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   OLG Celle, 25.10.2004 - 16 W 145/04   

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https://dejure.org/2004,4434
OLG Celle, 25.10.2004 - 16 W 145/04 (https://dejure.org/2004,4434)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.10.2004 - 16 W 145/04 (https://dejure.org/2004,4434)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - 16 W 145/04 (https://dejure.org/2004,4434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtswidrigkeitsfeststellung für eine beendete polizeiliche Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr: Sofortige Beschwerde der Polizeibehörde; Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren und Nachprüfung der Beschwerdeentscheidung durch das Gericht der ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 2 NdsGefG; § 20 Abs. 1 FGG; § 27 FGG; Art. 103 Abs. 1 GG
    Beschwerdemöglichkeit einer Behörde gegen die Entscheidung eines Amtsgerichts über die Rechtswidrigkeit einer beendeten Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr; Abänderung einer Entscheidung durch ein Beschwerdegericht auf eine nicht mit einer Begründung versehene ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdemöglichkeit einer Behörde gegen die Entscheidung eines Amtsgerichts über die Rechtswidrigkeit einer beendeten Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr; Abänderung einer Entscheidung durch ein Beschwerdegericht auf eine nicht mit einer Begründung versehene ...

  • Judicialis

    Nds SOG § 19; ; FGG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nds SOG § 19; FGG § 20
    Beschwerdebefugnis der Behörde bei rechtswidrigem Polizeigewahrsam zur Gefahrenabwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 48
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2004 - 16 W 145/04
    Die gleichmäßige Rechtsanwendung - soweit das bei unbestimmten Rechtsbegriffen möglich ist - hat im Übrigen sogar Verfassungsrang (BVerfG NJW 2004, 1371, 1372).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Bloße Beschwernisse und Unbequemlichkeiten stellten die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme indes nicht in Frage (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 22 W 32/05 - Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 16 W 145/04 -, Nds.Rpfl 2004, S. 348).
  • OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05

    Eindeutige und unmissverständliche Formulierung einer polizeilichen

    Bloße Beschwernisse und Unbequemlichkeiten stellen die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme indes nicht in Frage (dazu OLG Celle, 16. Zivilsenat, Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 16 W 145/04 -, NdsRpfl 2004, 348ff).
  • OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde

    Demgegenüber halten das OLG Celle (FGPrax 2005, 48) und das KG Berlin (Beschl. v. 31.12.2003 - 25 W 62/03 - Juris, Rn. 28) die sofortige weitere Beschwerde für zulässig.

    Das dürfte auch für den Gesetzgeber der Grund gewesen sein, den Instanzenzug in der Hauptsache überhaupt bis zum Oberlandesgericht zu eröffnen (ähnlich das Argument des OLG Celle, FGPrax 2005, 48 mit Hinweis auf BVerfG NJW 2004, 1371).

  • OLG München, 02.02.2006 - 34 Wx 158/05

    Kein Beschwerderecht der Polizeibehörde gegen abweisende Entscheidungen über

    Das Argument der "Waffengleichheit" (vgl. OLG Celle FGPrax 2005, 48) überzeugt schon im Hinblick auf die unterschiedliche Ausgangslage im Verhältnis von Bürger und Behörde nicht.

    Soweit das Oberlandesgericht Celle in seiner Entscheidung vom 24.10.2004 (FGPrax 2005, 48) eine Beschwerdeberechtigung der Polizeibehörde bejaht hat, unterscheidet sich die dortige Fallgestaltung von der hier gegebenen insofern, als das Amtsgericht in dem dortigen Fall erstinstanzlich die Rechtswidrigkeit der Art und Weise der Freiheitsentziehung festgestellt hatte.

  • OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08

    Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer

    Insbesondere ist es nicht zwingend, dass wegen der Verweisung auf das Verfahren nach dem FreihEntzG über den eindeutigen Wortlaut des § 5 Abs. 1 FreihEntzG hinaus eine mündliche Anhörung auch bei einer nachträglichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit grundsätzlich (Ausnahme: § 5 Abs. 2 FreihEntzG) unerlässlich wäre (ebenso OLG Celle FGPrax 2005, 48/49).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 20 W 391/06

    Unterbindungsgewahrsam: Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen,

    Diese Frage kann hier offen bleiben (vgl. hierzu OLG München, FGPrax 2006, 89 ff; bejahend OLG Celle, FGPrax 2005, 48 ff).
  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 2118/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 2 sowie GG Art 19 Abs 4

    Nur wenn die Umstände der Unterbringung mit schwer wiegenden Verstößen gegen verfassungsrechtlich geschützte Grundwerte einhergehen, soll sich die Freiheitsentziehung trotz Vorliegens der allgemeinen Voraussetzungen des § 18 NGefAG als unverhältnismäßig darstellen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 16 W 145/04 -, Nds.Rpfl 2004, S. 348).
  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 327/07

    Anfechtung der Feststellung der Rechtswidrigkeit

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits verschiedentlich die Beschwerdebefugnis der antragstellenden Behörde gegen eine vom Landgericht nach Erledigung der Hauptsache getroffene Feststellung, dass die Haftanordnung rechtswidrig gewesen sei, bejaht worden (KG, Beschl. v. 31.12.2003 - 25 W 62/03 -, zitiert nach juris; OLG Celle FGPrax 2005, 48).
  • LG Lüneburg, 13.01.2006 - 10 T 4/04
    Dies gilt um so mehr, wenn - wie hier - die Personen an Versammlungen unter freiem Himmel teilnehmen wollen (dazu OLG Celle, Beschluss vom 2510.2004 - 16 W 145/04 , NdsRpfl 2004, 348 ff.).
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