwG 6 PKH 15.03 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 253 S. 53 ; noch offenlassend Beschluss vom 12. Juni 1997 - BVerwG 3 C 43.96 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 211 S. 34 f.; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. August 2004 - 16 W 1/04 - FamRZ 2005, 384; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 17 UF 1034/04 - FamRZ 2005, 1499 = juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 4 U 116/05 - NJ 2006, 415 = juris Rn. 50).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2006 - 5 U 78/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist gegen

    Nach einer zum Teil vertretenen Auffassung wird sie allerdings dann nicht in Lauf gesetzt, wenn versehentlich nicht über die beantragte Beiordnung eines Berufungsanwalts entschieden worden ist; in diesem Fall soll die Frist erst mit der Zustellung des nachgeholten Beiordnungsbeschlusses beginnen (OLG München FamRZ 2005, 1499; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 384; Zöller-Greger, ZPO, 25. A., § 234 Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht