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   OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02   

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https://dejure.org/2002,4393
OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02 (https://dejure.org/2002,4393)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.12.2002 - 16 W 12/02 (https://dejure.org/2002,4393)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - 16 W 12/02 (https://dejure.org/2002,4393)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung aus der Verurteilung eines Schuldners zur Räumung einer Wohnung und zur Zahlung ausstehender Mietzinsforderungen ; Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einem niederländischen Urteil; Zulassung einer beantragten Vollstreckung aus einem Urteil eines ...

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 2

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 2
    Heilung von Zustellungsmängeln infolge Unterlassens der Anfechtung der Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01

    WEG -Recht: Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels aus

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02
    Wie der Senat bereits in einer vorangegangenen Entscheidung ( Beschluss des Senats vom 21.11.2001 - 16 Wx 27/01 - ) dargelegt hat, wird diese Rechtsprechung in der Literatur teilweise mit der Begründung kritisiert, dass nach ungeschriebenen Rechtsprinzipien internationaler Urteilsanerkennung ein Anerkennungshindernis wegen nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Ladung dann nicht eingreife, wenn der Beklagte es in der Hand gehabt hätte, sich nachträglich durch ein Rechtsmittel rechtliches Gehör zu verschaffen, und dass mit der Auffassung der Rechtsprechung der aus Art. 6 Abs. 1 EMRK folgende Justizgewährungsanspruch eines Gläubigers erheblich tangiert werde (Geimer, IZPR, 3. Auflage, Rdn. 2921-2925; Zöller/Geimer, ZPO, 22. Auflage, § 328 Rdn. 137 u. Art. 27 GVÜ Rdn. 18 jeweils mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01

    Insolvenzrecht; Internationales Recht; Miet-Wohnungsrecht; Verfahrensrecht;

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02
    Eine solche geringfügige Verkürzung der Einlassungsfrist gegenüber der als im Regelfall als ausreichend anzusehenden Frist von 2 Wochen wird bei Vollstreckbarerklärungsentscheidungen jedenfalls in Räumungsprozessen in den Niederlanden als zulässig angesehen, wenn in der verbleibenden Zeit der Beklagte ausreichend Möglichkeit hat, sich gegen die Klageschrift zu verteidigen und auf den Termin vorzubereiten ( vgl. Senat vom 5.9.2001 -16 W 11/01 = OLGR 02, 351 = ZMR 02, 348 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1999 - IX ZB 2/98

    Vollstreckbarerklärung der ausländischen Verurteilung eines Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02
    Der Senat folgt insoweit nicht mehr der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, die bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ eine ausländische Entscheidung auch dann nicht anerkannt haben, wenn die beklagte Partei von ihr nach ihrem Erlass Kenntnis erlangt und dagegen keinen - an sich zulässigen - Rechtsbehelf eingelegt hat (EuGH EuGHE 1993, I-5661 = IPrax 1993, 394 = EuZW 1993, 39 u. EuGHE 1996, I 4943 = NJW 1997, 1061; BGH IPrax 1993, 396 = NJW 1993, 2688 u. ZIP 1999, 483).
  • BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90

    Vollstreckungsschutz gegen britisches Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02
    Der Senat folgt insoweit nicht mehr der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, die bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ eine ausländische Entscheidung auch dann nicht anerkannt haben, wenn die beklagte Partei von ihr nach ihrem Erlass Kenntnis erlangt und dagegen keinen - an sich zulässigen - Rechtsbehelf eingelegt hat (EuGH EuGHE 1993, I-5661 = IPrax 1993, 394 = EuZW 1993, 39 u. EuGHE 1996, I 4943 = NJW 1997, 1061; BGH IPrax 1993, 396 = NJW 1993, 2688 u. ZIP 1999, 483).
  • EuGH, 10.10.1996 - C-78/95

    Hendrikman und Feyen / Magenta Druck & Verlag

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02
    Der Senat folgt insoweit nicht mehr der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, die bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ eine ausländische Entscheidung auch dann nicht anerkannt haben, wenn die beklagte Partei von ihr nach ihrem Erlass Kenntnis erlangt und dagegen keinen - an sich zulässigen - Rechtsbehelf eingelegt hat (EuGH EuGHE 1993, I-5661 = IPrax 1993, 394 = EuZW 1993, 39 u. EuGHE 1996, I 4943 = NJW 1997, 1061; BGH IPrax 1993, 396 = NJW 1993, 2688 u. ZIP 1999, 483).
  • EuGH, 12.11.1992 - C-123/91

    Minalmet / Brandeis

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02
    Der Senat folgt insoweit nicht mehr der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, die bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ eine ausländische Entscheidung auch dann nicht anerkannt haben, wenn die beklagte Partei von ihr nach ihrem Erlass Kenntnis erlangt und dagegen keinen - an sich zulässigen - Rechtsbehelf eingelegt hat (EuGH EuGHE 1993, I-5661 = IPrax 1993, 394 = EuZW 1993, 39 u. EuGHE 1996, I 4943 = NJW 1997, 1061; BGH IPrax 1993, 396 = NJW 1993, 2688 u. ZIP 1999, 483).
  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 240/05

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Unterhaltstitels

    Dies allerdings erschien dem Oberlandesgericht - wie sein am 12. Oktober 2005 erteilter Hinweis ergibt - selbst zweifelhaft; eine Zustellung nach den für die Wohnsitzzustellung maßgebenden Vorschriften an einem Ort, an dem der Adressat tatsächlich keinen Wohnsitz (mehr) hat, leidet indessen an einem schwerwiegenden Mangel (vgl. OLG Köln IPRspr 2002, Nr. 196 = IPrax 2004, 115 ff.).
  • OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07

    Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im

    Die niederländische Rechtsauffassung zur Kenntniserlangung im Sinne von Art. 399 Abs. 2 Wetboek von Strafvordering entspricht freilich nicht den nach der Rechtsprechung, insbesondere des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geltenden rechtlichen Mindeststandards, nach denen sich für eine effektive Rechtsmittelmöglichkeit die Kenntnis auf den vollständigen Inhalt des in Abwesenheit des Verurteilten verkündeten Urteils, nicht bloß auf den Urteilstenor erstrecken muss (EGMR NJW 1993, 1697 zu Art. 6 III MRK; EuGH NJW 2007, 825, 826 re. Sp. sowie OLG Köln OLGR 2003, 91, 92 jeweils zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 466, 467; OLG Hamm, Beschl. vom 23.12.1986 - …
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 2/03

    Berufung auf Zustellungsmängel im Verfahren der Vollstreckbarerklärung

    Die Rechtsbeschwerde ist der Ansicht, daß diese Änderung sich unmittelbar auf das Verständnis von Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ auswirke und die Vorschrift nunmehr in entsprechendem Sinne einschränkend auszulegen sei (im Ergebnis ebenso OLG Köln IPRax 2004, 115, 116; Zöller/Geimer, ZPO 24. Aufl. Art. 34 EuGVVO Rn. 26).
  • OLG Köln, 03.01.2003 - 16 W 42/02

    Ordre public; Verstoß durch fehlerhafte Klagezustellung

    Schließlich ist der Schuldnerin die Berufung auf die mangelhafte Zustellung nicht deshalb verwehrt, weil sie im erststaatlichen Verfahren keine Rechtsmittel eingelegt hätte ( so z.B. Geimer in Geimer /Schütze, Europ. Zivilverfahrensrecht, Art. 27, Rz. 87; Senat in neuester Rechtsprechung, Beschluss vom 12.11.2001 - 16 W 27/01; vom 6.12.2002 - 16 W 12/02 -).
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