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   OLG Köln, 11.07.2001 - 16 W 26/01   

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OLG Köln, 11.07.2001 - 16 W 26/01 (https://dejure.org/2001,2450)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.2001 - 16 W 26/01 (https://dejure.org/2001,2450)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 16 W 26/01 (https://dejure.org/2001,2450)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde; Zulässigkeit; Begründetheit; Prozessbevollmächtigter; Sachverständiger

  • Judicialis

    ZPO § 406; ; ZPO § 42

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen aufgrund von Äußerungen in einem Ergänzungsgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Die Ablehnung des Sachverständigen im Zivilprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 53
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Saarbrücken, 18.04.2007 - 5 W 90/07

    Ablehung eines Sachverständigen - Anhaltspunkte für Voreingenommenheit gegenüber

    (vgl. BGH, Urt. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75, NJW 1975, 1363; OLG Köln, MDR 2002, 53; Senat, Beschl. v. 01.06.2004 - 5 W 93/04 - 34 - MünchKomm(ZPO)-Damrau, 2. Auflage, § 406 ZPO, Rdnr. 4; Zöller-Greger, Zivilprozessordnung, 26. Auflage, § 406 ZPO, Rdnr. 8; Baumbach-Hartmann, Zivilprozessordnung, 61. Auflage, § 406 ZPO, Rdnr. 5).
  • OLG Dresden, 18.12.2009 - 4 W 1282/09

    Arzthaftung; Sachverständiger; Befangeinheit; Abweichung vom Beweisbeschluss

    a) Nach §§ 406 Abs. 1 S. 1, 42 ZPO kann ein Sachverständiger nur dann abgelehnt werden, wenn objektive Umstände gegeben sind, auf Grund deren vom Standpunkt der ablehnenden Partei bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, er stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BGH NJW 1975, 1363; OLG Köln MDR 2002, 53; Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl. § 406 Rn 8).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07

    Ablehnung einer Hilfsperson des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen

    seine neutrale Rolle als Gehilfe des gerichtlichen Sachverständigen und damit auch als Gehilfe des Gerichts verlassen hat (vgl. auch OLG Frankfurt OLGR 2004, 161f.; OLG Köln MDR 2002, 53; OLG Schleswig OLGR 2002, 463f.).
  • OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 17 W 16/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen unsachlicher Reaktion

    Die Besorgnis der Befangenheit kann sich zudem daraus ergeben, dass der Sachverständige auf die gegen sein Gutachten gerichtete sachliche Kritik mit abwertenden Äußerungen über die Partei, ihre Prozessbevollmächtigten oder einen Privatgutachter reagiert (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 8 W 78/08 -, Rn. 8 , juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2010 - I-1 W 85/09 -, Rn. 4 ff., juris; KG, Beschluss vom 6. September 2007 - 12 W 52/07 -, Rn. 4 ff., juris; OLG Köln, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 16 W 26/01 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05

    Sachverständigenablehnung bei vorangegangener Erstattung eines Privatgutachtens

    Ein Ablehnungsgrund, der die Besorgnis der Befangenheit begründet, ist bereits gegeben, wenn in den Augen eigener objektiven Partei ein Grund gegeben ist, der bei verständiger Würdigung Anlass für ein Misstrauen der Partei gegenüber dem Sachverständigen rechtfertigen könnte (OLG Köln in MDR 2002, 53; VGH München in NJW 2004, S. 90).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2004 - 5 W 196/04

    Arzthaftungsverfahren: Ablehnung des medizinischen Sachverständigen wegen

    Die Grenze zwischen der aus oben genanntem Grunde gebotenen "deutlichlichen Sprache", bei der namentlich kollegiale Rücksichtnahmen - auch auf Ärzte an "akademischen Lehrkrankenhäusern" - fehl am Platze sind und einer beleidigenden Herabsetzung wird eine objektiv denkende Partei, dort ziehen, wo sich die Äußerung einer sachlichen Auseinandersetzung entzieht und ins Persönliche abgleitet (so etwa die Bezeichnung von Äußerungen der Partei als "rüpelhaft" oder "flegelhaft", vgl. OLG Köln MDR 2002, 53).
  • OLG Köln, 11.04.2011 - 19 W 17/11
    Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die bei verständiger Würdigung geeignet sind, berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (vgl. BGH NJW 2005, 1869, 1870; 1975, 1363; OLG Köln MDR 2002, 53; Zimmermann in: Münchener Kommentar, ZPO, 3. Auflage, § 406 Rn. 4).
  • OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die bei verständiger Würdigung geeignet sind, berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (vgl. BGH NJW 2005, 1869, 1870; 1975, 1363; OLG Köln MDR 2002, 53; Zimmermann in: Münchener Kommentar, ZPO, 3. Auflage, § 406 Rn. 4).
  • OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10

    Befangenheit; Sachverständiger; Arzthaftung

    Nach §§ 406 Abs. 1 S. 1, 42 ZPO kann ein Sachverständiger nur dann abgelehnt werden, wenn objektive Umstände gegeben sind, auf Grund deren vom Standpunkt der ablehnenden Partei bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, er stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BGH NJW 1975, 1363; OLG Köln MDR 2002, 53; Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl. § 406 Rn 8).
  • LG Aachen, 27.06.2017 - 7 O 372/14
    Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügende objektive Gründe vorliegen, die auch nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit und Objektivität des Sachverständigen zu zweifeln (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2007, 2108 f.; OLG Köln, MDR 2002, 53 f.) Fehlverhaltensweisen des Sachverständigen bei der Vorbereitung der Begutachtung oder der Begutachtung selbst sind ebenfalls geeignet, seine Ablehnung zu rechtfertigen (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 851 f.; Zöller/Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 406, Rn. 8 f.; Werner/Pastor/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage 2013, Rn. 3119 f.).
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